02.10.2023

MyAcker: Kärntner Startup holt sich Investment – Millionenbewertung

MyAcker mit Sitz in Spittal an der Drau gibt den Abschluss einer Finanzierungsrunde bekannt. Als Investor beteiligt sich StartInvest mit einem Anteil von fünf Prozent am Kärntner Unternehmen.
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Am Bild das myAcker Gründerteam v.l.n.r. : Floris Michiels, Patrick Kleinfercher, Christoph Raunig, Kathrin Angermann | © myAcker GmbH

Das Kärntner Startup MyAcker ging bereits 2018 mit einer Plattform an den Start, über die Nutzer:innen einen Acker zum Gemüse anbauen mieten können. Für die Idee konnte das Unternehmen 2018 bei „2 Minuten 2 Millionen“ ein Investment von 270.000 Euro an Land ziehen.

Über die letzten Jahre hat MyAcker seine Geschäftsbereiche stetig erweitert. So entwickelte das Unternehmen ein Selbstbedienungskonzept für regionale Lebensmittel und betreibt derzeit sieben sogenannte AckerBoxen in Kärnten. Darüber hinaus bietet das Startup mit ackerPay ein neues Bezahl- und Warenwirtschaftssystem, das in der AckerBox Verwendung findet.

MyAcker mit „hoher einstelliger Millionenbewertung“

Wie das Startup am Montag bekannt gab, konnte MyAcker bereits im Spätsommer eine Finanzierungsrunde abschließen. Als Investor beteiligt sich StartInvest mit fünf Prozent am Unternehmen. Zur Höhe des Investments machte MyAcker allerdings keine Angaben. Dazu heißt es lediglich: „Dem zugrunde liegt eine hoch einstellige Millionenbewertung“.

Das frische Kapital soll nun für das weitere Wachstum, weitere technologische  Entwicklungen in Richtung AI sowie die Internationalisierung des Unternehmens genutzt werden.

„Unsere Geschäftsbereiche und Produkte treffen  die Themen der Zeit und wir sind sehr stolz, dass diese auch auf Investorenseite auf offene Ohren stoßen und wir frisches Kapital für die kommenden, geplanten  Wachstumsschritte lukrieren konnten“, so Christoph Raunig,  Geschäftsführer von MyAcker.

akerPay und Ackerbox

Mit ackerPay hat das in Spittal an der Drau ansässige Startup eine Software sowie ein dazu passendes POS-System samt IoT-Infrastruktur zum Betreiben von autonomen Stores entwickelt. Diese ist aktuell vor allem bei Kunden in Österreich und Deutschland im Einsatz: Vom Hofladen, über Hotelshops, bis zum  Supermarkt und inzwischen auch Non-Food-Shops, überall dort, wo smarte, personallose Lösungen gebraucht werden, wie es vom Startup heißt.

Darüber hinaus ist mit der AckerBox ein autonomes Shopkonzept entstanden, das ausschließlich regionale Produkte zentral vereint, in urbane Gegenden bringt und ebenfalls komplett autonom funktioniert.

Neben der klassischen Box in Form eines Schiffscontainers gibt es hierzu mittlerweile auch  andere Ausprägungen: Auf technologischer Basis von ackerPay kommt die AckerBox inzwischen auch indoor oder in Form eines smarten Kühlschranks, der gemeinsam mit einem Industrie-Partner entwickelt wurde, zum Einsatz.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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