16.10.2018

Jobplattform myAbility.jobs (ehemals Career Moves) erfindet sich neu

Die Jobplattform Career Moves möchte nach dem Relaunch gemeinsam mit dem HR-Tech-Hersteller jobiqo Unternehmen und Jobsuchende mit Behinderung noch besser zusammenführen. Dafür wurden in Kooperation erstmals barrierefreie Tools umgesetzt und dabei die Marke Career Moves durch den Namen myAbility.jobs ersetzt.
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myAbility.jobs - jobiqo
(c) myAbility - MyAbility-Co-Founder und Managing Partner Wolfgang Kowatsch kennt die Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderung bei der Jobsuche.

„Für Menschen mit Behinderung ist es auch bei passenden Qualifikationen oft schwierig, einen Job zu bekommen. Deshalb wollten wir einen Talentpool schaffen, der Jobsuchende erfolgreich mit attraktiven Arbeitgebern zusammenführt“, sagt myAbility Partner und Mitbegründer von myAbility.jobs Wolfgang Kowatsch im Gespräch mit dem brutkasten.

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Keine barrierefreien Recruiting-Prozesse

Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderung liegt Statistiken zufolge bei weit unter 40 Prozent, erklärt Kowatsch, „für die DACH-Region bedeutet das Handlungsbedarf“. Der Co-Founder erkennt seitens der Arbeitgeber ein Interesse an qualifizierten Mitarbeitern und eine Motivation, neue Zielgruppen zu erreichen, jedoch würden sie zu wenige Bewerber finden. „Das liegt unter anderem daran, dass Recruiting-Prozesse in vielen Fällen nicht barrierefrei gestaltet sind“. Hier möchte myAbility.jobs einschreiten und hat sich dafür mit dem HR-Tech-Startup jobiqo zusammengetan.

Intelligente Matching-Technologie

„Sie haben die bestmögliche Technolgie und wir wollten Profis mit ins Boot holen“, sagt Kowatsch zur Partnerschaft mit jobiqo. Das Wiener IT-Unternehmen entwickelt Jobbörsen auf Basis einer intelligenten Matching-Technologie im Personalbereich für Kunden weltweit. „Die Betreiber von Karriere-Plattformen, Online-Stellenmärkte von Zeitungsverlagen und Top-Recruiter können mit unserer Lösung, durch die gesteigerte Relevanz der angezeigten Jobs für die Bewerber und die Erhöhung der gesamten Plattform-Reichweite, völlig neuartige Produkte und Dienstleistungen anbieten“, fasst jobiqo-Geschäftsführer Martin Lenz die eigene Software zusammen.

Kern der Technologie ist ein spezieller Matching-Algorithmus, der auf Grundlage von Künstlicher Intelligenz basiert. Künftig sollen so potenzielle Bewerber bereits zu einem Zeitpunkt identifiziert werden, an dem ihnen selbst der Bedarf nach einer neuen Stelle noch nicht bewusst ist, wie es heißt (Anmerkung: Im Frühjahr 2018 erhielt jobiqo für die Weiterentwicklung der Technologie eine Förderzusage in der Höhe von 237.000 Euro von der Forschungsförderungsgesellschaft, FFG).

myAbility: wichtige Drehscheibe

Für Jobsuchende mit Behinderung bleiben bei einer Bewerbung häufig Fragen offen, wie etwa ob das Büro barrierefrei zugänglich ist, es flexible Arbeitszeiten gibt oder der Arbeitsplatz individuell angepasst werden kann. “Diese Fragen beantworten wir gerne und klären auch Recruiter über besondere Rahmenbedingungen und Förderungen auf. Unsere Vernetzung mit den wichtigsten Behindertenorganisationen ist dabei sehr wertvoll”, so Kowatsch.

Job Alerts und Employer-Branding-Profile

Mit dem Relaunch und der jobiqo-Partnerschaft bietet myAbility.jobs nun neue Services an. Jobsuchende können ihre persönlichen Lebensläufe erstellen, diese werden in einem Talent Pool gebündelt. Zudem haben Unternehmen die Moglichkeit, individuelle “Employer-Branding-Profile” zu kreieren und die Zielgruppe in Punkto offene Unternehmenskultur zu überzeugen. Zusätzlich bekommen User maßgeschneiderte Job-Alerts, wenn es vielversprechende Stellen für sie gibt. Abschließend ist noch ein Service-Center per E-Mail und Telefon für alle Bewerbungsfragen und Recruiting-Beratung erreichbar.

Jobiqo: Accessibility-Standards

Die Entscheidung für das 2011 gegründete HR-Startup fiel unter anderem, weil jobiqo offen dafür war  sich als erster Jobbörsen-Hersteller an den Accessibility-Standards gemäß WCAG 2.0 AA des World Wide Web Consortiums (W3C) zu orientieren. Diese Richtlinien sind eine Empfehlung zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten, die in der Europäischen Union für öffentliche Stellen ab 23. September des nächsten Jahres für neue und ab 23. September 2020 für bestehende Webseiten verbindlich sind. Ab 23. Juni 2021 gilt dies auch für mobile Anwendungen.

Positiver SEO-Effekt

„Die Inklusion aller Menschen am Arbeitsplatz , egal, welche Ansprüche sie haben, ist uns ein besonderes Anliegen“, sagt Lenz über laufende Verbesserung der Barrierefreiheit auf den Jobplattformen von jobiqo. „Zum Beispiel wird die Bedienung mit Screen-Readern vereinfacht“. Als willkommene Begleiterscheinung der  Neuerungen erwähnt Lenz zudem, „dass auch die Suchmaschine Google barrierefreie Seiten in seinem Page-Ranking-Algorithmus höher bewertet“. Somit sei auch ein positiver SEO-Effekt zu erwarten.

Über myAbility.jobs

MyAbility.jobs wurde 2009 als „Career Moves“ von Gregor Demblin und Wolfgang Kowatsch in Wien gegründet. Die Plattform hat seit damals mehr als 25.000 Jobs ausgeschrieben. Heute wird die Plattform unter dem Namen myAbility.jobs von der sozialen Unternehmensberatung myAbility betreut. Das Unternehmen beschäftigt 18 Mitarbeiter. Die „Impact“-Bilanz: hunderte neu geschaffene Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, 75.000 sensibilisierte Arbeitskräfte und 50 beratene Großunternehmen, darunter Kunden wie REWE, ÖBB und Bank Austria. Die nächsten Ziele des Unternehmens sind zur führenden Plattform in diesem Bereich im deutschprachigen Europa zu werden und den gesamten Dach-Raum abzudecken.

Über jobiqo

Jobiqo (ehemals: epiqo) wurde 2011 von Klaus Furtmüller gegründet. Seit 2017 ist Martin Lenz als Geschäftsführer des Wiener Unternehmens tätig. Aktuell beschäftigt jobiqo 12 Mitarbeiter in Wien, Bratislava, München, Lissabon und Mailand.


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⇒ Jobiqo

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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