31.10.2023

Jagerhofer-Startup myrobin kooperiert mit ÖBB

Mit myrobin will der Unternehmer Hannes Jagerhofer Pakettransporte durch Privatpersonen salonfähig machen. In November geht nun ein Projekt mit den ÖBB in den Testbetrieb.
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myrobin-Gründer Hannes Jagerhofer
myrobin-Gründer Hannes Jagerhofer (Archivfoto) | Foto: Wikimedia/Bms2018 (CC-Lizenz)

Die Idee hinter myrobin ist einfach: Wenn Pakete von A nach B müssen und Menschen ebenfalls, können doch diese Menschen die Pakete mitnehmen – und damit auch noch Geld verdienen. Der Unternehmer Hannes Jagerhofer – bekannt unter anderem als Veranstalter von Beachvolleyball-Turnieren und als Mitgründer des Flug-Vergleichsportals checkfelix – machte sich bereits 2012 an die Umsetzung dieser Idee.

2013 stellte myrobin nach eigenen Angaben innerhalb eines halben Jahres auf diese Art bereits 60.000 Pakete zu. Nach einer Anzeige sah sich die Plattform allerdings gezwungen, den Betrieb einzustellen. Hintergrund: Es war zunächst unklar, ob Menschen, die sich auf myrobin registrieren, einen Gewerbeschein benötigen, um Pakete zustellen zu dürfen. Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre, bis sich herausstellte: Das Modell ist rechtlich unbedenklich.

Jagerhofer arbeitete in dieser Zeit unter anderem an checkrobin, einer B2C-Versandplattform, mit der er 2018 in Deutschland und 2021 dann auch in Österreich startete.

Testbetrieb für „myrobin auf Schiene“ startet im November

Nun geht Jagerhofer aber auch den Neustart von myrobin an – und will im ersten Halbjahr 2024 mit einer neuen Plattform offiziell loslegen. Im Sommer 2023 steckten dazu 466 Investor:innen im Zuge einer Crowdinvestment-Kampagne 900.000 Euro in das Unternehmen. Nun kündigte myrobin auch eine Kooperation mit den ÖBB an.

Ab 1. November startet der für zunächst sechs Wochen angelegte Testbetrieb des Projekts „myrobin auf Schiene“. ÖBB-Passagiere können dabei auf der Strecke zwischen Wien Hauptbahnhof und Graz Hauptbahnhof Pakete auf ihren Reisen mitnehmen. Im Gegenzug können sie damit verdienen, indem sie einen – wie es das Unternehmen nennt – Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Konkret funktioniert das so: Reisende holen die Pakete an einer Station am Ausgangsbahnhof ab und geben sie an einer anderen Station am Zielbahnhof wieder. Dort erhalten sie dann auch den Fahrtkostenzuschuss. Die transportierten Pakete sind standardmäßig bis zu 500 Euro versichert, höhere Versicherungssummen können im System ebenfalls eingestellt werden.

„Die Zusammenarbeit mit einem Branchenführer wie den ÖBB unterstreicht die Stärke und Relevanz der Initiative von myrobin“, kommentiert Jagerhofer die Zusammenarbeit.

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(vl.) Michael Berg-Müller und Stefan Fenz haben die Prime AI GmbH hinter RechtGPT im Februar gegründet | (c) Prime AI GmbH
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Was man alles mit auf Large Language Models (LLMs) aufbauenden Chatbots machen kann, zeigen Unternehmen landauf, landab täglich. Kaum eine Branche kommt noch ohne die AI-Tools aus, die mal eher eine nette Spielerei und mal sehr nützlich sind. Ein zweifelsfrei sinnvoller Anwendungsfall ist die Rechtsrecherche – schließlich haben Jursit:innen es bekanntlich mit riesigen Mengen an Text zu tun, die manuell bzw. mit einer simplen Stichwortsuche zu durchforsten sehr aufwendig ist.

„ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache“

Deshalb sind in den vergangenen Monaten und Jahren bereits einige Rechtsrecherche-Tools auf den Markt gekommen – brutkasten berichtete etwa über das Tool AI:ssociate. Diese Spezialisierung mit eigens trainierten Modellen ist entscheidend, erklärt Stefan Fenz: „ChatGPT rechtliche Fragen zu stellen, ist eine gefährliche Sache. Es kann etwa nicht ausreichend zwischen österreichischem, deutschem, oder Schweizer Recht unterscheiden und das Problem der Halluzinationen ist auch nicht nicht ganz beseitigt.“ Fenz hat gemeinsam mit seinem Co-Founder Michael Berg-Müller ein auf mehreren LLMs basierendes Rechtsrecherche-Tool auf den Markt gebracht: RechtGPT.

Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen als Zielgruppe von RechtGPT

Im Gegensatz zu Standard-AI-Chatbots wie ChatGPT liefert das Tool zu jeder Antwort präzise Quellenangaben direkt aus den zugrundeliegenden Gesetzestexten. „Die Nutzerinnen und Nutzer können sich damit sofort vergewissern, ob der Inhalt korrekt wiedergegeben wurde“, erklärt Fenz. Diese User:innen, also die Zielgruppe, sind rechtsgelehrte Personen, vor allem Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmensjurist:innen. RechtGPT beschleunige die Recherche aber nicht nur, sondern erhöhe auch die Qualität. „Es liefert auch relevante Paragraphen, die man mit einer einfachen Stichwortsuche vielleicht nicht gefunden hätte“, so der Gründer.

Im Februar in Baden gegründet

Das können andere Rechtsrecherche-Tools, die bereits länger am Markt sind, freilich auch. Wodurch will RechtGPT, hinter dem das erst im Februar dieses Jahres von Fenz und Berg-Müller in Baden gegründete Unternehmen Prime AI GmbH steht, also hervorstechen? „Es sind die umfassenden Quellen, die von uns verwendet werden“, antwortet Fenz darauf. Denn im Gegensatz zu anderen Tools greife RechtGPT nicht nur auf das österreichische Gesetzestexte und Judikatur zurück – unter anderem über das Rechtsinformationssystem (RIS), sondern etwa auch auf deutsches Bundesrecht, bayrisches Landesrecht sowie EU-Verordnungen, -Richtlinien und -Judikatur.

Deutsche und europäische Gesetze für grenzüberschreitende Kanzleien

„Das kommt zum Beispiel Steuerberatern und Anwälten zugute, die grenzüberschreitend arbeiten. Gerade in den grenznahen Regionen in Österreich gibt es davon viele“, so Fenz. Die Anzahl an Quellen werde zudem laufend erweitert, es gebe wöchentlich Updates, „die sofort sämtlichen Usern zugute kommen“. Zudem evaluiere man laufend die Anwendung neuer LLM-Versionen im Hintergrund, um immer die besten Ergebnisse zu liefern.

„Ich kann fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“

„Erst heute haben wir Entscheide des Verwaltungsgerichtshofs integriert, vor eine Woche Entscheide der Datenschutzbehörde. Für Steuerberater ist etwa auch die Integration von Findok [Anm.: Finanzdokumentation] des Bundesfinanzgerichts sehr relevant“, sagt Fenz. Punkten könne man außerdem damit, dass im Fall des RIS auch Gesetze in früheren Fassungen integriert seien. „Ich kann also fragen, wie die konkrete Gesetzeslage zum Beispiel im Oktober 2018 war“, erklärt der Gründer.

RechtGPT soll auch mit Preis überzeugen

Und zu guter Letzt soll RechtGPT auch mit dem Pricing überzeugen. „Die anderen Angebote am Markt sind teilweise sehr kostspielig“, sagt Fenz. Man habe es zudem von Beginn an als Mission gesehen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen und Kanzleien, die nicht selbst interne KI-Anwendungen aufsetzen können, die Vorteile der Künstlichen Intelligenz nutzen könnten. „Dazu wollten wir auch eine sehr niederschwellige Lösung schaffen“, so der Gründer.

„Technologisch ähnliche“ Produkte neben RechtGPT angedacht

Mehr als 2.500 Nutzer:innen konnten mit diesem Angebot bereits überzeugt werden. Dabei ist das Unternehmen bislang gebootstrappt. Fremdfinanzierung sei aktuell keine notwendig, sagt Fenz. In Zukunft sei auch angedacht, weitere, „technologisch ähnliche“ Produkte auf den Markt zu bringen. „Also im Bereich Dokumenten- und Datenverarbeitung bzw. Informationsmanagement. Da macht eine Erweiterung des Produktportfolios Sinn.“ Noch gelte aber: „Aktuell liegt unser voller Fokus darauf, RechtGPT für die Kunden immer besser zu machen und möglichst viele Leute darüber in Kenntnis zu setzen, dass es das gibt.“

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