07.12.2023

Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss – mit Gegenstimmen

Die Mitarbeiter:innenbeteiligung im Rahmen des Startup-Fördergesetzes wurde im Finanzausschuss des Parlaments beschlossen. Dabei kam Kritik von der Opposition aus unterschiedlichen Schlagrichtungen.
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Wahlprogramm Nationalratswahl - FlexKap Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Nach dem Abschluss der (langwierigen) Verhandlungen und der Einigung der beiden Koalitionspartner ÖVP und Gründe ist der Beschluss des Startup-Fördergesetzes mit FlexKap und Mitarbeiter:innenbeteiligung freilich nur mehr Formsache. Die Sitzung und Beschlussfassung zur Mitarbeiter:innenbeteiligung im Finanzausschuss des Parlaments gab nun jedoch den Oppositionsparteien die Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen.

Neos-Abänderungsantrag für einheitlichen Steuersatz und andere Voraussetzungen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

Dabei kam Kritik aus unterschiedlichen Schlagrichtungen. Die Neos stellten einen Abänderungsantrag, der jedoch – wenig überraschend – keine Mehrheit fand. Konkret stößt sich die Partei etwa am angewendeten Steuersatz. Ein Mischsteuersatz sei unnötig kompliziert, zudem entspreche dies nicht internationalen Standards, argumentiert Neos-Abgeordneter Gerald Loacker. Aus seiner Sicht wäre es sachgerechter, einheitlich den Steuersatz der Kapitalertragssteuer von 27,5 Prozent anzuwenden. Zudem halten die Neos die Voraussetzungen der Unternehmen für die Mitarbeiter:innenbeteiligung – maximal zehn Jahre alt, 100 Arbeitnehmer:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz – für zu niedrig. Selbiges wird übrigens auch in der Startup-Community kritisiert.

SPÖ sieht Unklarheiten und stimmt dagegen

Umgekehrt sieht dieses Thema die SPÖ. Für die Abgeordnete Selma Yildirim schießen die genannten Begrenzungen über das Ziel hinaus. Sie sieht “eine adäquate Bezahlung als besseres Instrument zur Mitarbeiter:innen-Bindung”. Zudem sind aus Yildirims Sicht die Abgrenzungen zwischen Mitarbeiter:innenbeteiligung und Dienstverträgen nicht klar. Sie kritisiert die Stellung der Arbeitnehmer:innen als wirtschaftliche Eigentümer, ohne in den Anfangsjahren darüber verfügen zu können. Letztlich stimmte die SPÖ vorerst gegen den Gesetzesentwurf.

FPÖ sieht auch Unklarheiten, stimmt aber dennoch dafür

Für Hubert Fuchs (FPÖ) müssen noch “viele Fragen in der Zukunft geklärt werden”. Konkret kritisieren die Freiheitlichen, dass mehrere neue Bestimmungen im Einkommensteuergesetz verteilt sind. Das Finanzministerium hielt dagegen, dass ein neues System in die bestehende Gesetzesstruktur eingefügt werden müsse. Die FPÖ stimmte letztlich für den Gesetzesentwurf.

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Den vielzitierten Startup-Rollercoaster hat das Wiener Unternehmen goUrban in den vergangenen Jahren wohl ausgiebig ausgekostet. Noch im Juni 2022 holte sich das Mobility-Startup, das ein Betriebssystem für Shared Mobility entwickelt hat, ein Millioneninvestment. Nur etwas mehr als ein Jahr später, im August 2023 musste dann aber ein Sanierungsantrag eingebracht werden.

Nach Sanierung mit Millionenfinanzierung folgt Exit

Die Sanierung mit Eigenverantwortung wurde erfolgreich auf Schiene gebracht. Im März dieses Jahres verkündete goUrban eine 3-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde durch die Bestandsinvestoren, darunter Elevator Ventures (Corporate VC der Raiffeisen Bank International), Uniqa Ventures und aws Gründungsfonds. Nun, etwa ein halbes Jahr später, wurde der Verkauf des Unternehmens an den Hamburger Mitbewerber Wunder Mobility besiegelt.

goUrban: Marke und Team bleiben erhalten

Ein Verkaufspreis wird dabei nicht genannt. Angesichts der finanziellen Turbulenzen der vergangenen Jahre ist aber jedenfalls nicht von einem Mega-Exit auszugehen. Zusammen komme man nun auf rund 50 Millionen Shared-Mobility-Fahrten pro Jahr in etwa 200 Städten weltweit, heißt es von Wunder Mobility in einer Aussendung. Die Akquisition schaffe einen “klaren Marktführer im fragmentierten Mobilitätstechnologie-Sektor”. Wie goUrban auf LinkedIn bekannt gibt, sollen nach der Übernahme sowohl Marke als auch Team erhalten bleiben.

“Der Zusammenschluss mit Wunder Mobility ermöglicht es uns, die Grenzen dessen, was in der Mobilitätstechnologie möglich ist, zu erweitern”, kommentiert goUrban-CEO Bojan Jukic. “Mit dieser Übernahme bündeln wir das Wissen und die Ressourcen, die es uns ermöglichen, eine unabhängige Technologieplattform zu schaffen, die es Unternehmern und Städten ermöglicht, die erste Generation von Venture-Capital-finanzierten Sharing-Anbietern zu übertreffen.”

Kleine Anbieter ersetzen schrittweise VC-finanzierte E-Scooter-Riesen

Sowohl Wunder Mobility als auch goUrban setzten nämlich schon bislang mit ihren offenen Plattformen auf kleinere Anbieter als Kunden. Beim Hamburger Scaleup identifiziert man “einen allgemeinen Trend im Shared-Mobility-Bereich”: “Die erste Generation von Venture-Capital-finanzierten Betreibern mit ‘Free-Floating’-Mikromobilitätssystemen wird von regionalen Akteuren und öffentlichen Initiativen abgelöst, die Effizienz und Nutzererfahrung über den Marktanteil stellen.” Gemeinsam mit unabhängigen Technologieplattformen gelinge es, damit Rentabilität zu erreichen. Die großen internationalen Anbieter von E-Scootern und Co. würden dagegen seit der Corona-Pandemie mit Problemen kämpfen.

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