15.01.2020

Ms. AI : KI-Expertinnen-Netzwerk verstärkt sein Advisory Board

Das Berliner Non-Profit-Startup Ms. AI vernetzt KI-Experten - vorwiegend Frauen - der ganzen Welt. Mit Michael Dowling, Professor für Innovations- und Technologiemanagement an der Universität Regensburg, holt man sich nun einen weiteren Top-Experten ins Advisory Board.
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Artificial Intelligence
(c) pixabay

Mehr als 100 KI-Experten – vorwiegend Frauen – aus 23 Nationen gehören dem Netzwerk des Berliner Non-Profit-Startups Ms. AI an. Einige davon teilen übrigens ihre Expertise mit der brutkasten Leserschaft im Rahmen unserer Artikel-Serie #unchAIn. Auch das Advisory Board des Startups hatte es schon bislang in sich – vor allem was seine Vielseitigkeit anbelangt. Dabei sind etwa die ehemalige HP Chief Progress Officer Gabi Zedlmayer, die Bergsteiger-Legende Helga Hengge und WeAreDevelopers-Co-Founder Ben Ruschin. Nun kommt mit Michael Dowling, Professor für Innovations- und Technologiemanagement an der Universität Regensburg, ein weiterer Top-Experte dazu.


Bisher in der Serie „#unchAIn – Demystifying AI“ in Kooperation mit Ms. AI erschienen:


Michael Dowling: umtriebiger Tech-Experte

Michael Dowling - Ms. AI Advisory Board
Michael Dowling

Der gebürtige US-Amerikaner ist Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Forschungsausschusses Münchner Kreis, eines gemeinnützigen, supranationalen Vereins, der sich der Kommunikationsforschung widmet. Zudem ist er Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech und Gründer und Direktor des „Honors“-Elite-Masterstudien-Programms an der Uni Regensburg. „Ms. AI ist eine großartige Möglichkeit, sich mit KI-Führungskräften in der Wirtschaft und der akademischen Gemeinschaft zu vernetzen. Der Münchner Kreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit anderen digitalen Führungskräften wie Nancy Nemes (anm. Ms. AI-Gründerin) und ihren Kollegen Führung und Orientierung für die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu geben“, kommentiert Dowling.

Ms. AI-Gründerin Nancy Nemes: „Führende Position weiter ausbauen“

Und Ms. AI-Gründerin Nancy Nemes sagt: „Mit Michaels enormem Wissen und seiner Forschung im strategischen Technologiemanagement, zu High-Tech-Entrepreneurship und den Beziehungen zwischen Technologie, Staat und wirtschaftlicher Entwicklung sowie seinem starken globalen Netzwerk, werden wir unsere führende Position bei der Demokratisierung und Verbreitung von High-Tech-Bereichen wie KI und Cyber Security in Europa weiter ausbauen“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Ms. AI : KI-Expertinnen-Netzwerk verstärkt sein Advisory Board

Mehr als 100 KI-Experten – vorwiegend Frauen – aus 23 Nationen gehören dem Netzwerk des Berliner Non-Profit-Startups Ms. AI an. Auch das Advisory Board des Startups hatte es schon bislang in sich – vor allem was seine Vielseitigkeit anbelangt. Neuester Zugang ist Michael Dowling, Professor an der Uni Regensburg. Der gebürtige US-Amerikaner ist Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Forschungsausschusses Münchner Kreis, eines gemeinnützigen, supranationalen Vereins, der sich der Kommunikationsforschung widmet. Zudem ist er Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech und Gründer und Direktor des „Honors“-Elite-Masterstudien-Programms an der Uni Regensburg. Ms. AI-Gründerin Nancy Nemes kommentiert: „Mit Michaels enormem Wissen und globalen Netzwerk, werden wir unsere führende Position weiter ausbauen“.

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Mehr als 100 KI-Experten – vorwiegend Frauen – aus 23 Nationen gehören dem Netzwerk des Berliner Non-Profit-Startups Ms. AI an. Auch das Advisory Board des Startups hatte es schon bislang in sich – vor allem was seine Vielseitigkeit anbelangt. Neuester Zugang ist Michael Dowling, Professor an der Uni Regensburg. Der gebürtige US-Amerikaner ist Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Forschungsausschusses Münchner Kreis, eines gemeinnützigen, supranationalen Vereins, der sich der Kommunikationsforschung widmet. Zudem ist er Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech und Gründer und Direktor des „Honors“-Elite-Masterstudien-Programms an der Uni Regensburg. Ms. AI-Gründerin Nancy Nemes kommentiert: „Mit Michaels enormem Wissen und globalen Netzwerk, werden wir unsere führende Position weiter ausbauen“.

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