30.07.2021

Darum warnt Minister Mückstein vor dem Kauf von Kryptowährungen

Wolfgang Mückstein ist nicht nur Gesundheits-, sondern auch Konsumentenschutzminister. Als solcher bezeichnete er nun Kryptowährungen ganz generell als für "Konsument:innen ungeeignet".
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Wolfgang Mückstein
Bundesminister Wolfgang Mückstein ist wohl nicht in Dogecoin investiert. | Foto: © Stefanie Freynschlag/Die Grünen

Bundesminister Wolfgang Mückstein von den Grünen wird in der Öffentlichkeit derzeit vor allem im Kampf gegen COVID-19-Pandemie wahrgenommen. Allerdings ist er nicht nur Gesundheitsminister, sondern auch für Soziales, Pflege und Konsumentenschutz zuständig. In letztgenannter Funktion äußerte er sich nun zu Kryptowährungen – und zwar eindeutig ablehnend.

Kryptowährungen seien „sowohl als Zahlungsmittel als auch als Anlageinstrumente für Konsument:innen ungeeignet“, schreibt Mückstein in Beantwortung einer Anfrage, die ihm mehrere FPÖ-Abeordnete im Nationalrat gestellt hatten und über die Der Standard zuerst berichtet hatte. Zur Begründung führte der Minister die „regelmäßigen, sehr hohen und kurzfristigen Kursschwankungen“ an.

Außerdem bestehe bei Kryptowährungen ein „hohes Betrugsrisiko“. Aufgrund der hohen Volatilität sei es für Betrüger:innen leichter, Verbraucher:innen mit dem Versprechen schneller und hoher Gewinne zu täuschen, heißt es in der Anfragebeantwortung weiter. Als Konsumentenschutzminister sei es seine Aufgabe, Verbraucher:innen vor dem Kauf von Kryptowährungen zu warnen. Sollten Anbieter von Kryptowährungen Verbraucher- oder Anlegerrechte verletzen, werde er den Verein für Konsumenteninformation (VKI) beauftragen, schreibt Mückstein weiter. Bereits in der Vergangenheit habe das Ministerium erfolgreich Abmahnungen und Verbandsklagen gegen Bitcoin-Anbieter in Auftrag gegeben.

Kryptowährungen können „auf nationaler Ebene nicht wirksam reguliert“ werden

Mückstein verwies in seinem Schreiben außerdem auf Registrierungsvorschriften für Dienstleister von virtuellen Währungen – diese müssten sich seit Jänner 2020 bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) registrieren lassen und alle Eintragungen würden veröffentlicht. Allerdings: Letztlich könnten Kryptowährungen auf „nationaler Ebene nicht wirksam reguliert“ werden. Es sei „gerade der Zweck virtueller Währungen und der Blockchain, nationalstaatliche Begrenzungen zu überwinden“. Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene seien daher „dringend notwendig“. Daher arbeite die Europäische Union derzeit auch an einer Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Regulation on Markets in Crypto-assets – MiCA).

Positive Aspekte von Kryptowährungen erwähnte Mückstein in seiner Anfragebeantwortung keine. Auch nahm er keine Differenzierungen zwischen unterschiedlichen Kryptowährungen vor – namentlich genannt wurde keine einzige. Dass der Minister aber Bitcoin weniger kritisch sieht als Dogecoin oder dass er möglicherweise Ethereum gegenüber Cardano bevorzugt, darf aber angezweifelt werden.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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