09.01.2020

Warum der Miyo-Hersteller viRaTec Insolvenz anmelden musste

Das Smart Garden-Startup viRaTec aus Wien, Hersteller der Miyo-Geräte, musste im Dezember 2019 Insolvenz anmelden. Derzeit setzt das Team alles daran, dass die Miyo-Geräte auch im Jahr 2020 noch funktionieren.
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Miyo-Hersteller viRaTec meldet Insolvenz an
Mit diesem Bild kommuniziert Miyo-Hersteller viRaTec sie Insolvenz. (c) viRaTec

Das Wiener Startup viRaTec, welches mit den eigenen Miyo-Geräten Gärten smarter machen sollte, musste Insolvenz anmelden. Dies teilte das Startup in an einer Mail an seine Kunde mit, welche auch auf der Facebook-Seite von viRaTec geposted wurde und unter diesem Link abrufbar ist.

+++Aus dem Archiv: Nach dem Smart Home kommt der Smart Garden+++

Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 2.12. 2019 wurde das Insolvenzverfahren über viRaTec eröffnet und anschließend das Unternehmen am 6.12. mit Beschluss des Handelsgerichts Wien geschlossen.

Wie es zur Insolvenz von viRaTec kam

Im Jahr 2015 sind die Gründer von viRaTec angetreten, um mit den Miyo-Produkten eine smarte und umweltschonende Gartenlösung zu schaffen. „Grundsätzlich war uns sehr schnell klar, dass es schwierig sein wird, ein kostenintensives Hardware-Unternehmen aufzubauen“, schreiben die Gründer in ihrer Email: „Aber eingebettet in ein Startup-Umfeld schien das Unmögliche möglich… Von Anfang an war uns bewusst, dass wir auf unsere Kosten achten müssen und nicht wie von diversen Software Startups in der Öffentlichkeit gewohnt, schnell expandieren können.“

+++Aus dem Archiv: Rehau beteiligt sich an Wiener Smart Garden-Startup+++

Im Jahr 2017 haben die Founder 49,9 Prozent ihres Startups an einen internationalen Konzern mit Sitz in der Schweiz verkauft – dieser hat sich den viRaTec-Gründer aufgrund der im Jahr 2018 herrschenden Probleme bei Automobil-Zulieferern per Ende 2018 auf sein Kerngeschäft besonnen und sich somit wieder vom Hersteller der Miyo-Geräte getrennt. „Das war ein Rückschlag, von dem wir uns im Nachhinein betrachtet nicht mehr erholen sollten“, schreiben die viRaTec-Gründer: „Wir sahen es damals aber als Chance, die wir voller Motivation ergriffen.“

Miyo-Geräte waren fast in allen EU-Ländern erhältlich

Hinzu kam, dass das Team Opfer eines Betrugsfall wurde. „Ein weiterer Rückschlag, der uns vor Augen führte, wie wichtig es ist, dass unsere internen Prozesse weiterentwickelt werden mussten. Das Positive daran war, dass wir deshalb MIYO mit einigen Sicherheitsfunktionen ausgestattet haben“, schreibt das Team diesbezüglich in der Email.

+++Aus dem Archiv: viRaCube will mit smartem Garten durchstarten+++

In der „ersten echten Saison“ auf dem Markt konnten die viRaTec-Gründer sich wiederum über Verkaufserfolge freuen, die Miyo-Produkte waren in so gut wie allen Ländern der EU erhältlich. Doch auch hier musste das Team Hindernisse bemerken: „Leider ist eine Gartensaison in Europa zu kurz für ein eben erst eingeführtes Produkt“, heißt es in der Mail: „Ein Überwintern war mit dem Ergebnis dieser Saison daher leider nicht möglich.“

Miyo sollte an deutschen Konzern verkauft werden

Nach intensiven Beratungen haben im Herbst die Gespräche „mit einem der weltweit größten Konzerne aus dem Bereich Electronic Consumergoods mit Sitz in Deutschland und dem damit einhergehenden Unternehmensverkauf begonnen“, erläutern die Founder den weiteren Verlauf des Plans: „Unser Ziel war es MIYO gemeinsam auf die nächste Stufe zu heben. Das hätte neben neuen Geräten auch eine Weiterentwicklung in den Bereichen Security, aber auch Performance bedeutet.“

Trotz einer einstimmigen Kaufempfehlung des M&A Projektteams wurde der Kauf aber von der Geschäftsleitung aufgrund der massiven Einbrüche im Automotivebereich abgelehnt. Das Startup wurde somit gleich zwei Mal Opfer der Entwicklungen in der Automotive-Branche – zumal die beiden involvierten Konzerne jeweils breit aufgestellt sind und Automotive als eine ihrer großen Säulen haben. Dadurch sind sie direkt von der Wirtschalftslage in diesem Sektor betroffen, was sich wiederum auf die Gesamtsituation der Unternehmen und somit auch auf alle anderen Aktivitäten auswirkt.

Miyo-Geräte sollen 2020 noch verwendet werden

Und wie wirkt sich die Insolvenz des Miyo-Herstellers  nun auf die Bestandskunden aus? „Aktuell arbeiten wir an einer Lösung, die Ihnen einen Betrieb für die kommenden Saisonen sichern kann. Alle Server sind grundsätzlich noch online – manchmal zu Testzwecken offline“, heißt es dazu von den viRaTec-Foundern: „Wir können für die Zukunft jedoch nichts versprechen.“ Explizit wird hier auch ein Aufruf in die Community gestartet, die Software eventuell in eine Open Source-Lösung umzuwandeln.

Abschließend bedankt sich das Team in der Email für das Vertrauen der Kunden und hofft, „dass wir trotz der schwierigen Situation eine gute Lösung für alle Beteiligten finden können.“

Das Statement von viRaTec auf Facebook

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Warum der Miyo-Hersteller viRaTec Insolvenz anmelden musste

Das Wiener Startup viRaTec, welches mit den eigenen Miyo-Geräten Gärten smarter machen sollte, musste Insolvenz anmelden. Im Jahr 2015 sind die Gründer von viRaTec angetreten, um mit den Miyo-Produkten eine smarte und umweltschonende Gartenlösung zu schaffen. Im Jahr 2017 haben die Founder 49,9 Prozent ihres Startups an einen internationalen Konzern mit Sitz in der Schweiz verkauft – dieser hat sich den viRaTec-Gründer aufgrund der im Jahr 2018 herrschenden Probleme bei Automobil-Zulieferern per Ende 2018 auf sein Kerngeschäft besonnen und sich somit wieder vom Hersteller der Miyo-Geräte getrennt. Das Startup wurde gleich zwei Mal Opfer der Entwicklungen in der Automotive-Branche – zumal die beiden involvierten Konzerne jeweils breit aufgestellt sind und Automotive als eine ihrer großen Säulen haben.

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