31.10.2017

MyNextGarage: Mit „Happy Garaging“ zur Plattform für Gleichgesinnte

Das Wiener Startup MyNextGarage hat große Pläne. Der Brutkasten sprach mit Co-Founder Vincent Gummlich darüber, wie er diese umsetzen will.
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(c) MyNextGarage: Die Co-Founder Vincent Gummlich (l.) und Jozef Sorozin.

Mit Pathos spart Vincent Gummlich nicht. Eine der großen Hürden, die er mit seinem Startup MyNextGarage bislang gehabt habe, sei es etwa gewesen „Menschen zu finden, die für die Idee brennen und bereit sind zu sterben.“ Es geht ja immerhin um ein Vermittlungsportal für Garagenplätze. Und da muss man mit vollem Eifer schnell zur Sache kommen, weiß Gummlich und zitiert Dante Alighieri: „Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.“

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„Wachstum nach amerikanischem Vorbild ermöglichen“

Und so legt der aus Hamburg stammende Co-Founder des Wiener Startups eine ambitionierte Roadmap vor. So soll nach einer Proof of Concept-Phase in Wien, die bis Juni kommenden Jahres dauert, eine „konsequente Expansionsstrategie“ verfolgt werden. Konkret wolle man sich klassisch in die gesamte DACH-Region, aber auch gleich in die USA erweitern. Gummlich weiß bereits, worauf es ankommt: „Mit Hilfe des Payment Providers Stripe und dessen neuen Service ‚Atlas‘, wird es außerhalb der US sitzenden Unternehmen schnell und einfach ermöglicht, Körperschaften in Delaware zu gründen sowie ein US-Bankkonto bei der Silicon Valley Bank einzurichten.“ Damit könne man Geld globaler Investoren aufstellen und ein Wachstum nach amerikanischem Vorbild ermöglichen.

Garagenportal als „Plattform für Gleichgesinnte“

Bevor es aber in die weite Welt geht, ist in Wien noch einiges zu tun. Denn das Startup will nicht einfach nur Garagenplätze vermitteln. „MyNextGarage geht über die ursprüngliche Bedeutung der Garage hinaus und definiert sie mit einer einzigartigen neuen Kombination: Freedom and Adventure on Your own Terms“, heißt es etwa auf der Homepage des Startups. „Bei uns lernst du Gleichgesinnte kennen und bist Teil unserer Community“, erklärt Gummlich. Er wolle die User verbinden. Denn sie teilten die Liebe zu ihren Fahrzeugen und wollten „ein sicheres und warmes Plätzchen, um das geliebte Schmuckstück zu schützen.“

Von der Loyalty Pen zum Knight Rider-Video

Gummlich legt auch eine detaillierte Marketingstrategie vor, die MyNextGarage ans Ziel bringen soll. So müsse man zuerst mit lokalem Offline-Marketing starten. „Freche und originelle Werbesprüche“ sollen etwa über gezielte Flyer-Aktionen, Aufkleber, Big Banner und Motorrad-Sitzschoner unters Volk gebracht werden. Für lange Kundenbindung soll eine „Loyalty Pen“, ein Kugelschreiber, der sechs Jahre lang hält, sorgen. Wenn entsprechende Brand-Awarness geschaffen sei, soll über Online-Marketing mittels SEO, Online-Werbung, Social Media und „kreative und freche Werbevideos“, etwa mit Knight Rider in der Garage, die Marke weiter gestärkt werden.

68 Millionen Euro Marktvolumen

MyNextGarage hat Ende vergangenen Jahres eine Förderung der Wirtschaftsagentur Wien erhalten. Das Portal hat momentan in Wien rund 30 Garagenplätze für Autos und rund 10 für Motorräder im Angebot. Mit Wien habe man auch den richtigen Markt für den Einstieg gefunden, ist Gummlich sicher: „Die Preise sind hoch und das wertmäßige Marktvolumen beträgt jährlich um die 68 Millionen Euro. Verstärkt wird das ganze durch 15 Kurzparkzonen.“ Für den Gründer könnte also das Motto seines Unternehmens wirksam werden: „Happy Garaging!“

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⇒ Link zur Homepage des Startups

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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