09.06.2022

Nach Vorwürfen: Musk rät von Nutzung eines Tesla-Features ab

Tesla bewirbt sein Luftzirkulations-Feature mit mehreren Vorteilen. Doch es führt zu einer starken CO2-Konzentration in der Fahrerkabine.
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Elon Musk - Tesla ESG-Index
Elon Musk | (c) Daniel Oberhaus/commons.wiki

Die Möglichkeit, die Lüftung im Auto auf Zirkulation umzustellen, etwa im Stau im Tunnel oder auf der Autobahn, oder wenn es draußen raucht oder stinkt, ist schon lange Standard. Doch wie in so vielem, will Elon Musk mit Tesla auch in diesem Punkt besser sein, als die anderen Marken. „Der HEPA-Luftfilter in den Modellen Y, S und X entfernt mehr als 99,97 Prozent von Staub, Pollen, Schimmel, Bakterien und anderen Partikeln in der Luft“, rühmte sich das Unternehmen unlängst in einem Tweet und lieferte dazu ein Video, in dem der Tesla mit einem anderen Auto verglichen wird.

Bis zu Verzehnfachung des CO2-Werts im Tesla durch „recirc“-Modus

Doch dieser „recirc“-Modus hat einen Haken, wie ein User promt hervorhob und mit einem eigenen Tweet von 2020 ergänzte. „Beachten Sie, dass bei eingeschalteter Umluft in Teslas die CO2-Konzentration in der Luft auf extrem hohe Werte ansteigt. Früher habe ich auf Autofahrten Kopfschmerzen bekommen, aber ohne Umluft habe ich keine“, schreibt der Tesla-Fahrer und zeigt das Diagramm einer Messung von 2020.

Damals habe bei einer Autofahrt mit seiner Familie die Zirkulation eingeschalten und gemessen, wie der CO2-Gehalt in der Luft innerhalb von Minuten vom atmosphärischen Normalwert 0,4 Promille auf mehr als zwei Promille anstieg. Nach dem Umschalten auf normale Lüftung sei dieser wieder auf etwas unter 0,7 Promille gesunken. Erst mit Öffnen eines Fensters wurde wieder der Normalwert erreicht. In einem anderen Diagramm in einem weiteren Tweet zeigt der Nutzer gar ein Ansteigen der CO2-Konzentration auf vier Promille, also eine Verzehnfachung des Normalwerts, durch „recirc“. Er befürchte negative Auswirkungen auf die Fahrsicherheit, so der Tesla-Fahrer.

Elon Musk ungewöhnlich kleinlaut

Beachtlich ist vor allem die ungewöhnlich kleinlaute Reaktion von Tesla-Chef Elon Musk – natürlich in einem Antwort-Tweet. „Wir werden uns das ansehen und anpassen. Generell würde ich davon abraten, Umluft zu verwenden, da der Reichweitenvorteil gering ist“, schreibt der sonst so schlagfertige Unternehmer. Der oben zitierte User hat daraufhin bereits Vorschläge für entsprechende Anpassungen: „Entweder ein Zeitlimit oder eine Änderung in der Benutzeroberfläche wären sehr hilfreich“, meint er.

Erst vor wenigen Tagen war von einem anderen technischen Problem bei Tesla in internationalen Medien vermehrt zu lesen: Dem „Phantom Braking“ also plötzlichem Bremsen durch den Autopiloten. Hier läuft ein Verfahren, das im schlimmsten Fall auch mit einem groß angelegten Produktrückruf enden könnte – der brutkasten berichtete. Elon Musks neue Vorsicht könnte auch mit dieser aktuell generell angespannten Lage zu tun haben.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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