08.04.2025
SAVE NOW BUY LATER

monkee: Tiroler FinTech kooperiert mit Raiffeisenbank

Die Tiroler Spar-App monkee startet eine Zusammenarbeit mit der deutschen Genossenschaftsbank "Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG", um eine Alternative zu Konsumkrediten anzubieten.
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©monkee - Christian Schneider (l.) und Martin Granig von monkee.

Das Tiroler Spar-App-Startup monkee und dessen Gründer Martin Granig und Christian Schneider kritisieren seit Jahren das „Buy Now Pay Later„-Prinzip. Sie möchten Menschen aus der Konsumfalle holen und finanziellen Umgang bewusster gestalten. Deshalb kooperiert das Unternehmen aus Rum, Tirol, nun mit der „Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG“, um mit „Monkee SaveSmart“ eine verzinste Sparlösung als Alternative zu Konsumkrediten anzubieten.

monkee mit Cashback-Funktion

Das Gründer-Duo weiß, dass sich immer mehr Verbraucher dafür entscheiden, größere Anschaffungen gezielt vorzubereiten, anstatt spontan zu konsumieren. Das Prinzip „Save Now Buy Later“ stehe dabei im Mittelpunkt. Menschen, die bewusst auf Konsumziele sparen, bilden ein wachsendes Segment, das laut Experten künftig bis zu zehn Prozent der Käufe im höherpreisigen Bereich ausmachen könnte, heißt es per Aussendung.

„Wir freuen uns mit Monkee eine innovative Sparlösung zu unterstützen, die Menschen hilft, persönliche Ziele zu erreichen“, sagt Stefan Balles, Vorstand der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG.

Spar-Challenges und FutureBoost

Nutzer:innen können individuelle Sparpläne für konkrete Ziele wie Reisen, Elektronik oder Möbel erstellen und flexibel an ihre Lebensrealität anpassen. Intelligente Spar-Regeln – etwa bei bestimmten Ausgaben ausgelöste Sparbeträge – sollen den kontinuierlichen Vermögensaufbau erleichtern. Zusätzliche Motivation bieten sogenannte Spar-Challenges. Besonders bemerkenswert: Mit einem Frauenanteil von über 80 Prozent spricht Monkee eine Zielgruppe an, die im Finanzbereich bisher oft unterrepräsentiert ist.

Ein weiteres zentrales Feature von Monkee ist der FutureBoost. Wer bei einem der über 600 Partner, darunter REWE, Booking.com, Thalia, Saturn und TUI, einkauft, erhält einen Teil des Einkaufsbetrags als Cashback direkt auf das Monkee-Sparkonto. Diese Beträge fließen in die individuellen Sparpläne und sollen deren Erreichung beschleunigen.

„Viele Menschen glauben, dass Sparen immer mit Verzicht verbunden ist. Doch mit Monkee kann man durch FutureBoost einen Teil der ohnehin notwendigen Einkäufe dafür nutzen, seine Sparpläne schneller zu erreichen“, erklärt Schneider, Mitgründer und Chief Product Officer von Monkee. Im Schnitt erhalten Nutzer knapp 300 Euro Cashback pro Jahr, oft mehr, als viele mit Zinsen auf klassischen Sparprodukten verdienen, so der Claim.

350.000 Downloads bei monkee

„Unser Ziel ist es, Sparen genauso einfach und attraktiv zu machen wie Konsum auf Kredit – aber ohne die finanziellen Risiken“, sagt Granig.

Monkee hat inzwischen über 350.000 Downloads und Nutzer:innen haben bereits Sparziele im Wert von über 290 Millionen Euro gesetzt. Mit der neuen Kooperation soll dieser Trend weiter gestärkt werden. „Es geht nicht nur um Verzicht, sondern um bewussten Konsum“, ergänzt Granig. „Wer spart, trifft bewusstere Kaufentscheidungen. Konsum ohne Reue – das ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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