31.03.2020

VKI klagt kitzVenture wegen Mundschutzmasken-Shop

Wegen vermeintlich unklarer Angaben auf der Website mundschutzmaskten24.com klagt der VKI nun gegen die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture. Der brutkasten hatte zuvor über den Onlineshop berichtet.
/artikel/mundschutzmasken24
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH - mundschutzmasken24.com
Patrick Landrock, Geschäftsführer der kitzVenture GmbH (c) kitzVenture GmbH

Die Tiroler Beteiligungsgesellschaft kitzVenture GmbH hat mehrmals mit äußerst umstrittenen Geschäftsmodellen für Aufsehen gesorgt. Zuletzt startete kitzVenture inmitten der Coronakrise den Onlineshop mundschutzmasken24.com, über den Mundschutzmasken gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus vertrieben werden – zum Vielfachen des üblichen Preises, wie es am 20. März in einem Artikel des brutkasten hieß.

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Nun hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht, wie der Verein in einer OTS-Meldung mitteilt. Die Klage richtet sich vor allem gegen die nach Ansicht des VKI mangelhafte Beschreibung der Produkte.

Unzureichende Hinweise bei Mundschutzmasken

Vor einer großen Coronavirus-Grafik bietet mundschutzmasken24.com diverse Masken und Desinfektionsmittel mit dem Spruch „Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern!“ an. Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“.

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Abgebildet sind dazu herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken). Nach Experteneinschätzung schützen MNS-Masken den Träger aber nicht vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2), heißt es in der Aussendung des VKI: Darauf werde nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Unklare Inhaltsstoffe beim Desinfektionswasser von mundschutzmasken24

In diesem Zusammenhang wird laut VKI auch ein „Desinfektionswasser“ angeboten. „Das Desinfektionswasser eignet sich hervorragen (sic!) für die Haut um Keime zu reduzieren,“  heißt es wörtlich auf der Website von mundschutzmasken24.com. Dabei wird weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch die auf Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen, bemängelt der VKI: Im Kontext mit dem Coronavirus seien nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Zudem behalte sich kitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.

Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, müssten ein Desinfektionsmittel zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein, heißt es vom VKI: Desinfektionsmittel dieser Kategorie können behüllte Viren nach der Mindesteinwirkzeit unschädlich machen.

Warnung vor vorschnellen Coronavirus-Käufen

Der VKI warnt grundsätzlich vor vorschnellen Käufen von Schutzprodukten gegen das Coronavirus. Verbraucher sollten sich vorab genau darüber informieren, welche Desinfektionsmittel tatsächlich gegen Viren wirken. Sind die Produkte nicht ausreichend beschrieben, sollte man besser die Finger davon lassen, heißt es vom VKI. Behält sich ein Anbieter vor, statt der abgebildeten Produkte andere zu liefern, sollte man ebenfalls von einem Kauf Abstand nehmen.

Gegen kitzVenture hatte der VKI bereits schon zuvor prozessiert. Im Jahr 2017 wurde kitzVenture rechtskräftig wegen irreführender Werbung für Nachrangdarlehen verurteilt. Versprochen wurden den Anlegern damals 9,75 Prozent Fixzinsen im Rahmen von Startup-Investments. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen schweren Betrugs ist laut Medienberichten derzeit anhängig.  In der Zwischenzeit hat kitzVenture nach dem verlorenen Prozess die eigenen Anwälte verklagt. Es gilt in beiden Prozessen die Unschuldsvermutung.

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Digitale Plattform mit persönlicher Komponente

Nach dem ersten Kreditcheck hat man auch die Möglichkeit, sich direkt von Kafaji zu den Ergebnissen beraten zu lassen. „Es gibt manchmal auch sehr komplexe Fälle, und da ist es einfach von Vorteil, wenn erfahrene Finanzexperten für den Kunden die Situation einschätzen und analysieren.“ Der selbstständige Unternehmensberater sieht durch die Kombination von digitaler und persönlicher Beratung die beste Möglichkeit, um Fehlentscheidungen im Kreditwesen zu vermeiden. Durch seine Expertise stellt er auf kredity.at zusätzliches Insiderwissen zur Verfügung.

Erhöhte Zugriffszahlen

Die Plattform ist erst seit einer Woche online, dennoch seien die Anfragen laut Kafaji auffallend hoch. „Die Anfragen sind auf jeden Fall höher, als ich erwartet habe“, zeigt sich der Wiener überrascht. Dies zeige sich unter anderem in zahlreichen täglichen Anfragen über WhatsApp, die Nutzer:innen direkt im Anschluss an den digitalen Check stellen. Finanziert wird die Plattform durch Kooperationen mit den jeweiligen Kreditanbietern, die Kafaji durch seine Arbeit als Vermögensberater bereits gewonnen hatte. Werden Nutzer:innen an eine passende Bank weitergeleitet, entsteht hier der wirtschaftliche Wert.

Pläne für die Zukunft

„Mir ist es einfach ein Anliegen, dass Menschen nicht in die Hände von Betrügern fallen, was in der Praxis häufig passiert. Ich richte mich also immer nach dem Use Case. Ich glaube an Dinge, die den Menschen einen Mehrwert bringen. Und wenn etwas einen Wert hat, wird es auch wirtschaftlichen Wert generieren“, blickt Kafaji in die Zukunft. Der Gründer will die digitalen Möglichkeiten noch erweitern und überlegt derzeit, wie das Implementieren von KI-Systemen helfen könnte, die Ersteinschätzungen noch präziser zu machen. Ebenso geplant sind weitere Kooperationen mit Kreditanbietern, „weil ich sehe, dass österreichweit die Anfrage wächst“.

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