19.03.2024
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Millionenexit: Wiener KI-Startup Mokker.ai geht an US-Unternehmen

Das Wiener KI-Startup Mokker.ai wurde vom US-Unternehmen soona übernommen - zu einem Millionenbetrag.
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(c) Julia Domig / zerolens: (v.l.n.r.) Nik Redl, Lukas Fechtig, Mirko Vodegel

„Ende letzten Jahres hatten wir einen Call mit Liz Giorgi, der CEO von soona. Wir haben schnell gemerkt, dass beide Unternehmen extrem voneinander profitieren könnten“, schildert Mirko Vodegel, Chief Technology Officer (CTO) und Co-Founder von Mokker.ai, gegenüber brutkasten. Zum finalen Verkauf dauerte es nicht mehr lange: Am heutigen Dienstag gibt das Wiener KI-Startup seinen Exit an das US-Unternehmen soona bekannt.

Die genaue Höhe des Exits wird dabei nicht kommuniziert – es soll sich aber um einen Millionenbetrag handeln.

Das Startup hatte in den vergangenen Jahren mehrere Investments aufgenommen: „Die letzte große Seed lag 2020 bei 2,2 Millionen Euro – insgesamt haben wir also um die 3,2 Millionen Euro geraised“, meint CTO Vodegel. Investiert hatten damals unter anderem Speedinvest, Point Nine, Carlos Gonzales Cadenas und Matt Robinson von GoCardless/Nested.

Mokker.ai: Gründer- und Vollzeit-Team nun bei soona tätig

Übernommen wird „das ganze Vollzeit-Team, inklusive Gründern“, so Co-Founder Vodegel gegenüber brutkasten. Ab sofort soll sich das gesamte Mokker.ai-Team beim US-Käufer soona auf die Entwicklung von KI-Produkten und die Content-Erstellung für Marken konzentrieren. „Da wir mit Mokker.ai am Ende nur ein kleines Team waren, war schnell klar, dass wir mit soona einfach viel mehr Ressourcen investieren und dadurch schneller wachsen können“, sagt Vodegel über die Hintergründe des Exits.

„Wir freuen uns darauf, eine Zukunftsvision voranzutreiben, in der generative KI über
Kreativität wächst und sich auf visuelle Medien ausweitet, womit viele kreative Menschen bereits vertraut sind“, so Mokker.ai-Co-Founder Nik Redl – und meint weiter: „Gemeinsam mit soona freuen wir uns darauf, auf eine visuell intuitive KI-Zukunft hinzuarbeiten.“

Virtuelles KI-Fotostudio für Produktfotos

Die Co-Founder des Wiener AI-Startup sind Lukas Fechtig, Nik Redl und Mirko Vodegel. Zum Exit-Zeitpunkt wurde das KI-Tool bereits von 350.000 Marken genutzt. Bei Mokker.ai handelt es sich nämlich um ein „AI Studio for Product Photos“ – also im ein virtuelles Fotostudio zur Erstellung und Bearbeitung von Produktfotos. Das Startup kombiniert dabei vorhandene Produktbilder mit dynamischen KI-Szenen.

„Im Gegensatz zu bestehenden Bildbearbeitungsprogrammen ermöglicht Mokker.ai einen dynamischen, kreativen Prozess“, meint das Käuferunternehmen soona über das Wiener Startup. Nutzende der Mokker-KI können „über eine kreative Leinwand“ zu bestehenden Produktfotos Hintergründe und Requisiten wie Möbel oder Beleuchtung hinzufügen und diese anpassen – und das nach dem Drag-and-Drop-Prinzip.

Hinter dem KI-Produkt Mokker.ai steckt die zerolens GmbH, die für erste Schlagzeilen bereits in ihrem Gründungsjahr 2019 im Zuge einer 235.000-Euro-Finanzierung – damals unter Beteiligung von Speedinvest und einer Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) – sorgte. Dabei handelte es sich um einen Pre-Seed-Zuschuss – wie brutkasten berichtete.

Integration bei soona läuft ab heute

Das Ziel der heute kommunizierten Akquisition sei es in erster Linie, „leistungsstarke generative KI-Werkzeuge für die Produktfotografie in die Software von soona zu integrieren, um die Kreativität vorhandener virtueller Assets zu erhöhen“, wie der Käufer soona in einer Aussendung schreibt.

Das KI-Tool von Mokker.ai soll ab heute allen soona-Kund:innen auf Testbasis zur Verfügung stehen. Upgrades – unter anderem ein unbegrenzter Zugang – sollen über Abos erworben werden können.

Menschliche und KI-Kreativität sollen „ineinandergreifen“

„Bei dieser Partnerschaft geht es darum, eine neue Vision für KI zu entwickeln“, sagt Liz Giorgi, Co-Founderin und CEO von soona. „Anstatt KI zu nutzen, um unsere kreativen Prozesse zu ersetzen, stellen wir uns eine Zukunft vor, in der menschliche Kreativität und KI-Kreativität nahtlos ineinandergreifen, damit Marken ihre visuelle Geschichte auf verschiedenste Weise ausdrücken können.“

Das US-Unternehmen soona wurde 2019 von Liz Giorgi und Hayley Anderson gegründet, um es E-Commerce-Marken zu ermöglichen, preisgünstige und ressourceneffiziente Produktfotos zu machen. Heute bietet soona eine All-in-One-Plattform zur Erstellung, Veraltung und Vermessung von Produktfotos – primär für den Handel. Damit unterstützt soona eigenen Angaben zufolge mittlerweile über 20.000 Marken – und erzielt jährlich einen Umsatz von rund einer Milliarde Dollar.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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