15.10.2018

FinTech als Vorbild: “mobile government”-Gesetzespaket in Begutachtung

Die Pläne, die Plattform oesterreich.gv.at auf Schiene zu bringen, nehmen Form an. Nun wurde unter dem Titel "mobile government" von der Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung geschickt. Wir sprachen dazu mit Ministerin Margarete Schramböck.
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DIA CDO mobile government
(c) Philipp Hartberger / FFG: Norbert Hofer und Margarete Schramböck

“Was beim mobile banking schon Standard ist, soll beim mobile government folgen: Der Amtsweg soll jederzeit und überall möglich sein – ohne Öffnungszeiten und ohne Formulare”, sagt Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck bei einer Pressekonferenz. Bereits vor einigen Monaten hatte sie die Plattform oesterreich.gv.at angekündigt. Nach und nach sollen damit Verwaltungsservices online bzw. mobil verfügbar werden. Nun schickte die Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung. Insgesamt zehn Gesetze sollen novelliert werden.

+++ Schramböck: Geburt wird erster komplett digitaler Behördenweg +++

Estland, Norwegen und Dänemark als mobile government-Vorbilder

Für die “Amtswege der Zukunft” brauche es die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, sagt Schramböck. “Die Akzeptanz für online Anwendungen steigt mit dem persönlichen Nutzen und der Vielfalt des Angebots”. Man orientiere sich beim Wandel vom electronic zum mobile government an den “besten Ländern Europas”. Bisher gibt es in Estland, Norwegen und Dänemark flächendeckendes mobile government. Das Paket sei Querschnittsmaterie, weswegen mehrere Ministerien seit Sommer gemeinsam daran arbeiten würden, ergänzt Schramböck im Gespräch mit dem Brutkasten. Gemeinsam mit dem Bundesrechenzenturm seien auch “sehr viele Unternehmen” an der technischen Entwicklung beteiligt.

Start im ersten Halbjahr 2019

Im ersten Halbjahr 2019 sollen die ersten Services auf der Plattform oesterreich.gv.at online gehen, wie es nun heißt. Das sei auch realistisch, sagt die Ministerin zum Brutkasten und wird sogar noch konkreter: “Etwa im März” wolle man launchen. Ursprünglich war das erste Service, die Anmeldung nach der Geburt, für den Herbst diesen Jahres angestrebt worden. Dafür will man gleich mit einer größeren Bandbreite an behördlichen Dienstleistungen starten. für alle Behördenwege nach der Geburt soll die elektronische An- und Ummeldung und ein ein Erinnerungsservice zur Verlängerung eines Reisepasses im Frühjahr online gehen. Zudem soll der Online-Antrag für eine Wahlkarte möglich sein.

“Coole User Experience”

Als neue Dienstleistung zur Bürgerinformation werde erstmalig die Volltextsuche mit Eingabe eines Suchbegriffes über die drei Großportale Bürgerserviceportal (help.gv.at), Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) und das Rechtsinformationssystem (ris.gv.at) möglich. Mit dem sogenannten “Lebenslagenservice” soll zugleich ein nutzerfreundliches Informations-Portal zu Behördenwegen online gehen. Der Zugriff auf mehrere Portale (usp.gv.at, Transparenzportal, FinanzOnline und “MeinPostkorb”) wird mit einem einzelnen Login möglich. “Die User Expereince soll cool und angenehm sein”, sagt Schramböck.  Abgesehen von der rechtlichen Basis für Services auf oesterreich.gv.at betrifft das Legistik-Paket auch den Ausbau der elektronischen Zustellung.

Internet-Kurse für Generation 60+

Dabei würden sämtliche Dienstleistungen auch weiterhin offline zur Verfügung stehen, sagt Schramböck. “Es wird immer die Alternative geben”. Man wolle aber alle, konkret ältere BürgerInnen, “auf dem Weg mitnehmen”. “Deswegen gibt es ab dieser Woche Kurse für die Generation 60+ – ‘fit for internet'”, sagt die Ministerin. Die zweistündigen Kurse werden wöchentlich in sämtlichen politischen Bezirken Österreichs stattfinden.

“Angelpunkt” für Verwaltungsreform

Die Regierung verspricht sich vom Paket auch Einsparungen im Verwaltungsbereich. Auf die seit Jahren im Raum stehende große Verwaltungsreform angesprochen sagt Schramböck, die Digitalisierung sei ein “wichtiger Angelpunkt” für eine solche. “Es geht hier natürlich nicht nur um eine App. Wir müssen Prozesse und manche Dokumente hinterfragen”, sagt die Ministerin. Man habe “seit der Kaiserzeit” in der Verwaltung “immer mehr draufgepackt” und die Digitalisierung könne nun helfen, es wieder zu vereinfachen. Infrastruktur- und Innovationsminister Norbert Hofer führt dazu den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als Maßnahme an. “Einer der großen Vorteile von Künstlicher Intelligenz liegt im Bereich der Reduzierung des Arbeitsaufwandes, Steigerung der Effizienz von Prozessen und Optimierung des Kundenservices”, sagt Hofer.

⇒ oesterreich.gv.at

Margarete Schramböck und Andreas Tschas im Gespräch über die Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

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Daiki-CEO Kevin Michael Gibney | (c) Daiki
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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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