24.10.2018

Mittleres sechsstelliges Investment für Wiener Startup MOOCI

MOOCI will mit seiner Plattform eine zuverlässige Beratung für das Finden der besten plastischen ChirurgInnen bieten. Nun gab es ein mittleres sechsstelliges Investment von einigen bekannten Investoren.
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MOOCI: Das Gründer-Team (vlnr.) Matthias Meleschnig, Janis Jung und Matthias Cerha
(c) MOOCI: Das Gründer-Team (vlnr.) Matthias Meleschnig, Janis Jung und Ben Gehl

“Es ist großartig, dass wir alle unsere Wunsch-Investoren gewinnen konnten, da jeder durch seine spezielle Expertise einen Mehrwert zu MOOCI beitragen kann”, sagt Janis Jung, CEO und Gründer des Startups. Die Investoren-Wunschliste war dem vernehmen nach recht lange. Das aktuelle mittlere sechsstellige Investment kommt von i5invest, Pioneers Ventures II (ehem. Startup300), Hermann Futter, Markus Ertler und Klaus Müller. Die Pioneers Ventures II (bzw. die Startup300 AG) hatte bereits 2017 investiert und hielt bislang bereits rund sieben Prozent des 2016 gegründeten Startups. Die Performance habe zum Folgeinvestment überzeugt, sagt Startup300 Co-Founder Michael Eisler.

+++ “Gesundheitsdaten sind ein öffentliches Gut” +++

“Erste digitale Instanz für Qualität in der Plastischen Chirurgie”

MOOCI will die “erste digitale Instanz für Qualität in der Plastischen Chirurgie und Dermatologie” sein. Die Plattform nutzt dazu einen zweistufigen Prüfungsprozess durch einen unabhängigen juristischen und medizinischen Expertenbeirat, der es PatientInnen garantieren soll, dass die ÄrztInnen den höchstmöglichen Qualitätsansprüchen gerecht werden. “Fast 75 Prozent der Anfragen auf MOOCI drehen sich um rekonstruktive Chirurgie, also der Wiederherstellung des Aussehens und nicht der ‘Verschönerung’ des Körpers”, erklärt CEO Janis Jung. Der Markt der rekonstruktiven und ästhetischen Medizin wachse seit Jahren stark. In Deutschland, Österreich und der Schweiz habe es 2017 mehr als eine Million operative Eingriffe gegeben. Dieser Markt sei damit der am stärksten wachsende innerhalb der Medizin.

Archiv: Janis Jung im Video-Interview

Janis Jung, der Co-Founder und CEO von MOOCI, im Live Gespräch über die erste digitale Qualitätsinstanz im Bereich der rekonstruktiven und ästhetischen Medizin, über den sehr schnellen User Wachstum, neue Fachbereiche, die aktuellen KPIs uvm.

Janis Jung, der Co-Founder und CEO von MOOCI, im Live Gespräch über die erste digitale Qualitätsinstanz im Bereich der rekonstruktiven und ästhetischen Medizin, über den sehr schnellen User Wachstum, neue Fachbereiche, die aktuellen KPIs uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 13. April 2018

Diagnosia-Founder unterstützt MOOCI als strategischer Partner

Zusätzlich zum aktuellen Investment verkündete MOOCI, Diagnosia-Founder Lukas Zinnagl als strategischen Partner aufgenommen zu haben. Zusammen mit Klaus Müller sei somit viel Expertise und Erfahrung im relevanten Markt vorhanden, da beide ebenfalls Gründer von Unternehmen im Healthcare-Bereich seien, heißt es vom Startup. Das neu formierte Investorenteam werde MOOCI in den wichtigen strategischen Bereichen wie Positionierung, Wachstum und Ausbau der Marke unterstützen.

Weitere Kooperationspartner gesucht

Das frische Kapital werde man hauptsächlich in den weiteren Qualitätsausbau investieren. Sowohl interne als auch die externen Bereiche könnten künftig einer noch strengeren Prüfung unterzogen werden, um Patienten die qualitativ bestmöglichen Ärzte und Informationen zur Verfügung zu stellen. Ein weiteres Ziel sei es, weitere unabhängige Institutionen und Kooperationspartner wie Universitäten und medizinische Fachgesellschaften zu gewinnen und die internen Prüfprozesse von Quality Austria zertifizieren zu lassen.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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