15.10.2018

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

Die Pläne, die Plattform oesterreich.gv.at auf Schiene zu bringen, nehmen Form an. Nun wurde unter dem Titel "mobile government" von der Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung geschickt. Wir sprachen dazu mit Ministerin Margarete Schramböck.
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DIA CDO mobile government
(c) Philipp Hartberger / FFG: Norbert Hofer und Margarete Schramböck

„Was beim mobile banking schon Standard ist, soll beim mobile government folgen: Der Amtsweg soll jederzeit und überall möglich sein – ohne Öffnungszeiten und ohne Formulare“, sagt Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck bei einer Pressekonferenz. Bereits vor einigen Monaten hatte sie die Plattform oesterreich.gv.at angekündigt. Nach und nach sollen damit Verwaltungsservices online bzw. mobil verfügbar werden. Nun schickte die Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung. Insgesamt zehn Gesetze sollen novelliert werden.

+++ Schramböck: Geburt wird erster komplett digitaler Behördenweg +++

Estland, Norwegen und Dänemark als mobile government-Vorbilder

Für die „Amtswege der Zukunft“ brauche es die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, sagt Schramböck. „Die Akzeptanz für online Anwendungen steigt mit dem persönlichen Nutzen und der Vielfalt des Angebots“. Man orientiere sich beim Wandel vom electronic zum mobile government an den „besten Ländern Europas“. Bisher gibt es in Estland, Norwegen und Dänemark flächendeckendes mobile government. Das Paket sei Querschnittsmaterie, weswegen mehrere Ministerien seit Sommer gemeinsam daran arbeiten würden, ergänzt Schramböck im Gespräch mit dem Brutkasten. Gemeinsam mit dem Bundesrechenzenturm seien auch „sehr viele Unternehmen“ an der technischen Entwicklung beteiligt.

Start im ersten Halbjahr 2019

Im ersten Halbjahr 2019 sollen die ersten Services auf der Plattform oesterreich.gv.at online gehen, wie es nun heißt. Das sei auch realistisch, sagt die Ministerin zum Brutkasten und wird sogar noch konkreter: „Etwa im März“ wolle man launchen. Ursprünglich war das erste Service, die Anmeldung nach der Geburt, für den Herbst diesen Jahres angestrebt worden. Dafür will man gleich mit einer größeren Bandbreite an behördlichen Dienstleistungen starten. für alle Behördenwege nach der Geburt soll die elektronische An- und Ummeldung und ein ein Erinnerungsservice zur Verlängerung eines Reisepasses im Frühjahr online gehen. Zudem soll der Online-Antrag für eine Wahlkarte möglich sein.

„Coole User Experience“

Als neue Dienstleistung zur Bürgerinformation werde erstmalig die Volltextsuche mit Eingabe eines Suchbegriffes über die drei Großportale Bürgerserviceportal (help.gv.at), Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) und das Rechtsinformationssystem (ris.gv.at) möglich. Mit dem sogenannten „Lebenslagenservice“ soll zugleich ein nutzerfreundliches Informations-Portal zu Behördenwegen online gehen. Der Zugriff auf mehrere Portale (usp.gv.at, Transparenzportal, FinanzOnline und „MeinPostkorb“) wird mit einem einzelnen Login möglich. „Die User Expereince soll cool und angenehm sein“, sagt Schramböck.  Abgesehen von der rechtlichen Basis für Services auf oesterreich.gv.at betrifft das Legistik-Paket auch den Ausbau der elektronischen Zustellung.

Internet-Kurse für Generation 60+

Dabei würden sämtliche Dienstleistungen auch weiterhin offline zur Verfügung stehen, sagt Schramböck. „Es wird immer die Alternative geben“. Man wolle aber alle, konkret ältere BürgerInnen, „auf dem Weg mitnehmen“. „Deswegen gibt es ab dieser Woche Kurse für die Generation 60+ – ‚fit for internet'“, sagt die Ministerin. Die zweistündigen Kurse werden wöchentlich in sämtlichen politischen Bezirken Österreichs stattfinden.

„Angelpunkt“ für Verwaltungsreform

Die Regierung verspricht sich vom Paket auch Einsparungen im Verwaltungsbereich. Auf die seit Jahren im Raum stehende große Verwaltungsreform angesprochen sagt Schramböck, die Digitalisierung sei ein „wichtiger Angelpunkt“ für eine solche. „Es geht hier natürlich nicht nur um eine App. Wir müssen Prozesse und manche Dokumente hinterfragen“, sagt die Ministerin. Man habe „seit der Kaiserzeit“ in der Verwaltung „immer mehr draufgepackt“ und die Digitalisierung könne nun helfen, es wieder zu vereinfachen. Infrastruktur- und Innovationsminister Norbert Hofer führt dazu den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als Maßnahme an. „Einer der großen Vorteile von Künstlicher Intelligenz liegt im Bereich der Reduzierung des Arbeitsaufwandes, Steigerung der Effizienz von Prozessen und Optimierung des Kundenservices“, sagt Hofer.

⇒ oesterreich.gv.at

Margarete Schramböck und Andreas Tschas im Gespräch über die Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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