31.03.2020

VKI klagt kitzVenture wegen Mundschutzmasken-Shop

Wegen vermeintlich unklarer Angaben auf der Website mundschutzmaskten24.com klagt der VKI nun gegen die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture. Der brutkasten hatte zuvor über den Onlineshop berichtet.
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Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture GmbH hat mehrmals mit äußerst umstrittenen Geschäftsmodellen für Aufsehen gesorgt. Zuletzt startete kitzVenture inmitten der Coronakrise den Onlineshop mundschutzmasken24.com, über den Mundschutzmasken gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus vertrieben werden – zum Vielfachen des üblichen Preises, wie es am 20. März in einem Artikel des brutkasten hieß.

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Nun hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht, wie der Verein in einer OTS-Meldung mitteilt. Die Klage richtet sich vor allem gegen die nach Ansicht des VKI mangelhafte Beschreibung der Produkte.

Unzureichende Hinweise bei Mundschutzmasken

Vor einer großen Coronavirus-Grafik bietet mundschutzmasken24.com diverse Masken und Desinfektionsmittel mit dem Spruch „Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern!“ an. Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“.

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Abgebildet sind dazu herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken). Nach Experteneinschätzung schützen MNS-Masken den Träger aber nicht vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2), heißt es in der Aussendung des VKI: Darauf werde nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Unklare Inhaltsstoffe beim Desinfektionswasser von mundschutzmasken24

In diesem Zusammenhang wird laut VKI auch ein „Desinfektionswasser“ angeboten. „Das Desinfektionswasser eignet sich hervorragen (sic!) für die Haut um Keime zu reduzieren,“  heißt es wörtlich auf der Website von mundschutzmasken24.com. Dabei wird weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch die auf Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen, bemängelt der VKI: Im Kontext mit dem Coronavirus seien nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Zudem behalte sich kitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.

Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, müssten ein Desinfektionsmittel zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein, heißt es vom VKI: Desinfektionsmittel dieser Kategorie können behüllte Viren nach der Mindesteinwirkzeit unschädlich machen.

Warnung vor vorschnellen Coronavirus-Käufen

Der VKI warnt grundsätzlich vor vorschnellen Käufen von Schutzprodukten gegen das Coronavirus. Verbraucher sollten sich vorab genau darüber informieren, welche Desinfektionsmittel tatsächlich gegen Viren wirken. Sind die Produkte nicht ausreichend beschrieben, sollte man besser die Finger davon lassen, heißt es vom VKI. Behält sich ein Anbieter vor, statt der abgebildeten Produkte andere zu liefern, sollte man ebenfalls von einem Kauf Abstand nehmen.

Gegen kitzVenture hatte der VKI bereits schon zuvor prozessiert. Im Jahr 2017 wurde kitzVenture rechtskräftig wegen irreführender Werbung für Nachrangdarlehen verurteilt. Versprochen wurden den Anlegern damals 9,75 Prozent Fixzinsen im Rahmen von Startup-Investments. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs ist laut Medienberichten derzeit anhängig.  In der Zwischenzeit hat kitzVenture nach dem verlorenen Prozess die eigenen Anwälte verklagt. Es gilt in beiden Prozessen die Unschuldsvermutung.

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IOD (In-Orbit Demonstration) Satellit AT-Astra © R-Space

Ride-Share-Modell und Technologie-Tests

R-Space, das vor kurzem seinen neuen Firmensitz am Flughafen Wien bezog, bietet einen durchgängigen Service für sogenannte In-Orbit-Demonstrationen an, um die Wartezeit auf Tests im All zu verkürzen, ein Konzept, das bereits beim Firmenstart im Fokus stand. Beim aktuellen Erstflug werden Experimente von drei Kund:innen befördert.

Konkret testen die beiden österreichischen Unternehmen Enpulsion (flüssiges Indium-Metall für Antriebe) und SunBooster (mikrometeoritenresistente Solarmodule) ihre Technologien im Orbit. Ebenfalls mit an Bord ist ein kompakter Sternsensor zur Trümmererkennung des portugiesischen Partners Synopsis Planet. Durch dieses „Ride-Share“-Modell liege der Preis laut dem CEO „deutlich unter den anderen kommerziell angebotenen Services.“ Konkrete Zahlen nennt das Startup nicht.

Auslastung und Markthürden

Schwarze Zahlen schreibt das rund zehnköpfige Team derzeit noch nicht. Laut Scharlemann sei es dafür noch zu früh, da in den kommenden Jahren weiter in die Servicekette investiert werden müsse.

Die Nachfrage für Folgemissionen ist dennoch vorhanden: Für das Jahr 2027 plant R-Space bereits zwei weitere Satellitenstarts, deren Kapazitäten bereits zu zwei Dritteln ausgebucht sind. Mehr Starts wären theoretisch denkbar, scheitern aktuell jedoch an den unflexiblen Rahmenbedingungen der Raumfahrtindustrie. „Hierfür ist der Launcher-Markt zu langsam und unflexibel“, so Scharlemann. Raketenstarts müssten meist 12 bis 24 Monate im Voraus gebucht werden, kurzfristige Slots seien eine Seltenheit.

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