16.10.2023

Müsli statt Mathematik: 26-Jährige gründet FoodTech-Startup während Promotion

Ihr Herz schlägt für Mathematik und Müsli - für eine Passion entscheiden konnte sie sich aber nicht: Eine junge Mathematikerin startete deshalb ein FoodTech-Startup während ihrer Promotion.
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Gründerin Michelle Luckas (c) peas of joy

Wer kann schon zu süßem Frühstücksmüsli “Nein” sagen? Die süß-knusprige Mahlzeit am Morgen schmeckt zwar überdurchschnittlich gut, hat oft aber auch viel Zucker und Zusatzstoffe in sich.

Außer man greift auf natürliche Alternativen zurück – wie etwa zum Linsen-Granola namens peas of joy. Die 26-jährige Gründerin und Mathematikerin Michelle Luckas hat neben ihrer Promotion ein Startup in Rheinland-Pfalz gegründet.

Proteine in Müsli-Form

In Folge einer Ernährungsumstellung hat sich die nun 26-Jährige mit alternativen Proteinquellen auseinandergesetzt – und anschließend ein Linsen-Granola mit verschiedenen Geschmacksrichtungen entwickelt. Seit Februar 2021 arbeitete die Mathematikerin an einer Formel für ein Frühstücksmüsli, das auf Hülsenfrüchten basiert.

Hülsenfrüchte sind in ihrer Herstellung umweltfreundlicher als tierische Proteinquellen aus Fleisch und Milchprodukten, meint Gründerin Luckas. Außerdem seien sie gesünder: “100 Gramm Linsen enthalten 24 Gramm Proteine.“ Allerdings sei der Konsum an Hülsenfrüchten ausbaufähig, zumindest im Zielmarkt des FoodTechs.

Deutsche essen über 200 Gramm Getreide pro Tag

“Eine Person in Deutschland isst im Schnitt 227 Gramm Getreide am Tag, aber nur sieben Gramm Hülsenfrüchte”, führt Luckas weiter aus. Kein Wunder, meint die Mathematikerin, denn Getreide wird sowohl zu süßen als auch zu herzhaften Lebensmitteln verarbeitet. Hülsenfrüchte gibt es hingegen meist nur in herzhafter Form.

Diese süß-herzhaft-Diskrepanz möchte die deutsche Gründerin ausgleichen – und entwickelte mit ihrem Müsli eine süße, proteinreiche Müsli-Alternative zu herkömmlichem Getreide-Granola.

Luckas’ Linsen-Granola ist getreidefrei und basiert auf roten Linsen. Im Sortiment von peas of joy finden sich mittlerweile drei Geschmacksrichtungen, nämlich cashew & coconut, apple & cinnamon und chocolate & nuts. Zudem sei das Granola bio-zertifiziert, vegan und glutenfrei. Erhältlich sind die Müsli-Alternativen über den Onlineshop des Unternehmens sowie in einer Reihe ausgewählter Lebensmittelhändler im deutschen Zielmarkt.


Mehr zu peas of joy gibt es heute im Staffelfinale der Höhle der Löwen um 20.15 Uhr auf VOX. Weiters dabei sind hey circle, Tonis SchimmelSchock, Haepsi und Zeedz.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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