07.04.2017

mySOOFA Kids – Grazer Startup will Kinder vor Cybercrime schützen

Dass das Internet bei allen Errungenschaften mitunter auch eine kriminelle Spielwiese ist, ist leider traurige Gewissheit. Vor allem besorgte Eltern fragen sich, wie sie ihre Kinder vor Cyber-Mobbing, Betrug, Fake News und expliziten Inhalten schützen sollen, vergeht doch kaum eine Woche ohne entsprechende Medienberichte.
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mySOOFA will mit einer speziellen Version ihrer App Kinder vor Cybercrime schützen. yiorgosgr-fotolia.com

Das Grazer Startup mySOOFA bietet mit mySOOFA KIDS ab sofort eine App, die den umfangreichen Schutz des Smartphones ermöglicht. So können mit mySOOFA KIDS etwa einzelne Apps für eine beliebige Dauer gesperrt werden. Neuinstallationen von Apps können blockiert werden – eine Deinstallation von mySOOFA KIDS ist nicht möglich. Dafür sorgen ein von den Eltern vergebener PIN oder ein Entsperrmuster.

„Wir wollen mit mySOOFA KIDS helfen, dass Eltern die Nutzung von Smartphones und Apps gemeinsam mit ihren Kindern festlegen.“

Unterstützung für bewussten Umgang mit Smartphones und Apps

„Kinder werden heutzutage mitunter schon im Volksschulalter mit pornografischen Inhalten konfrontiert“, sagt Sabine Peklar, Co-Founderin von mySOOFA, einen der Beweggründe für die Entwicklung der App. „Natürlich sollten Eltern entsprechend aufklären – dazu gehört aber auch der bewusste Umgang mit dem Smartphone. Wir wollen mit mySOOFA KIDS helfen, dass Eltern die Nutzung von Smartphones und Apps gemeinsam mit ihren Kindern festlegen. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Schutz der Kinder.“

Redaktionstipps

Kinder bleiben trotz Sperre telefonisch erreichbar

© mySOOFA GmbH

So kann beispielsweise definiert werden, dass Kinder in einem frei gewählten Zeitraum – beispielsweise während der Schulzeit – keine Social Networks nutzen. „Die Telefonie- und SMS-Funktionen des Smartphones bleiben dabei unangetastet, die Kinder sind somit erreichbar. Und: Für die Dauer der Sperre einzelner Apps bleiben empfangene Benachrichtigungen erhalten und werden nach Deaktivierung von mySOOFA KIDS sofort zugestellt – es gehen somit keine Daten verloren“, erklärt Co-Founder und Entwicklungsleiter David Schön. mySOOFA KIDS baut auf der bereits 2016 präsentierten App mySOOFA auf, die es Nutzern ermöglicht – dem Trend des Digital Detox folgend – ihre Verbindungen zu Social Networks per Knopfdruck zu kappen. Die App wurde vollständig in-house konzipiert und entwickelt. Das Gründerteam rund um Peklar, Schön und Günter Hermann bietet in Kürze auch entsprechende Business-Lösungen für Unternehmen an.

„Kinder werden heutzutage mitunter schon im Volksschulalter mit pornografischen Inhalten konfrontiert.“

Alle Features von mySOOFA KIDS im Überblick:

  • mySOOFA KIDS erkennt automatisch alle installierten Apps
  • individuelle Sperre von Apps möglich
  • Neuinstallationen von Apps können blockiert werden
  • keine Deinstallation von Apps und mySOOFA KIDS ohne PIN oder Muster
  • Schutz von privaten Daten wie Fotos, Videos, etc.
  • Auswahl zwischen PIN und Muster für die Authentifizierung
  • E-Mail-Funktion: Sollte PIN vergessen werden, wird dieser auf die hinterlegte Adresse gesendet

Ab sofort im Google Play Store verfügbar https://play.google.com/store/apps/details?id=com.mysoofa.kids_DE&hl=de


Über die mySOOFA

David Schön, Sabine Peklar, Günter Hermann © mySOOFA GmbH

Die von Sabine Peklar, David Schön und Günter Hermann gegründete mySOOFA GmbH hat sich auf High-End Onlinedienstleistungen und App-Entwicklung spezialisiert. Das steirische StartUp entwickelte 2016 mit mySOOFA die erste App, die den massiven Trend zurück zu persönlicher Kommunikation und einem bewussten und kontrollierten Umgang mit Social Networks unterstützt.

HIER gehts zu mySOOFA

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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