07.12.2023

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

Die Mitarbeiter:innenbeteiligung im Rahmen des Startup-Fördergesetzes wurde im Finanzausschuss des Parlaments beschlossen. Dabei kam Kritik von der Opposition aus unterschiedlichen Schlagrichtungen.
/artikel/mitarbeiterinnenbeteiligung-finanzausschuss
Wahlprogramm Nationalratswahl - FlexKap Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Nach dem Abschluss der (langwierigen) Verhandlungen und der Einigung der beiden Koalitionspartner ÖVP und Gründe ist der Beschluss des Startup-Fördergesetzes mit FlexKap und Mitarbeiter:innenbeteiligung freilich nur mehr Formsache. Die Sitzung und Beschlussfassung zur Mitarbeiter:innenbeteiligung im Finanzausschuss des Parlaments gab nun jedoch den Oppositionsparteien die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Neos-Abänderungsantrag für einheitlichen Steuersatz und andere Voraussetzungen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

Dabei kam Kritik aus unterschiedlichen Schlagrichtungen. Die Neos stellten einen Abänderungsantrag, der jedoch – wenig überraschend – keine Mehrheit fand. Konkret stößt sich die Partei etwa am angewendeten Steuersatz. Ein Mischsteuersatz sei unnötig kompliziert, zudem entspreche dies nicht internationalen Standards, argumentiert Neos-Abgeordneter Gerald Loacker. Aus seiner Sicht wäre es sachgerechter, einheitlich den Steuersatz der Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent anzuwenden. Zudem halten die Neos die Voraussetzungen der Unternehmen für die Mitarbeiter:innenbeteiligung – maximal zehn Jahre alt, 100 Arbeitnehmer:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz – für zu niedrig. Selbiges wird übrigens auch in der Startup-Community kritisiert.

SPÖ sieht Unklarheiten und stimmt dagegen

Umgekehrt sieht dieses Thema die SPÖ. Für die Abgeordnete Selma Yildirim schießen die genannten Begrenzungen über das Ziel hinaus. Sie sieht “eine adäquate Bezahlung als besseres Instrument zur Mitarbeiter:innen-Bindung”. Zudem sind aus Yildirims Sicht die Abgrenzungen zwischen Mitarbeiter:innenbeteiligung und Dienstverträgen nicht klar. Sie kritisiert die Stellung der Arbeitnehmer:innen als wirtschaftliche Eigentümer, ohne in den Anfangsjahren darüber verfügen zu können. Letztlich stimmte die SPÖ vorerst gegen den Gesetzesentwurf.

FPÖ sieht auch Unklarheiten, stimmt aber dennoch dafür

Für Hubert Fuchs (FPÖ) müssen noch “viele Fragen in der Zukunft geklärt werden”. Konkret kritisieren die Freiheitlichen, dass mehrere neue Bestimmungen im Einkommensteuergesetz verteilt sind. Das Finanzministerium hielt dagegen, dass ein neues System in die bestehende Gesetzesstruktur eingefügt werden müsse. Die FPÖ stimmte letztlich für den Gesetzesentwurf.

Deine ungelesenen Artikel:
13.09.2024

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
/artikel/notariatskammer-vs-notarity-erstinstanzliches-urteil-ist-da
13.09.2024

Notariatskammer vs. notarity: Erstinstanzliches Urteil ist da

Nach einer Klage der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity im vergangenen Herbst wurde nun das Urteil in erster Instanz verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.
/artikel/notariatskammer-vs-notarity-erstinstanzliches-urteil-ist-da
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen