21.04.2021

Music Traveler: US-Akteur John Malkovich unterstützt Wiener Startup

Music Traveler wurde 2017 von Julia Rhee und Aleksey Igudesman als Marktplatz gegründet, der Räume und Veranstaltungsorte mit Musikinstrumenten und Ausrüstung für die Kreativwirtschaft zentralisiert. Nun hat das Wiener Startup eine P2P-Plattform namens MusicTraveler.TV gelauncht, auf der Künstler ihre Konzerte streamen können. Und hat dabei prominente Unterstützung in petto.
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Music Traveler, John Malkovich, Stream, Streiming Konzert, Musik online
(c) Philip Anders - Schauspieler John Malkovich (r.) mit Music Traveler-Gründer Aleksey Igudesman und Julia Rhee.

Bereits vor einem Jahr machten sich Aleksey Igudesman und Julia Rhee Gedanken darüber, wie man die Musikindustrie in der Pandemie unterstützen will. Der brutkasten berichtete. Damals spürte Music Traveler, genauso wie viele andere Unternehmen, die Auswirkungen der Coronakrise. Künstlern brachen Einnahmen weg. Die Lösung: Ein neues Feature, um Musikern einfaches Ticketing und Stream-Konzerte zu ermöglichen. Was damals „Music from Home“ hieß, hat sich über ein Jahr später zur neuen P2P-Plattform MusicTraveler.TV entwickelt.

Ergänzung zu Music Traveler-Marktplatz

Hierbei handelt es sich um eine „natürliche Ergänzung des aktuellen Marktplatzes und eine Online-Möglichkeit, Ressourcen zu bündeln, kreative Inhalte anzubieten, freizugeben und zu vergleichen, Veranstaltungen zu organisieren und zu vermarkten, Performances zu monetisieren und Spenden für wohltätige Zwecke zu sammeln“, heißt es laut Aussendung.

Expansion in über 20 Ländern

„Es ist eine großartige Möglichkeit für Künstler Werbung zu machen, wobei Musiker wie Daisy Jopling, Tristian Schultz, Iskandar Widjaja, Hyung-Ki Joo, Jacob Bunton und Julian Rachlin die Initiative bereits unterstützen“, sagt Gründer Igudesman. „Wir haben unsere iOS- und Android-App neu überarbeitet und planen, in den nächsten zwölf bis 24 Monaten in mehr als 65 Städten in über als 20 Ländern zu expandieren. Darüber hinaus hat Music Traveler vor kurzem eine dynamische Online-Streaming-Plattform und ein interaktives Social-Networking-Portal mit Fokus auf die Kreativbranche gestartet.“

Prominente Ambassadors für Music Traveler

Zu den Botschaftern von Music Traveler zählen Musiker und Interpreten wie Oscar-Gewinner Hans Zimmer, Yuja Wang, Billy Joel oder Adrien Brody, der 2003 den Oscar für „Der Pianist“ gewonnen hat und auch aus der Serie „Peaky Blinders“ bekannt ist. Ein weiteres Schwergewicht der Hollywood-Riege, das das Musik-Startup schon länger unterstützt, ist US-Schauspieler John Malkovich (bekannt aus Filmen wie R.E.D., Being John Malkovich).

„Es ist eine großartige clevere Idee und ich denke, es besteht auch große Nachfrage, auch für Menschen, die nicht unbedingt professionelle Musiker sind“, sagt Malkovich dazu. „Auch für Amateur-Musikliebhaber ist es eine fantastische Erfahrung. Das Potenzial von Music Traveler ist global. Es ist fantastisch, dass das Startup aus der weltoffenen Stadt der Musik kommt, nämlich Wien.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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