14.03.2023

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

Im Rahmen der Startup-Eventreihe "Richtig Gründen" der Kanzlei "FSM Rechtsanwälte" diskutierten Felix Augustus Kirkovits sowie Antonia Beck (Startup Expert:innen bei FSM Rechtsanwälte) gemeinsam mit Ben Ruschin (Big Cheese Ventures), Dominik Semmler (GoStudent) und Kambis Kohansal Vajargah (WKÖ) das Thema Mitarbeiterbeteiligung und deren rechtliche Rahmenbedingungen. Hier die Erkenntnisse.
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Mitarbeiterbeteiligung
(c) Christina Maria Stowasser - Felix Augustus Kirkovits und Antonia Beck, von FSM Rechtsanwälte; Dominik Semmler, Head of Customer Success bei GoStudent; Astrid Valek, Head of Marketing, FSM Rechtsanwälte, Ben Ruschin, Managing Partner of Big Cheese Ventures und Kambis Kohansal Vajargah, WKÖ Head of Startup-Services.

Mitarbeiterbeteiligung ist in der Startup-Szene seit geraumer Zeit ein großes Thema und bietet sowohl für Unternehmen Vorteile, als auch Anreize für Mitarbeiter:innen am Erfolg der Arbeitgeber zu partizipieren, so die Idee.

Mitarbeiterbeteiligung: Chance Talente zu finden

Dieses Thema beschäftigt auch Rechtsanwalt Felix Augustus Kirkovits von „FSM Rechtsanwälte“ neuerdings stärker, wie er erklärt: „Aufgrund laufender Anfragen unserer Mandant:innen und Startups haben wir uns entschlossen, den Punkt Mitarbeiter:innenbeteiligungen in den Fokus zu rücken. Sie sind eine sehr gute Möglichkeit für Startups, Talente zu akquirieren und diese auch langfristig zu binden. Gerade im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe können solche ‚IncentiveProgramme‘ einen großen Wettbewerbsvorteil darstellen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Startups oftmals nicht über das nötige Kapital verfügen, von Gründung an wettbewerbsfähige Gehälter zu bezahlen.“

Ben Ruschin von Big Cheese Ventures weist bei dieser Thematik darauf hin, dass man „ESOP Pools“ (Employee Stock Option Plan) möglichst frühzeitig im Unternehmen einrichten sollte. „Später tut es oft mehr weh, Anteile abzugeben“, sagt er.

Mindestverweildauer im Unternehmen

Kambis Kohonsal-Vajargah von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstreicht diese Aussage, denn Investor:innen würden häufig Mitarbeiter:innenbeteiligungen auch offensiv einfordern. Nichtsdestotrotz empfiehlt Ruschin hierbei selektiv zu sein: „Besser auf Schlüsselpersonen fokussieren und Ziele definieren, z.B. eine Mindestverweildauer im Unternehmen von drei Jahren ansetzen und Meilensteine definieren, um die Performance evaluieren zu können“, sagt er.

Good und Bad Leavers und High Performers

Da sich Unternehmen nicht immer im Guten von Mitarbeiter:innen trennen, sei so eine „Zeitklausel“ von besonderer Relevanz, meint die Rechtsanwaltsanwärterin Antonia Beck von FSM Rechtsanwälte.

„Wichtig ist es, sogenannte ‚Good and Bad Leaver‘-Bestimmungen klar zu definieren, damit geregelt ist, unter welchen Umständen ein:e Mitarbeiter:in im Falle des Ausscheidens die bis dato erworbene Beteiligung behält oder rückzuübertragen hat. Eine weitere gängige Möglichkeit ist es auch, ein ‚Cliff Date‘ zu definieren, sodass die Anteile erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als übertragen gelten“, rät sie.

Ruschin mahnt jedoch, nicht zu übereilt zu reagieren: „Es ist besser abzuwarten, bis sich die High-Performer im Unternehmen herauskristallisieren. Werden Mitarbeiter:innenbeteiligungen zu früh und unstrukturiert vergeben, kann das unter den Mitarbeiter:innen zu Unmut führen.“ Hier schlägt Kohansal-Vajargah die Einräumung eines zukünftigen Optionsrechts vor, um Mitarbeiter:innen an ein Startup zu binden.

Mitarbeiterbeteiligung und das Steuerproblem

„Die klassische (echte) Gesellschafterbeteiligung von Mitarbeiter:innen ist in dem Zusammenhang bereits aus steuerrechtlichen Gründen oftmals nicht zielführend, denn sie kann bereits bei Übertragung der Beteiligung zu einer Steuerbelastung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin führen, ohne dass dieser oder diese bereits einen Zufluss aus seiner Beteiligung erhält – Stichwort: ‚Dry Income‘. Zudem schreckt eine große Anzahl an Gesellschafter:innen oftmals Investor:innen ab, welche aufgrund des Verhandlungs- und Abstimmungsaufwandes schlanke Cap-Tables bevorzugen“, erklärt Krikovits den Sinn, eine virtuelle Mitarbeiter:innenbeteiligung (VSOP) zu erwägen.

Zur Erklärung: Eine virtuelle Beteiligung stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, bei dem Mitarbeiter:innen zum Teil wie Gesellschafter eines Unternehmens gestellt werden. Dadurch wird die (partielle) Rechtsposition als Anteilseigner quasi vertraglich fingiert (virtuell).

Einig waren sich die Experten jedenfalls, dass es abseits von monetären Anreizen vor allem auch auf die inhaltliche Bindung zum Unternehmen ankomme. Dominik Semmler von GoStudent erklärt: „Wichtig ist, eine gute, moderne Firmenkultur zu leben. Das ist oft viel mehr wert als ein paar Euro mehr am Konto. Mitarbeiter:innenevents und ein gutes Klima im Unternehmen tragen dazu viel bei.“

Modell: Stimmrechtslose Geschäftsanteile

Laut Beck herrsche in Österreich zwecks Mitarbeiter:innenbeteiligung großer Bedarf an einer Gesetzesänderung hin zur Möglichkeit der Einräumung stimmrechtsloser Geschäftsanteile.

Diesen Punkt unterstreicht auch Kirkovits, wenn er sagt: „Die Möglichkeit der Einräumung stimmrechtsloser Geschäftsanteile ist im internationalen Vergleich durchaus üblich und führt dazu, dass sich internationale Investor:innen beim Verständnis der österreichischen Gesetzeslage oftmals schwertun. Im aktuellen Regierungsprogramm wurde die Schaffung solcher stimmrechtsloser Geschäftsanteile zwar angekündigt, eine dahingehende Umsetzung lässt aber noch auf sich warten.“

Zudem müsse eine solche Umsetzung zwingend mit einer steuerrechtlichen Reform Hand in Hand gehen, damit auch bei der Einräumung von echten stimmrechtslosen Beteiligungen die Steuerlast erst schlagend wird, wenn Mitarbeiter:innen tatsächlich Erlöse aus der Beteiligung zufließen. „Auch die Senkung des Steuersatzes wäre in diesem Zusammenhang wohl noch zu diskutieren“, meint er.

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Smash
© privat - Marc Janko steigt bei Smash ein.

Das Wiener Unternehmen Smash, das von Alexander Sommer-Fein, Ricardo Theiner, Philip Mader und Franz Schall gegründet wurde, hat sich zum Ziel gesetzt, der führende Padel-Anbieter Europas zu werden – und holte Anfang April eine Reihe prominenter Investoren an Bord.

Darunter: Dominic Thiem, die beiden PlanRadar-Gründer Sander Van de Rijdt und Ibrahim Imam, Ex-2-Minuten-2-Millionen-Investor Leo Hillinger, Ex-Fußballprofi Guido Burgstaller, das deutsche Family Office KT Ventures, die beiden Fußballprofis Marco Grüll und Maximilian Hofmann, Johannes Meran (ehemaliger CEO der Liechtenstein Group), Paul Fattinger (ehemaliger Woom-CEO) und Meinhard Platzer (Managing Partner der Bank Gutmann) – brutkasten berichtete. Nun steigen zwei weitere bekannte Namen bei Smash ein.

„Smash ein No-Brainer“

Mit dem ehemaligen österreichischen Nationalspieler Marc Janko und dem ehemaligen ungarischen Nationalspieler Balázs Dzsudzsák (dreifacher ungarischer Meister, niederländischer Meister: 2007/08 mit PSV Eindhoven und mit 109 Länderspielen Rekordnationalspieler Ungarns), der über 1,7 Mio. Follower auf Instagram verfügt, sind nun zwei neue Investoren beim Wiener Startup dabei. Janko mit einem sechsstelligen Betrag, bei Dzsudzsák wurden keine Angaben zur Höhe des Investments gemacht.

„Es war ein No-Brainer, mich bei Smash zu beteiligen und zu engagieren, denn jeder, der mich kennt, weiß wie sehr ich den Padelsport liebe. Bei Smash hat mich vor allen Dingen überzeugt, dass man nicht nur über Wachstum spricht, sondern auch viel Wert auf eine starke Community und das ‚Drumherum‘ legt. Padel hat weiterhin enormes Potenzial und ich finde es extrem spannend bei einem Projekt dabei zu sein, das den Markt aktiv mitgestalten will“, sagt Janko.

Und Balázs Dzsudzsák ergänzt: „Was mir an Padel gefällt, ist diese Mischung aus Wettbewerb, Spaß und Gemeinschaft. Man kommt sehr schnell rein, spielt zusammen, redet miteinander, das hat eine besondere Energie. Bei Smash spürt man genau diesen Spirit. Und natürlich finde ich es spannend, dass Ungarn bei der weiteren Expansion eine wichtige Rolle spielen soll.“

© privat – Balázs Dzsudzsák.

Insgesamt befinden sich 25 Smash-Courts in Betrieb oder im Bau, weitere 40 sind in Entwicklung. Die gesamte Pipeline umfasst mittlerweile rund 200 Courts. Den Anfang machte im Mai der erste Smash-Standort in Bruck an der Leitha, im Juni folgte Mitterndorf. Im August kamen Pörtschach und Pottendorf dazu. Auch der übernommene Standort in Trumau ist schon in Betrieb. Damit ist Smash aktuell in Niederösterreich und Kärnten vertreten.

Erste Indoor-Courts

Auch die nächsten Eröffnungen stehen schon fest: Im Oktober gehen Schwadorf, Breitenfurt und Hainburg an den Start, im Dezember kommt Brunn am Gebirge dazu – der erste Standort, der auch Indoor-Courts anbieten wird.

Parallel dazu sind regionale WhatsApp-Communities entstanden. Rund 300 Mitglieder verabreden sich dort zu Matches, suchen Mitspieler und tauschen sich über Events aus. Mit dem Ambassador-Programm bekommt jeder Standort zudem ein lokales Gesicht, das die Community aktivieren, Spieler zusammenbringen und Feedback an Smash weitergeben soll.

Smash mit Online-Shop

Außerdem hat Smash zum Launch eigene Produkte angeboten, um die Marke über das reine Court-Angebot hinaus aufzubauen. Für Herbst und Winter sind weitere Merch-Drops geplant, denen ein eigener Online-Shop folgen soll.

Während in Österreich weiter ausgebaut wird, richtet sich der Blick auch über die Grenze. Deutschland und (wie oben erwähnt) Ungarn gehören zu den nächsten Expansionszielen. Gleichzeitig plant Smash eigene Multi-Sport-Hallen in Ballungszentren, in denen Padel Teil eines breiteren Sport- und Community-Angebots werden soll.

Auch digital wird weiter investiert: Der umfassende Website-Relaunch steht für den Herbst auf dem Programm. Für das erste Halbjahr 2027 ist außerdem der Start einer eigenen großen Turnierserie vorgesehen.

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