05.06.2025
INVESTMENT

Muse Electronics (Backbone) aus Wien sichert sich Series A in Millionenhöhe

Das Wiener Unternehmen Muse Electronics hat nach zehn Jahren Entwicklungsarbeit 2022 das Backbone-Tablet auf den Markt gebracht. Nun vermeldet es seine Series A.
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Muse Electronics, Backbone, sicheres Tablet, Militär
© zVg - (v.l.) CTO Gerald Zach, Founder Philipp Lechner und Michael Steiner Kontakt 2. Grades2. Founder & CEO Sparring Capital Partners.

Muse Electronics, das Wiener Unternehmen hinter Backbone, dem tragbaren Tablet, hat eine siebenstellige Investition von Sparring Capital Partners erhalten. Die Finanzierung soll Muse Electronics ermöglichen, seine Präsenz auf den europäischen Märkten auszubauen und seine Mission zu unterstützen, Cybersicherheit in die Bereiche Verteidigung und kritische Infrastruktur zu bringen.

Muse Electronics: Backbone für streng geheime militärische Operationen

Muse Electronics wurde von CEO Philipp Lechner gegründet und hat über ein Jahrzehnt lang mit europäischen Militär- und Infrastrukturpartnern zusammengearbeitet, um ein sicheres, tragbares Datenendgerät zu entwickeln. Backbone wird in Europa gebaut und ist für Umgebungen konzipiert, in denen ein technischer Ausfall keine Option ist. Konkret wurde es entwickelt, um streng geheime militärische Operationen zu unterstützen.

Die firmeneigene, hardwarebasierte Cybersicherheits-Architektur trennt Sicherheitsbereiche physisch voneinander und soll so gewährleisten, dass sensible militärische Kommunikation und persönliche Verbindungen sicher nebeneinander bestehen können.

Multidisziplinäre Plattform

„Backbone ist in der Lage, eine zentrale Rolle bei der digitalen Modernisierung der europäischen Verteidigung zu spielen“, sagt Michael Steiner, CEO von Sparring Capital. „Seine Technologie hebt die Cybersicherheitsstandards auf ein neues Niveau, und wir sind stolz darauf, Philipp Lechner, Gerald Zach (Anm.: CTO und Partner) und das gesamte Backbone-Team auf diesem spannenden Weg zu unterstützen.“

Backbone ist, dem Eigenverständnis des Teams nach, eine multidisziplinäre Plattform, die sich in Echtzeit an neue Missionen und Benutzerrollen anpassen kann – und dabei den „härtesten Umweltbedingungen“ standhält.

Zu den Merkmalen gehören u.a.:

  • Physikalische Datentrennung klassifizierter Daten
  • Rollen- und missionsbasierte Hardware-Konfiguration über externe Bootmedien
  • Überwachung der Systemintegrität in Echtzeit und automatische Reaktion auf Bedrohungen
  • Vorausschauende Wartung durch intelligente Systemverfolgung

„Nach mehr als zehn Jahren intensiver Entwicklung, Erprobung und erfolgreichen Einsatzversuchen sind wir bereit, unsere Lösung einem breiteren Publikum zugänglich zu machen“ sagt Lechner. „Sparring Capital bringt nicht nur Kapital, sondern auch tiefe Überzeugung und strategische Ausrichtung mit – und ist damit der ideale Partner für die Umsetzung unserer Vision.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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