mything: 2,1 Mio Euro Pre-Launch-Investment für Grazer 3D-Druck-Startup
Im Herbst wird mything seine Plattform für 3D-Druck launchen, die Designer, Hersteller und Kunden verbinden soll. Bereits jetzt gab es ein Millionen-Investment von KaPa-Ventures.
Das 3D-Druck-Startup mything.com erhält für seinen geplanten Marktplatz bereits vor dem offiziellen Start ein Millioneninvestment. Der österreichische Venture Capital-Geldgeber KaPa Ventures steckt insgesamt 2,1 Millionen Euro in das zehnköpfige Team rund um CEO und Co-Founder Florian Mott. Ziel von mything ist es, mit lokalen Produzenten zur zentralen, internationalen Plattform rund um 3D-Druck für Endkunden zu werden. Der offizielle Launch soll im Spätherbst 2017 stattfinden. Die Vision: „Die Basis von mything ist 3D-Druck als weltweit relevante Herstellungstechnik. Unser Ziel ist es, dass viele Produkte und Güter des täglichen Bedarfs in Zukunft über unsere Plattform gekauft und lokal in der Nähe des Käufers digital produziert werden“, erklärt Mott.
Dreiseitiger Marktplatz für Designer, Hersteller und Kunden
Derzeit werde gerade die Plattform finalisiert und durchläuft ausführliche Tests. Parallel dazu würden bereits Designer und Hersteller akquiriert. Auch erste Marketing- und Salesaktivitäten liefen bei mything, dessen Team im Wiener Sektor5 und in Graz sitzt, schon an. „mything.com soll in naher Zukunft der internationale Marktplatz für lokalen 3D-Druck sein. Auf dieser zentralen Plattform finden Designer, Hersteller und Kunden unkompliziert zusammen. Kern der Plattform ist neben diesem dreiseitigen Marktplatz die lokale Produktion in 3D-Druckshops. Einige davon gibt es schon, Tendenz stark steigend. In Zukunft werden sie genauso häufig zu finden sein wie Copyshops, Postpartner oder andere lokale Nahversorger“, sagt Mott.
Daten statt fertige Waren verschicken
Derzeit würden viele Produkte wie zum Beispiel auch Ersatzteile noch zentral produziert und um die ganze Welt zum Käufer geschickt werden, erklärt Mott. Dadurch entstünden hohe Kosten (u.a. Transport und Lagerung) und auch die Umwelt werde unnötig belastet. „In Zukunft werden statt echten Gütern nur mehr 3D-Daten global verschickt. Die Produktion erfolgt nach dem Motto ‚Think global, act local‘ bei einem lokalen Hersteller in der Nähe des Käufers. Das führt zu geringeren Kosten – Stichwort on demand-Produktion – und wesentlich kürzeren Lieferzeiten“, erklärt Mott.
Start in Nischenmärkten
Eine umfassende Plattform dieser Art gebe es bisher weltweit nicht. Um von Beginn weg Marktanteile und Sichtbarkeit zu generieren, werde mything in Nischenmärkten mit den Kategorien „Schmuck“, „Accessoires“ (Home, Office, Interieur) und „Saisonal“ (z.B. Weihnachten, Valentinstag) starten, weil gerade in diesen Segmenten der Kundennutzen durch 3D-Druck dank rascher Verfügbarkeit bei voller Individualisierung besonders hoch sei. Mögliche Materialien sind Kunststoff in vielen Variationen, Edelmetalle oder beispielsweise Harz. Neben der 3D-Druck-Produktion werde auch die Produktionstechnik Lasercut mit Materialen wie Holz, Acryl, Karton oder Filz eine wichtige Rolle spielen.
Millioneninvestments in heimische Startups durch Venture Capital-Firmen sind rar. Insbesondere, wenn diese noch vor dem Startschuss erfolgen. Dessen ist sich auch Mott bewusst: „Wir haben eine privilegierte Ausgangssituation, damit aber auch eine einhergehende Verantwortung. Für diese Chance wurde hart gearbeitet, jetzt gilt es gezielt die nächsten Schritte umzusetzen.“ Vor dieser neuen Aufgabe war Mott in führender Rolle bei bwin engagiert, zuletzt jahrelang als Head of International Brand Management, Marketing & Communications in London und Wien. Zuvor hatte der gebürtige Wiener u.a. die Werbeleitung bei Telekom Austria inne „Wenn man so will, kann man uns aufgrund der Erfahrung schon als erwachseneres Startup bezeichnen, sowohl was mich, uns als Team und auch unsere Investoren als jahrzehntelang international erfolgreiche Serial Entrepreneurs angeht“, sagt Mott. Das Thema digitale Fabrikation, und hier besonders 3D-Druck, und sein gewaltiges Zukunftspotenzial habe es schon allen Beteiligten seit Längerem angetan.
KaPa-Ventures: Bereits 100 Mio Euro Venture Capital aufgestellt
Das Investoren-Duo rund um KaPA-Ventures, die beiden Grazer Internet-Pioniere Frank Kappe und Gerhard Pail, sind vom Potenzial von mything überzeugt. „Wir waren schon öfters in der glücklichen Position, große Trends vorab zu erkennen. Frank Kappe hat Anfang der 90er einen der ersten zehn Webserver weltweit betrieben. Auch bei kollaborativen Cloud Services Anfang 2000 oder bei virtuellen Gütern und Währungen sind wir 2007 schon früh auf den richtigen Zug aufgesprungen. Jetzt scheint aus unserer Sicht genau der richtige Zeitpunkt um den 3D-Druck auch in der Breite für den Kunden endlich nutzbar zu machen“, sagt Pail. In ihrer bisherigen Firmengründer- und Investorenkarriere in Österreich, Deutschland, Schweiz, Großbritannien, Frankreich, USA und Singapur haben Pail und Kappe, der auch Dekan auf der TU Graz ist, schon über 100 Millionen Euro internationales Venture Capital für über 15 Firmen wie Hyperwave, Onepoint Projects, Bulido, MeisterLabs, Virtual World Services oder netfiles aufgestellt.
„3D-Druck wird Basis für die nächste industrielle Revolution“
Kappe ist sich auch sicher, dass genau jetzt der richtige Zeitpunkt ist: „Der 3D-Druck befindet sich am Sprung zum Massenmarkt. Genau bei diesem Sweetspot scheint nun der Moment gekommen, auch eine entsprechende Plattform zu etablieren, die alle notwendigen Teilaspekte und Player des 3D-Drucks vereint. Daher tätigen wir auch schon zu diesem frühen Zeitpunkt dieses beträchtliche Investment.“ Eines der schlagendsten Argumente für den nahenden Durchbruch für Kappe: „Dank des Falls wichtiger Patente in diesem Bereich werden gerade enorme Summen in die Weiterentwicklung der Technologie gesteckt. Diese Entwicklung wirkt sich extrem positiv auf den Markt aus und wird sogar noch weiter an Dynamik zulegen.“ Kappe geht mit seiner Prognose sogar noch weiter: „Es mag vermessen klingen, aber der 3D-Druck wird die Basis für die nächste industrielle Revolution legen.“ mything und die Investoren untermauern ihr Vorhaben mit einer Statistik. Nach einer Studie des IT-Marktforschers Gartner wurden 2016 weltweit gut 450.000 3D-Drucker verkauft. Allein bis 2020 werde dieser Wert um das 15-Fache auf 6,7 Mio. Stück steigen. Es sei also gerade erst der Anfang eines tiefgreifenden, globalen Trends.
mything: Erstes Projekt bereits umgesetzt
Ein erstes Projekt hat mything bereits umgesetzt: Noch bis kommenden Sonntag, 10. September, gibt es den internationalen Designwettbewerb „my precious plastics“. Unter dem Link mything.com/mypreciousplastics können Schmuckdesigns aus Kunststoff für den 3D-Druck eingereicht werden. Eine international besetzte Jury entscheidet über die Siegerentwürfe. Neben Geldpreisen bekommen alle Teilnehmer vor allem die Möglichkeit, diese und weitere Designs, schon in den nächsten Monaten über mything zum Kauf anzubieten. Der nächste Designwettbewerb rund um das Thema Weihnachten wird im Oktober starten. „Wir wollen die technischen Möglichkeiten von 3D-Druck ausloten und zeitgleich tolle Designs für unsere Plattform und damit unsere Kunden bekommen“, erklärt Mott.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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