09.01.2020

Warum der Miyo-Hersteller viRaTec Insolvenz anmelden musste

Das Smart Garden-Startup viRaTec aus Wien, Hersteller der Miyo-Geräte, musste im Dezember 2019 Insolvenz anmelden. Derzeit setzt das Team alles daran, dass die Miyo-Geräte auch im Jahr 2020 noch funktionieren.
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Miyo-Hersteller viRaTec meldet Insolvenz an
Mit diesem Bild kommuniziert Miyo-Hersteller viRaTec sie Insolvenz. (c) viRaTec

Das Wiener Startup viRaTec, welches mit den eigenen Miyo-Geräten Gärten smarter machen sollte, musste Insolvenz anmelden. Dies teilte das Startup in an einer Mail an seine Kunde mit, welche auch auf der Facebook-Seite von viRaTec geposted wurde und unter diesem Link abrufbar ist.

+++Aus dem Archiv: Nach dem Smart Home kommt der Smart Garden+++

Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 2.12. 2019 wurde das Insolvenzverfahren über viRaTec eröffnet und anschließend das Unternehmen am 6.12. mit Beschluss des Handelsgerichts Wien geschlossen.

Wie es zur Insolvenz von viRaTec kam

Im Jahr 2015 sind die Gründer von viRaTec angetreten, um mit den Miyo-Produkten eine smarte und umweltschonende Gartenlösung zu schaffen. „Grundsätzlich war uns sehr schnell klar, dass es schwierig sein wird, ein kostenintensives Hardware-Unternehmen aufzubauen“, schreiben die Gründer in ihrer Email: „Aber eingebettet in ein Startup-Umfeld schien das Unmögliche möglich… Von Anfang an war uns bewusst, dass wir auf unsere Kosten achten müssen und nicht wie von diversen Software Startups in der Öffentlichkeit gewohnt, schnell expandieren können.“

+++Aus dem Archiv: Rehau beteiligt sich an Wiener Smart Garden-Startup+++

Im Jahr 2017 haben die Founder 49,9 Prozent ihres Startups an einen internationalen Konzern mit Sitz in der Schweiz verkauft – dieser hat sich den viRaTec-Gründer aufgrund der im Jahr 2018 herrschenden Probleme bei Automobil-Zulieferern per Ende 2018 auf sein Kerngeschäft besonnen und sich somit wieder vom Hersteller der Miyo-Geräte getrennt. „Das war ein Rückschlag, von dem wir uns im Nachhinein betrachtet nicht mehr erholen sollten“, schreiben die viRaTec-Gründer: „Wir sahen es damals aber als Chance, die wir voller Motivation ergriffen.“

Miyo-Geräte waren fast in allen EU-Ländern erhältlich

Hinzu kam, dass das Team Opfer eines Betrugsfall wurde. „Ein weiterer Rückschlag, der uns vor Augen führte, wie wichtig es ist, dass unsere internen Prozesse weiterentwickelt werden mussten. Das Positive daran war, dass wir deshalb MIYO mit einigen Sicherheitsfunktionen ausgestattet haben“, schreibt das Team diesbezüglich in der Email.

+++Aus dem Archiv: viRaCube will mit smartem Garten durchstarten+++

In der „ersten echten Saison“ auf dem Markt konnten die viRaTec-Gründer sich wiederum über Verkaufserfolge freuen, die Miyo-Produkte waren in so gut wie allen Ländern der EU erhältlich. Doch auch hier musste das Team Hindernisse bemerken: „Leider ist eine Gartensaison in Europa zu kurz für ein eben erst eingeführtes Produkt“, heißt es in der Mail: „Ein Überwintern war mit dem Ergebnis dieser Saison daher leider nicht möglich.“

Miyo sollte an deutschen Konzern verkauft werden

Nach intensiven Beratungen haben im Herbst die Gespräche „mit einem der weltweit größten Konzerne aus dem Bereich Electronic Consumergoods mit Sitz in Deutschland und dem damit einhergehenden Unternehmensverkauf begonnen“, erläutern die Founder den weiteren Verlauf des Plans: „Unser Ziel war es MIYO gemeinsam auf die nächste Stufe zu heben. Das hätte neben neuen Geräten auch eine Weiterentwicklung in den Bereichen Security, aber auch Performance bedeutet.“

Trotz einer einstimmigen Kaufempfehlung des M&A Projektteams wurde der Kauf aber von der Geschäftsleitung aufgrund der massiven Einbrüche im Automotivebereich abgelehnt. Das Startup wurde somit gleich zwei Mal Opfer der Entwicklungen in der Automotive-Branche – zumal die beiden involvierten Konzerne jeweils breit aufgestellt sind und Automotive als eine ihrer großen Säulen haben. Dadurch sind sie direkt von der Wirtschalftslage in diesem Sektor betroffen, was sich wiederum auf die Gesamtsituation der Unternehmen und somit auch auf alle anderen Aktivitäten auswirkt.

Miyo-Geräte sollen 2020 noch verwendet werden

Und wie wirkt sich die Insolvenz des Miyo-Herstellers  nun auf die Bestandskunden aus? „Aktuell arbeiten wir an einer Lösung, die Ihnen einen Betrieb für die kommenden Saisonen sichern kann. Alle Server sind grundsätzlich noch online – manchmal zu Testzwecken offline“, heißt es dazu von den viRaTec-Foundern: „Wir können für die Zukunft jedoch nichts versprechen.“ Explizit wird hier auch ein Aufruf in die Community gestartet, die Software eventuell in eine Open Source-Lösung umzuwandeln.

Abschließend bedankt sich das Team in der Email für das Vertrauen der Kunden und hofft, „dass wir trotz der schwierigen Situation eine gute Lösung für alle Beteiligten finden können.“

Das Statement von viRaTec auf Facebook

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Warum der Miyo-Hersteller viRaTec Insolvenz anmelden musste

Das Wiener Startup viRaTec, welches mit den eigenen Miyo-Geräten Gärten smarter machen sollte, musste Insolvenz anmelden. Im Jahr 2015 sind die Gründer von viRaTec angetreten, um mit den Miyo-Produkten eine smarte und umweltschonende Gartenlösung zu schaffen. Im Jahr 2017 haben die Founder 49,9 Prozent ihres Startups an einen internationalen Konzern mit Sitz in der Schweiz verkauft – dieser hat sich den viRaTec-Gründer aufgrund der im Jahr 2018 herrschenden Probleme bei Automobil-Zulieferern per Ende 2018 auf sein Kerngeschäft besonnen und sich somit wieder vom Hersteller der Miyo-Geräte getrennt. Das Startup wurde gleich zwei Mal Opfer der Entwicklungen in der Automotive-Branche – zumal die beiden involvierten Konzerne jeweils breit aufgestellt sind und Automotive als eine ihrer großen Säulen haben.

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