02.10.2023

MyAcker: Kärntner Startup holt sich Investment – Millionenbewertung

MyAcker mit Sitz in Spittal an der Drau gibt den Abschluss einer Finanzierungsrunde bekannt. Als Investor beteiligt sich StartInvest mit einem Anteil von fünf Prozent am Kärntner Unternehmen.
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Am Bild das myAcker Gründerteam v.l.n.r. : Floris Michiels, Patrick Kleinfercher, Christoph Raunig, Kathrin Angermann | © myAcker GmbH

Das Kärntner Startup MyAcker ging bereits 2018 mit einer Plattform an den Start, über die Nutzer:innen einen Acker zum Gemüse anbauen mieten können. Für die Idee konnte das Unternehmen 2018 bei “2 Minuten 2 Millionen” ein Investment von 270.000 Euro an Land ziehen.

Über die letzten Jahre hat MyAcker seine Geschäftsbereiche stetig erweitert. So entwickelte das Unternehmen ein Selbstbedienungskonzept für regionale Lebensmittel und betreibt derzeit sieben sogenannte AckerBoxen in Kärnten. Darüber hinaus bietet das Startup mit ackerPay ein neues Bezahl- und Warenwirtschaftssystem, das in der AckerBox Verwendung findet.

MyAcker mit “hoher einstelliger Millionenbewertung”

Wie das Startup am Montag bekannt gab, konnte MyAcker bereits im Spätsommer eine Finanzierungsrunde abschließen. Als Investor beteiligt sich StartInvest mit fünf Prozent am Unternehmen. Zur Höhe des Investments machte MyAcker allerdings keine Angaben. Dazu heißt es lediglich: “Dem zugrunde liegt eine hoch einstellige Millionenbewertung”.

Das frische Kapital soll nun für das weitere Wachstum, weitere technologische  Entwicklungen in Richtung AI sowie die Internationalisierung des Unternehmens genutzt werden.

“Unsere Geschäftsbereiche und Produkte treffen  die Themen der Zeit und wir sind sehr stolz, dass diese auch auf Investorenseite auf offene Ohren stoßen und wir frisches Kapital für die kommenden, geplanten  Wachstumsschritte lukrieren konnten”, so Christoph Raunig,  Geschäftsführer von MyAcker.

akerPay und Ackerbox

Mit ackerPay hat das in Spittal an der Drau ansässige Startup eine Software sowie ein dazu passendes POS-System samt IoT-Infrastruktur zum Betreiben von autonomen Stores entwickelt. Diese ist aktuell vor allem bei Kunden in Österreich und Deutschland im Einsatz: Vom Hofladen, über Hotelshops, bis zum  Supermarkt und inzwischen auch Non-Food-Shops, überall dort, wo smarte, personallose Lösungen gebraucht werden, wie es vom Startup heißt.

Darüber hinaus ist mit der AckerBox ein autonomes Shopkonzept entstanden, das ausschließlich regionale Produkte zentral vereint, in urbane Gegenden bringt und ebenfalls komplett autonom funktioniert.

Neben der klassischen Box in Form eines Schiffscontainers gibt es hierzu mittlerweile auch  andere Ausprägungen: Auf technologischer Basis von ackerPay kommt die AckerBox inzwischen auch indoor oder in Form eines smarten Kühlschranks, der gemeinsam mit einem Industrie-Partner entwickelt wurde, zum Einsatz.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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