09.06.2022

Nach Vorwürfen: Musk rät von Nutzung eines Tesla-Features ab

Tesla bewirbt sein Luftzirkulations-Feature mit mehreren Vorteilen. Doch es führt zu einer starken CO2-Konzentration in der Fahrerkabine.
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Elon Musk - Tesla ESG-Index
Elon Musk | (c) Daniel Oberhaus/commons.wiki

Die Möglichkeit, die Lüftung im Auto auf Zirkulation umzustellen, etwa im Stau im Tunnel oder auf der Autobahn, oder wenn es draußen raucht oder stinkt, ist schon lange Standard. Doch wie in so vielem, will Elon Musk mit Tesla auch in diesem Punkt besser sein, als die anderen Marken. “Der HEPA-Luftfilter in den Modellen Y, S und X entfernt mehr als 99,97 Prozent von Staub, Pollen, Schimmel, Bakterien und anderen Partikeln in der Luft”, rühmte sich das Unternehmen unlängst in einem Tweet und lieferte dazu ein Video, in dem der Tesla mit einem anderen Auto verglichen wird.

Bis zu Verzehnfachung des CO2-Werts im Tesla durch “recirc”-Modus

Doch dieser “recirc”-Modus hat einen Haken, wie ein User promt hervorhob und mit einem eigenen Tweet von 2020 ergänzte. “Beachten Sie, dass bei eingeschalteter Umluft in Teslas die CO2-Konzentration in der Luft auf extrem hohe Werte ansteigt. Früher habe ich auf Autofahrten Kopfschmerzen bekommen, aber ohne Umluft habe ich keine”, schreibt der Tesla-Fahrer und zeigt das Diagramm einer Messung von 2020.

Damals habe bei einer Autofahrt mit seiner Familie die Zirkulation eingeschalten und gemessen, wie der CO2-Gehalt in der Luft innerhalb von Minuten vom atmosphärischen Normalwert 0,4 Promille auf mehr als zwei Promille anstieg. Nach dem Umschalten auf normale Lüftung sei dieser wieder auf etwas unter 0,7 Promille gesunken. Erst mit Öffnen eines Fensters wurde wieder der Normalwert erreicht. In einem anderen Diagramm in einem weiteren Tweet zeigt der Nutzer gar ein Ansteigen der CO2-Konzentration auf vier Promille, also eine Verzehnfachung des Normalwerts, durch “recirc”. Er befürchte negative Auswirkungen auf die Fahrsicherheit, so der Tesla-Fahrer.

Elon Musk ungewöhnlich kleinlaut

Beachtlich ist vor allem die ungewöhnlich kleinlaute Reaktion von Tesla-Chef Elon Musk – natürlich in einem Antwort-Tweet. “Wir werden uns das ansehen und anpassen. Generell würde ich davon abraten, Umluft zu verwenden, da der Reichweitenvorteil gering ist”, schreibt der sonst so schlagfertige Unternehmer. Der oben zitierte User hat daraufhin bereits Vorschläge für entsprechende Anpassungen: “Entweder ein Zeitlimit oder eine Änderung in der Benutzeroberfläche wären sehr hilfreich”, meint er.

Erst vor wenigen Tagen war von einem anderen technischen Problem bei Tesla in internationalen Medien vermehrt zu lesen: Dem “Phantom Braking” also plötzlichem Bremsen durch den Autopiloten. Hier läuft ein Verfahren, das im schlimmsten Fall auch mit einem groß angelegten Produktrückruf enden könnte – der brutkasten berichtete. Elon Musks neue Vorsicht könnte auch mit dieser aktuell generell angespannten Lage zu tun haben.

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eduard: Founder sah sich wenige Monate nach Launch mit Klage konfrontiert

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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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