20.02.2025
NACHHALTIGKEIT

money:care: Wiener Startup kooperiert mit deutscher Börsenplattform Onvista

Das Wiener Startup money:care ging kürzlich eine Partnerschaft mit der deutschen Börsenplattform Onvista ein, um nachhaltiges Investieren zugänglicher zu machen.
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Onvista-Geschäftsführer Christian Bothe und money:care-CEO Katharina Herzog
Onvista-CEO Christian Bothe und money:care-CEO Katharina Herzog © money:care

Investieren nachhaltiger machen – diese klare Vision verfolgte das Wiener FinTech-Startup money:care rund um Founder-Trio Katharina Herzog, Ulrich Penitz und Timo Nothdurft seit seinem Start im September 2023. Dies wird möglich gemacht, indem das Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten erhebt, visualisiert und nahtlos in Finanzplattformen integriert (brutkasten berichtete).

Im Rahmen der neuen Partnerschaft stellt money:care seine Nachhaltigkeitsanalysen nun auf der deutschen Börsenplattform Onvista bereit. Dadurch erhalten Privatanleger:innen einen transparenten Einblick in die Nachhaltigkeitsbewertung von rund 1.100 börsennotierten Unternehmen.

Investments in Einklang mit Werten

Die KI-gestützte Plattform von money:care ermöglicht es Nutzer:innen von Onvista, detaillierte Einblicke in die Nachhaltigkeitsdaten börsennotierter Unternehmen zu erhalten. Dafür kooperiert das Startip unter anderem auch mit dem Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung (UNRISD). Dies sei ein „wichtiger Schritt, um den Bedürfnissen wertorientierter Anleger:innen gerecht zu werden“, heißt es seitens des Unternehmens. Durch transparente, vergleichbare und kontextualisierte Daten wolle man gezielt gegen Greenwashing vorgehen.

„Bewussterer Konsum ist längst in unserem Alltag angekommen. (…) Und dieses Bedürfnis sehen wir auch beim Investieren. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, Nachhaltigkeit als festen Bestandteil auf Onvista zu integrieren. Mit money:care geben wir Anlegenden die Möglichkeit, ihre Investments mit ihren Werten in Einklang zu bringen und so ganzheitlich informiert zu entscheiden“, sagt Christian Bothe, CEO von Onvista.

money:care will Alternative zu ESG-Ansätzen werden

Um Nutzer:innen diese Einblicke in Unternehmen zu ermöglichen, setzt das Startup auf KI-gestützte Datenanalysen und spezielle Messmethoden. Dabei bewertet money:care nicht nur klassische Klimadaten, sondern berücksichtigt auch Faktoren wie Lohnverhältnisse, Abfallrecyclingquoten oder die Geschlechtervielfalt in Führungspositionen. Die Nachhaltigkeitsdaten stammen aus öffentlichen Unternehmensberichten.

Ziel sei es, „eine Alternative zu bestehenden Mainstream-ESG-Ansätzen“ zu bieten, denn diese würden „oft auf dem Best-in-Class-Ansatz beruhen und sogenannte Black-Box-Scores liefern“, heißt es in der offiziellen Aussendung.

„Die Entscheidung für nachhaltige Investments darf nicht an fehlender Transparenz scheitern. Mit der Integration auf Onvista wollen wir möglichst vielen Menschen einfachen Zugang zu relevanten Nachhaltigkeitsdaten ermöglichen“, sagt Katharina Herzog, Geschäftsführerin von money:care.

Weitere Partnerschaften in Planung

Money:care plant in naher Zukunft weitere Partnerschaften mit Brokern und Banken. Gleichzeitig will das FinTech seine Datenabdeckung weiter ausbauen. Ziel sei es, nachhaltiges Investieren noch zugänglicher zu machen und mehr Menschen dabei zu unterstützen, ihr Geld im Einklang mit ihren Werten anzulegen.

„Unsere Mission ist es, Anleger:innen mit den Tools auszustatten, die sie benötigen, um fundierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Durch die Integration von fortschrittlicher KI mit strengen wissenschaftlichen Methoden schaffen wir einen neuen Standard für Transparenz und Benutzerfreundlichkeit im Bereich nachhaltiger Investments“, so Herzog.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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