21.10.2015

MyJoy: „Alle anderen Event-Apps machen es falsch“

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Die Brüder Stefan und Sebastian Wimmer wollten schon lange gemeinsam ein Unternehmen gründen. Die Idee kam schließlich im Urlaub und den Tipp, ein konkretes Problem zu lösen, haben sich die beiden wirklich zu Herzen genommen. „Wir haben unsere Familienurlaube immer genutzt, um am Abend fortzugehen“, erzählt MyJoy-Gründer Stefan Wimmer dem Brutkasten. „Besonders in Städten wie Istanbul war es aber sehr schwer, die richtigen Partys zu finden“. Eine App, die passende Feierlichkeiten am Silbertablett serviert, musste her. „Ein alter Schulfreund“, Philipp Rothe, hat im Rahmen seines Studiums programmieren gelernt und sollte der dritte im Bunde werden.

„Low Budget“ oder „Rich Bich“?

Vor etwa eineinhalb Jahren brachte das Team eine erste Version der App „MyJoy“ heraus. Mittlerweile ist daraus ein großer Partyfundus für österreichische und einige deutsche Städte geworden. Die Nutzer können sich der Einfachkeit halber in vier plakative Gruppen einordnen – „Party Hard“, „Low Budget“, „Rich Bitch“ und „Just A Drink“ – und optional auch ihren Musikgeschmack angeben. Das Ergebnis ist eine Liste passender Partys, Veranstaltungen, Diskos, Konzerte. „Rich Bitch“? „Das war anfangs eigentlich ein Scherz“, erzählt Wimmer. „Dann hat es aber doch ganz gut gepasst“. Auch der Name der App war ursprünglich ein anderer. „InSitu“ heißt allerdings auch ein US-Drohnenhersteller und die Gründer wollten rechtlichen Ärger vermeiden, erklärt Wimmer die Namensänderung.

(c) MyJoy,
(c) MyJoy, vlnr: Philipp Rothe, Sebastian und Stefan Wimmer

Event-Suchmaschinen gibt es etliche – warum MyJoy nutzen? „Alle anderen Event-Apps machen es falsch“, stellt Wimmer unverblümt klar. „Bei uns gibt es nur Nachtveranstaltungen und außerdem ist die Recherche viel besser“. Besonders stolz ist das Startup auf seine Unabhängigkeit: „Wir nehmen kein Geld von Veranstaltern“, sagt Wimmer. Die Veranstaltungen werden zum größten Teil von Facebook übernommen und durch Hinweise von Nutzern ergänzt. In Zukunft soll es aber auch Kooperationen geben. Einen großen Fisch haben die Gründer bereits an Land gezogen – bis alles fixiert ist, möchte Wimmer aber lieber noch nicht ins Detail gehen. Jedenfalls habe der Kooperationspartner gute internationale Kontakte – bisher ist die App außerhalb Österreichs nur in drei deutschen Städten aktiv.

Investorensuche startet

Bisher finanziert sich MyJoy nur aus Eigenmitteln. „Wir hatten bisher nicht viele Ausgaben“, sagt Wimmer – die App ist selbst produziert und designt. Derzeit sei das Trio aber auf der Suche nach Investoren. Geld soll in Zukunft außerdem über E-Ticketing und Pakete für Veranstalter hereinfließen. Derzeit at MyJoy etwa 3000 aktive Nutzer, die App wurde mehr als 4000 Mal heruntergeladen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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