28.05.2018

Mösl’s Bio-Smoothie: Crowdfunding für „Obstverweigerer“-Drink

Reinhard Mösl produziert bereits seit einer Dekade Smoothies und wurde damit zum größten Smoothie-Produzenten Österreichs. Nun möchte er mit der Eigenmarke "Mösl's Bio Smoothie" einen weiteren Meilenstein setzen und das Fruchtsaftgetränk ins Glas bringen. Private Investoren können ihn dabei mittels Crowdinvesting-Kampagne auf Conda unterstützen.
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Bio-Smoothie
(c) Mösl GmbH - Ab Herbst wird es die Möglichkeit geben Reinhard Mösl's Bio-Smoothie frei Haus geliefert zu bekommen.

Es begann vor zehn Jahren im niederösterreichischen Haag. Reinhard Mösls Sohn Julian sei, wie viele Kinder, ein „Obstverweigerer“ gewesen, erzählt der Gründer. „In Australien entdeckten wir dann ’nudies‘ für uns. Überraschenderweise liebte mein Sohn diese Mischung aus Fruchtsaft und Fruchtpüree zum Trinken. Als wir zurückkamen, war für uns klar: Wir bringen Smoothies nach Österreich“, erzählt Mösl. Zurück aus Australien gründete er 2006 das Unternehmen jucyou. Heute erzeugt Mösl 400.000 bis 500.000 Flaschen Smoothies monatlich für in- und ausländische Handelsketten. Aufbauend auf diesem Know-how gründet er 2014 das Unternehmen Mösl’s. Das Ziel: einen Bio-Smoothie unter eigener Marke in der nachhaltigen Verpackung Glas auf den Markt zu bringen.

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Bio-Smoothie direkt ins Haus geliefert

Den Bio-Fruchtdrink, für den extra ein individuelles Flaschendesign entwickelt wurde, wird es zunächst in drei Geschmacksrichtungen geben – Birne, Himbeere und Mango. Die Rohstoffe dafür kommen aus der Region und aus kontrolliert biologischen Betrieben. Statt wie bisher auf den klassischen Vertriebsweg Großhandel zu setzen, ist beim Bio-Smoothie ein Direktvertrieb mittels Biokistl und Biohandel geplant, erklärt Mösl. „Das Bio-Kistl ist mittlerweile ein Geschäftsmodell, das in ganz Europa erfolgreich gelebt wird. Unser Marketing funktioniert so, dass jeder Bio-Kistl-Kunde ein Fläschchen gratis ins Kistl bekommt und uns so kennenlernt. Wir treffen damit zu 100 Prozent unsere Zielgruppe und der Kunde kann unkompliziert bei der nächsten Lieferung seine Bestellung machen“, führt der Smoothie-Produzent weiter aus. Gemeinsam mit dem Anbieter Adamah wird es ab Herbst die Möglichkeit geben, Mösl’s Bio Smoothie direkt ins Haus geliefert zu bekommen.

Smoothie
(c) Mösl GmbH – Zu Beginn soll es den neuen Bio-Smoothie in den drei Geschmacksrichtungen Birne, Himbeere und Mango geben.

Crowdfunding auf CONDA: Ab 100 Euro dabei sein

Im Rahmen der aktuellen Crowdfunding-Kampagne auf Conda.at haben Investoren die Chance, das Vorhaben von Mösl in Form von Nachrangdarlehen zu unterstützen. Versprochen werden Zinsen zwischen 4,5 und sechs Prozent, sowie Goodies vom Partnerbetrieb Adamah Biohof.  Ab 100 Euro kann man mit dabei sein. Die Mittel aus der Crowdinvesting-Kampagne würden primär für die Vorfinanzierung der Glasflasche und Rohware verwendet, heißt es.

Bio-Kistl als wachsender Markt

Im Bereich Bio-Kistl, Biohandel und Bio-Hotellerie – mit dem Fokus Export – sieht Mösl einen lukrativen Markt. „Unser Startmarkt ist Österreich mit etwa 15 Biokistl-Vertreibern. In Deutschland gibt es dieses Geschäftsmodell mehrfach in jeder großen Stadt. Mit dem stark wachsenden Zustellmarkt und einer sehr kaufkräftigen, treuen Kundschaft wollen wir mitwachsen und hoffen dabei auf tatkräftige Unterstützung von Menschen, die an unsere Idee glauben“, sagt er. Seit start vor einigen Tagen kamen bei der Kampagne 27.000 Euro herein (Fundingziel: 300.000). Die Crowdfunding-Kampagne läuft noch bis zum 6. Juli 2018.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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