09.03.2023

Musk verspottet Twitter-Mitarbeiter mit Behinderung bei Kündigung – und macht dann Rückzieher

Twitter-CEO Elon Musk sorgt wieder einmal für Aufregung. Der Tech-Milliardär hat vergangenen Sonntag über sein Social-Media-Netzwerk einen Mitarbeiter verspottet.
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Elon Musk Tesla autonomes Fahren LiDAR
Elon Musk | (c) United States Air Force via Wikimedia Commons

Nachdem er einen Twitter-Mitarbeiter öffentlich verspottet hatte, ruderte Elon Musk zurück und entschuldigte sich für ein „Missverständnis“. Dabei hatte Musk seinen Angestellten Haraldur Thorleifsson in aller Öffentlichkeit bloß gestellt.

Kündigungs-Korrespondenz über Twitter

Wie TechCrunch berichtet, startete Thorleifsson, genannt Halli, vergangenen Sonntag seinen Arbeitscomputer. Daraufhin konnte sich der Isländer, der seit 2021 nach der Übernahme seines Startups Ueno bei Twitter beschäftigt war, jedoch nicht mehr mit seinen Zugangsdaten im internen Netzwerk anmelden.

Da er von der Personalabteilung des Social-Media-Konzerns keine Antwort erhielt, fragte er über Twitter selbst beim Chef nach. „Lieber Elon, vor neun Tagen wurde meine Verbindung meines Arbeitscomputers getrennt. Die HR konnte mir nicht mitteilen, ob ich noch ein Angestellter des Unternehmens bin oder nicht. Du hast meine Mails nicht beantwortet“, schrieb Halli auf Twitter.

Musk antwortete schließlich auf den Tweet. Für die ganze Welt einsehbar, fragte der Multi-Milliardär nach, welche Arbeit Halli gemacht hatte. Dieser antwortete mit einer Liste an Tätigkeiten sowie einer Anmerkung, dass er dem Konzern durch einen Software-as-a-Service-Vertrag bereits 500.000 Dollar gespart hatte.

Musk: „Du nutzt deine Behinderung als Entschuldigung“

Der Tech-Milliardär spottete daraufhin Halli: „Pics or didin’t happen“ („Bilder, oder es ist nie geschehen“). In weiteren Tweets stellte Musk zudem Hallis Wert für die Firma in Frage. Er war ihm vor „seine Behinderung als Ausrede“ für mangelnde Leistungen zu gebrauchen. Halli stellte daraufhin klar, dass er Muskelschwund litt. Abseits des Spotts hatte Musk Halli auch mitgeteilt, dass er nicht mehr für das Unternehmen tätig sei.

Der Aufschrei unter Hallis Posting war letztlich groß. Musk meldete sich daraufhin einige Stunden später nochmals zu Wort. Der CEO twitterte, dass er mit Halli einen Videocall hatte und sich dabei das „Missverständnis“ auflöste. Musk entschuldigte sich für ein „Missverständnis“.

In seinem Entschuldigungs-Tweet meinte Musk, dass er falsche Informationen zum Fall erhalten habe und es dadurch zu einem Missverständnis kam. Halli würde nun jedenfalls überlegen, beim Musk-Konzern weiter beschäftigt zu sein.

Einige Beobachter:innen vermuten nun hinter Musks Rückzieher eine rechtliche Motivation. Da Twitter 2021 Hallis Unternehmen Ueno übernommen hatte, kommt eine weitere Ebene in die Diskussion hinzu. So ist es üblich, dass Mitarbeiter des übernommenen Unternehmens in der Regel die Anschaffungskosten über einige Jahre ausgezahlt bekommen. Eine Kündigung von Halli würde Twitter demnach kein Geld sparen, sonderen kosten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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