04.05.2023

ModulFix: Brüder-Startup entwickelt flexiblen Spanngummi

Ein schweizerisch-deutsches Brüder-Paar entwickelt einen modularen Spanngummi. Das Ziel ist es nun, in jedem Haushalt Fuß zu fassen.
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Die Gründer-Brüder Michii und Martin. (C) ModulFix
Die Gründer-Brüder Michii und Martin. (C) ModulFix

Die Brüder Michii Kopp (31) aus Kreuzlingen (Schweiz) und Martin Kopp (33) aus München betreiben das Startup ModulFix. Idee des Unternehmens ist ein Spanngummisystem, das herkömmliche Spanngummis in ein Multikfunktionstool verwandelt und so vielseitig einsetzbar ist.

Stand-Up-Paddeln als Geburtsstunde

Die Idee für ModulFix entstand, als Kopp sein Stand-Up-Paddle auf dem Gepäckwagen seines Fahrrads befestigen wollte, aber keine passenden Spanngummis auf dem Markt finden konnte. Weder hatten sie die richtige Länge, noch waren die Haken geeignet.

Gemeinsam entwickelten die Brüder ein flexibles System bestehend aus einem Spanngummi, einem Basiskörper und einem Adapterdeckel. Der Basiskörper ermöglicht die individuelle Einstellung der Spanngummilänge, während der Adapterdeckel dank verschiedener Aufsätze wie Klettverschluss, Ringöse, Saugnapf oder starken Magneten an jedem Gegenstand und jeder Oberfläche befestigt werden kann.

Konträres Gründer-Paar bei ModulFix

Das Gründer-Duo bezeichnet sich selbst als “perfekte Mischung”. So sei Martin “der Stratege auf der wirtschaftlichen Seite und Unternehmenskopf”. Michii hingegen wäre “komplett konträr” aufgestellt. Als Ingenieur und technischer Stratege ist er für die Konstruktion und Produktentwicklung zuständig.

Bisher gibt es hauptsächlich Spanngummis mit fixen Haken, fluoreszierende Spanngummis oder Systeme, die eine andere Anbindung zulassen, z.B. eine Klemme, Karabiner oder Öse. Alternativ gibt es Gummispanner, die in der Länge gekürzt oder verlängert werden können.

Die ModulFix Spanngummis bieten durch die verschiedenen Adapter und Kombinationsmöglichkeiten ein deutlich breiteres Einsatzspektrum. Das Startup bietet dabei Adapter für Verschlüsse mit Innen- und mit Außengewinden an. Diese sollen demnach zur Befestigung von Wäschehaken oder am Gepäckskorb von Fahrrädern dienen.

Gründer Michii ist überzeugt: “Der ModulFix hat unzählige verschiedene Einsatzmöglichkeiten und ist ein wahrer Alleskönner.” Derzeit suchen die Brüder nach einem strategischen Partner, der sie im Vertrieb und Marketing unterstützt. Die Gründer-Brüder haben das Ziel, ModulFix in jeden Haushalt zu bringen.


Am Montag, den 8.5., sind neben ModulFix noch folgende Startups bei “Die Höhle der Löwen” im Rennen: Headwave, Bearcover, Foodwater und eSelly.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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