30.06.2025
EXPANSIONSPLÄNE

Mymense: Vegane und biozidfreie Periodenunterwäsche aus Österreich

Isabelle Doczy und Regina Girgis sind Geschäftspartnerinnen – aber in erster Linie sind sie Freundinnen – und das schon seit über 15 Jahren. Mit ihrem 2023 gegründeten Startup mymense haben sie nicht nur in Österreich große Pläne.
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Nach ihrem Schulabschluss entschieden sich Isabelle Doczy und Regina Girgis, in den medizinischen Bereich zu gehen: Doczy arbeitet als Krankenpflegerin, Girgis ist Ärztin, beide sind 24 Jahre alt. Mymense ist nicht ihr erstes gemeinsames Projekt: Bereits während des Studiums starteten die beiden den Instagram-Account „medicinexcare“ – der mittlerweile über 230.000 Follower:innen hat. Auf dem Account leisten die beiden Aufklärung zu jeglichen Belangen des Körpers: Von der Schilddrüse bis hin zu den Eierstöcken.

Als Doczy und Girgis nach einer Alternative zu herkömmlichen Periodenprodukten wie Tampons oder Binden suchten, kamen sie auf Periodenunterwäsche. Viele Marken wurden probiert, keine hat gepasst. Mal war die Passform nicht gut, mal waren sie nicht auslaufsicher. Kurzerhand wurde der Entschluss gefasst: „Wir probieren das jetzt einfach selber“, so die beiden Founder:innen im brutkasten-Gespräch. Das war die Geburtsstunde von mymense – das Startup wird demnächst zwei Jahre alt.

Vegan & Biozidfrei

„Einen Hersteller zu finden, der alle unsere Sonderwünsche berücksichtigt, war gar nicht so einfach“, erzählen die beiden Founderinnen. „Die sind wirklich mit uns verzweifelt, weil wir bei den ersten Modellen so lange herumprobiert haben, bis auch wirklich alles perfekt gepasst hat“. Aber auch jetzt wird oft monatelang an einem neuen Modell getüftelt, bis es im Shop angeboten wird. „Wir haben alle unsere Produkte immer sehr viel an Freundinnen und Verwandten ausprobiert und uns Feedback eingeholt“, erzählen Doczy und Girgis weiter zum Entstehungsprozess.

Besonders wichtig sei den beiden Gründerinnen gewesen, dass ihre Periodenunterwäsche ohne Biozide auskommt und zudem noch vegan ist. Das ist auch der Punkt, an dem sich mymense von anderen Periodenunterwäschen unterscheidet. Zudem achten die Founderinnen auf nachhaltige Herstellung ihrer Unterwäsche.

Von Anfang an gebootstrapped

Das Jungunternehmen war von Anfang an selbst finanziert. Mittlerweile trage sich mymense von selbst so gut, dass bis jetzt keine Fremdfinanzierung nötig gewesen sei.

Aber die beiden Founderinnen haben große Pläne: „Noch 2025 wollen wir nach Frankreich expandieren – da ist der Hype um Periodenunterwäsche gerade besonders groß. Dann stehen auch noch die Niederlande und Italien auf der Liste“. Für die Expansion jedenfalls sei es durchaus denkbar, eine Finanzierungsrunde zu starten. Ein weiteres Szenario, für das Fremdkapital nötig sei, ist die Ausweitung auf den B2B-Bereich. Der Plan sei es, bald auch im Einzelhandel gelistet zu sein. Zudem arbeitet ab Juli auch die erste feste Mitarbeiterin auf Teilzeitbasis bei mymense. Bisher waren zusätzliche Arbeitskräfte auf Freelance-Basis beschäftigt. Große Pläne also für das Startup und 2025.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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