15.10.2018

FinTech als Vorbild: „mobile government“-Gesetzespaket in Begutachtung

Die Pläne, die Plattform oesterreich.gv.at auf Schiene zu bringen, nehmen Form an. Nun wurde unter dem Titel "mobile government" von der Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung geschickt. Wir sprachen dazu mit Ministerin Margarete Schramböck.
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DIA CDO mobile government
(c) Philipp Hartberger / FFG: Norbert Hofer und Margarete Schramböck

„Was beim mobile banking schon Standard ist, soll beim mobile government folgen: Der Amtsweg soll jederzeit und überall möglich sein – ohne Öffnungszeiten und ohne Formulare“, sagt Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck bei einer Pressekonferenz. Bereits vor einigen Monaten hatte sie die Plattform oesterreich.gv.at angekündigt. Nach und nach sollen damit Verwaltungsservices online bzw. mobil verfügbar werden. Nun schickte die Regierung ein Gesetzespaket in Begutachtung. Insgesamt zehn Gesetze sollen novelliert werden.

+++ Schramböck: Geburt wird erster komplett digitaler Behördenweg +++

Estland, Norwegen und Dänemark als mobile government-Vorbilder

Für die „Amtswege der Zukunft“ brauche es die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, sagt Schramböck. „Die Akzeptanz für online Anwendungen steigt mit dem persönlichen Nutzen und der Vielfalt des Angebots“. Man orientiere sich beim Wandel vom electronic zum mobile government an den „besten Ländern Europas“. Bisher gibt es in Estland, Norwegen und Dänemark flächendeckendes mobile government. Das Paket sei Querschnittsmaterie, weswegen mehrere Ministerien seit Sommer gemeinsam daran arbeiten würden, ergänzt Schramböck im Gespräch mit dem Brutkasten. Gemeinsam mit dem Bundesrechenzenturm seien auch „sehr viele Unternehmen“ an der technischen Entwicklung beteiligt.

Start im ersten Halbjahr 2019

Im ersten Halbjahr 2019 sollen die ersten Services auf der Plattform oesterreich.gv.at online gehen, wie es nun heißt. Das sei auch realistisch, sagt die Ministerin zum Brutkasten und wird sogar noch konkreter: „Etwa im März“ wolle man launchen. Ursprünglich war das erste Service, die Anmeldung nach der Geburt, für den Herbst diesen Jahres angestrebt worden. Dafür will man gleich mit einer größeren Bandbreite an behördlichen Dienstleistungen starten. für alle Behördenwege nach der Geburt soll die elektronische An- und Ummeldung und ein ein Erinnerungsservice zur Verlängerung eines Reisepasses im Frühjahr online gehen. Zudem soll der Online-Antrag für eine Wahlkarte möglich sein.

„Coole User Experience“

Als neue Dienstleistung zur Bürgerinformation werde erstmalig die Volltextsuche mit Eingabe eines Suchbegriffes über die drei Großportale Bürgerserviceportal (help.gv.at), Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) und das Rechtsinformationssystem (ris.gv.at) möglich. Mit dem sogenannten „Lebenslagenservice“ soll zugleich ein nutzerfreundliches Informations-Portal zu Behördenwegen online gehen. Der Zugriff auf mehrere Portale (usp.gv.at, Transparenzportal, FinanzOnline und „MeinPostkorb“) wird mit einem einzelnen Login möglich. „Die User Expereince soll cool und angenehm sein“, sagt Schramböck.  Abgesehen von der rechtlichen Basis für Services auf oesterreich.gv.at betrifft das Legistik-Paket auch den Ausbau der elektronischen Zustellung.

Internet-Kurse für Generation 60+

Dabei würden sämtliche Dienstleistungen auch weiterhin offline zur Verfügung stehen, sagt Schramböck. „Es wird immer die Alternative geben“. Man wolle aber alle, konkret ältere BürgerInnen, „auf dem Weg mitnehmen“. „Deswegen gibt es ab dieser Woche Kurse für die Generation 60+ – ‚fit for internet'“, sagt die Ministerin. Die zweistündigen Kurse werden wöchentlich in sämtlichen politischen Bezirken Österreichs stattfinden.

„Angelpunkt“ für Verwaltungsreform

Die Regierung verspricht sich vom Paket auch Einsparungen im Verwaltungsbereich. Auf die seit Jahren im Raum stehende große Verwaltungsreform angesprochen sagt Schramböck, die Digitalisierung sei ein „wichtiger Angelpunkt“ für eine solche. „Es geht hier natürlich nicht nur um eine App. Wir müssen Prozesse und manche Dokumente hinterfragen“, sagt die Ministerin. Man habe „seit der Kaiserzeit“ in der Verwaltung „immer mehr draufgepackt“ und die Digitalisierung könne nun helfen, es wieder zu vereinfachen. Infrastruktur- und Innovationsminister Norbert Hofer führt dazu den Einsatz von Künstlicher Intelligenz als Maßnahme an. „Einer der großen Vorteile von Künstlicher Intelligenz liegt im Bereich der Reduzierung des Arbeitsaufwandes, Steigerung der Effizienz von Prozessen und Optimierung des Kundenservices“, sagt Hofer.

⇒ oesterreich.gv.at

Margarete Schramböck und Andreas Tschas im Gespräch über die Digitalisierungsagentur DiA

Bundesministerin Margarete Schramböck und Leiter der staatlichen Digitalagentur Andreas Tschas im Live Gespräch

Margarete Schramböck, die Ministerim beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und Andreas Tschas, der neue Leiter der staatlichen Digitalisierungsagentur (DIA) im Live-Gespräch über die neue Rolle, die Aufgaben, Pläne und den Weg zur Spitze des EU Digitalisierungsindex.

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 17. September 2018

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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