02.02.2021

Monkee: Tiroler FinTech erhält hohes sechsstelliges Investment

Bereits im Sommer führte das Tiroler Startup Monkee mit seiner "FutureBoost"-Funktion ein Feature ein, um dem in der Krise geänderten Konsumverhalten gerecht zu werden. Nun vermeldet die Spar-App ein hohes sechsstelliges Investment durch den Luxemburger Fonds des European Super Angels Club und Bestandsinvestoren.
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Monkee
(c) Monkee - Das Monkee-Team: Jean-Yves Bitterlich, Christian Schneider und Martin Granig.

Monkee ist eine App, die es seinen Nutzern ermöglicht, die eigenen finanziellen Gewohnheiten zu verbessern und individuelle Sparziele zu erreichen. Dabei kombiniert sie Spar- und Cashback-Features. Nun vermeldet das Tiroler Startup ein hohes sechsstelliges Investment.

Monkee stark gewachsen

Das von den Tirolern Martin Granig und Christian Schneider 2018 gegründete Unternehmen ist während des letzten Jahres stark gewachsen. So soll in Zukunft die Plattform weiter ausgebaut und auch das Kundenwachstum in den Nachbarländern verstärkt vorgetrieben werden.

Spareinlagen in Pandemie verdreifacht

“Zu Pandemiezeiten haben sich die monatlichen Spareinlagen pro Nutzer fast verdreifacht. Das ist für uns ein klares Indiz dafür, dass das Bewusstsein für die eigenen Bedürfnisse, aber auch für die eigenen Ressourcen, vermehrt in den Vordergrund getreten ist. Bewusster Konsum und finanzielle Gesundheit sind wichtiger denn je”, sagt Martin Granig, Co-Founder von Monkee.

Die Investment-Runde wurde vom Syndikatsfonds des European Super Angels Club (ESAC) angeführt und der Bestandsinvestor, V/G Ventures aus der Schweiz, zog ebenfalls mit.

Folgeinvestment noch heuer?

Berthold Baurek-Karlic, Gründer von Venionaire Capital und Präsident vom ESAC erklärt: “Das Produkt, das Team und die jüngsten Erfolge haben uns überzeugt. Wir sehen auch über die Pandemie hinaus ein großes Potential für das FinTech Monkee und werden die Gründer bei weiteren Kapitalrunden unterstützen. Wenn das starke Wachstum beibehalten wird, halten wir ein Folgeinvestment noch in diesem Jahr für realistisch”.

Monkee keine Challenger Bank

Monkee möchte sich in Bezug auf die Funktionen der App von Challenger-Banken oder anderen Budget-Apps abgrenzen. Beispielsweise werden durch die in der App implementierten digitalen Anreize, sogenannte “Nudges”, die Nutzer direkt dabei unterstützt, einen nachhaltigeren Umgang mit Geld zu entwickeln.

Im Sommer wurde außerdem eine neue “FutureBoost”-Funktion eingeführt, um ebenfalls dem in der Krise geänderten Konsumverhalten gerecht zu werden. Der “FutureBoost” ist an bereits bekannte Cashback-Modelle angelehnt und unterstützt User dabei, bewusst zu konsumieren und niemals mit dem Sparen aufzuhören, heißt es laut Asssendung.

In Krise Angebot erweitern

“Vermehrte Online-Einkäufe während der Corona-Pandemie haben uns dazu inspiriert, das bestehende Angebot zu erweitern und zusätzliche Partner aus dem Bereich von gängigen Konsumartikeln mit aufzunehmen”, sagt Christian Schneider, Mitgründer von Monkee.

Bonus von bis zu zehn Prozent bei Monkee

Konkret: Das eigene Monkee-Sparkonto bekommt einen Bonus von bis zu zehn Prozent für gesetzte Sparziele gutgeschrieben. Laut Schneider verhalf die Funktion dem Startup im Krisenjahr 2020 zum Erfolg, da neue Nutzergruppen schlagartig dazugewonnen und auch längerfristig gehalten werden konnten.

Future Boost für bewussten Konsum

“Wir sind sehr froh, dass wir unseren Nutzern damit einen Mehrwert anbieten konnten, der sie schneller näher an ihre Sparziele bringt”, sagt Schneider. “Während sich Kunden über Negativzinsen bei der Hausbank ärgern, erhalten unsere Nutzer über den ‘FutureBoost’ für ihren bewussten Konsum bares Geld auf ihr Sparkonto zurück.”

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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