28.05.2018

Mösl’s Bio-Smoothie: Crowdfunding für „Obstverweigerer“-Drink

Reinhard Mösl produziert bereits seit einer Dekade Smoothies und wurde damit zum größten Smoothie-Produzenten Österreichs. Nun möchte er mit der Eigenmarke "Mösl's Bio Smoothie" einen weiteren Meilenstein setzen und das Fruchtsaftgetränk ins Glas bringen. Private Investoren können ihn dabei mittels Crowdinvesting-Kampagne auf Conda unterstützen.
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Bio-Smoothie
(c) Mösl GmbH - Ab Herbst wird es die Möglichkeit geben Reinhard Mösl's Bio-Smoothie frei Haus geliefert zu bekommen.

Es begann vor zehn Jahren im niederösterreichischen Haag. Reinhard Mösls Sohn Julian sei, wie viele Kinder, ein „Obstverweigerer“ gewesen, erzählt der Gründer. „In Australien entdeckten wir dann ’nudies‘ für uns. Überraschenderweise liebte mein Sohn diese Mischung aus Fruchtsaft und Fruchtpüree zum Trinken. Als wir zurückkamen, war für uns klar: Wir bringen Smoothies nach Österreich“, erzählt Mösl. Zurück aus Australien gründete er 2006 das Unternehmen jucyou. Heute erzeugt Mösl 400.000 bis 500.000 Flaschen Smoothies monatlich für in- und ausländische Handelsketten. Aufbauend auf diesem Know-how gründet er 2014 das Unternehmen Mösl’s. Das Ziel: einen Bio-Smoothie unter eigener Marke in der nachhaltigen Verpackung Glas auf den Markt zu bringen.

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Bio-Smoothie direkt ins Haus geliefert

Den Bio-Fruchtdrink, für den extra ein individuelles Flaschendesign entwickelt wurde, wird es zunächst in drei Geschmacksrichtungen geben – Birne, Himbeere und Mango. Die Rohstoffe dafür kommen aus der Region und aus kontrolliert biologischen Betrieben. Statt wie bisher auf den klassischen Vertriebsweg Großhandel zu setzen, ist beim Bio-Smoothie ein Direktvertrieb mittels Biokistl und Biohandel geplant, erklärt Mösl. „Das Bio-Kistl ist mittlerweile ein Geschäftsmodell, das in ganz Europa erfolgreich gelebt wird. Unser Marketing funktioniert so, dass jeder Bio-Kistl-Kunde ein Fläschchen gratis ins Kistl bekommt und uns so kennenlernt. Wir treffen damit zu 100 Prozent unsere Zielgruppe und der Kunde kann unkompliziert bei der nächsten Lieferung seine Bestellung machen“, führt der Smoothie-Produzent weiter aus. Gemeinsam mit dem Anbieter Adamah wird es ab Herbst die Möglichkeit geben, Mösl’s Bio Smoothie direkt ins Haus geliefert zu bekommen.

Smoothie
(c) Mösl GmbH – Zu Beginn soll es den neuen Bio-Smoothie in den drei Geschmacksrichtungen Birne, Himbeere und Mango geben.

Crowdfunding auf CONDA: Ab 100 Euro dabei sein

Im Rahmen der aktuellen Crowdfunding-Kampagne auf Conda.at haben Investoren die Chance, das Vorhaben von Mösl in Form von Nachrangdarlehen zu unterstützen. Versprochen werden Zinsen zwischen 4,5 und sechs Prozent, sowie Goodies vom Partnerbetrieb Adamah Biohof.  Ab 100 Euro kann man mit dabei sein. Die Mittel aus der Crowdinvesting-Kampagne würden primär für die Vorfinanzierung der Glasflasche und Rohware verwendet, heißt es.

Bio-Kistl als wachsender Markt

Im Bereich Bio-Kistl, Biohandel und Bio-Hotellerie – mit dem Fokus Export – sieht Mösl einen lukrativen Markt. „Unser Startmarkt ist Österreich mit etwa 15 Biokistl-Vertreibern. In Deutschland gibt es dieses Geschäftsmodell mehrfach in jeder großen Stadt. Mit dem stark wachsenden Zustellmarkt und einer sehr kaufkräftigen, treuen Kundschaft wollen wir mitwachsen und hoffen dabei auf tatkräftige Unterstützung von Menschen, die an unsere Idee glauben“, sagt er. Seit start vor einigen Tagen kamen bei der Kampagne 27.000 Euro herein (Fundingziel: 300.000). Die Crowdfunding-Kampagne läuft noch bis zum 6. Juli 2018.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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