14.03.2023

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

Im Rahmen der Startup-Eventreihe "Richtig Gründen" der Kanzlei "FSM Rechtsanwälte" diskutierten Felix Augustus Kirkovits sowie Antonia Beck (Startup Expert:innen bei FSM Rechtsanwälte) gemeinsam mit Ben Ruschin (Big Cheese Ventures), Dominik Semmler (GoStudent) und Kambis Kohansal Vajargah (WKÖ) das Thema Mitarbeiterbeteiligung und deren rechtliche Rahmenbedingungen. Hier die Erkenntnisse.
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Mitarbeiterbeteiligung
(c) Christina Maria Stowasser - Felix Augustus Kirkovits und Antonia Beck, von FSM Rechtsanwälte; Dominik Semmler, Head of Customer Success bei GoStudent; Astrid Valek, Head of Marketing, FSM Rechtsanwälte, Ben Ruschin, Managing Partner of Big Cheese Ventures und Kambis Kohansal Vajargah, WKÖ Head of Startup-Services.

Mitarbeiterbeteiligung ist in der Startup-Szene seit geraumer Zeit ein großes Thema und bietet sowohl für Unternehmen Vorteile, als auch Anreize für Mitarbeiter:innen am Erfolg der Arbeitgeber zu partizipieren, so die Idee.

Mitarbeiterbeteiligung: Chance Talente zu finden

Dieses Thema beschäftigt auch Rechtsanwalt Felix Augustus Kirkovits von „FSM Rechtsanwälte“ neuerdings stärker, wie er erklärt: „Aufgrund laufender Anfragen unserer Mandant:innen und Startups haben wir uns entschlossen, den Punkt Mitarbeiter:innenbeteiligungen in den Fokus zu rücken. Sie sind eine sehr gute Möglichkeit für Startups, Talente zu akquirieren und diese auch langfristig zu binden. Gerade im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe können solche ‚IncentiveProgramme‘ einen großen Wettbewerbsvorteil darstellen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Startups oftmals nicht über das nötige Kapital verfügen, von Gründung an wettbewerbsfähige Gehälter zu bezahlen.“

Ben Ruschin von Big Cheese Ventures weist bei dieser Thematik darauf hin, dass man „ESOP Pools“ (Employee Stock Option Plan) möglichst frühzeitig im Unternehmen einrichten sollte. „Später tut es oft mehr weh, Anteile abzugeben“, sagt er.

Mindestverweildauer im Unternehmen

Kambis Kohonsal-Vajargah von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstreicht diese Aussage, denn Investor:innen würden häufig Mitarbeiter:innenbeteiligungen auch offensiv einfordern. Nichtsdestotrotz empfiehlt Ruschin hierbei selektiv zu sein: „Besser auf Schlüsselpersonen fokussieren und Ziele definieren, z.B. eine Mindestverweildauer im Unternehmen von drei Jahren ansetzen und Meilensteine definieren, um die Performance evaluieren zu können“, sagt er.

Good und Bad Leavers und High Performers

Da sich Unternehmen nicht immer im Guten von Mitarbeiter:innen trennen, sei so eine „Zeitklausel“ von besonderer Relevanz, meint die Rechtsanwaltsanwärterin Antonia Beck von FSM Rechtsanwälte.

„Wichtig ist es, sogenannte ‚Good and Bad Leaver‘-Bestimmungen klar zu definieren, damit geregelt ist, unter welchen Umständen ein:e Mitarbeiter:in im Falle des Ausscheidens die bis dato erworbene Beteiligung behält oder rückzuübertragen hat. Eine weitere gängige Möglichkeit ist es auch, ein ‚Cliff Date‘ zu definieren, sodass die Anteile erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als übertragen gelten“, rät sie.

Ruschin mahnt jedoch, nicht zu übereilt zu reagieren: „Es ist besser abzuwarten, bis sich die High-Performer im Unternehmen herauskristallisieren. Werden Mitarbeiter:innenbeteiligungen zu früh und unstrukturiert vergeben, kann das unter den Mitarbeiter:innen zu Unmut führen.“ Hier schlägt Kohansal-Vajargah die Einräumung eines zukünftigen Optionsrechts vor, um Mitarbeiter:innen an ein Startup zu binden.

Mitarbeiterbeteiligung und das Steuerproblem

„Die klassische (echte) Gesellschafterbeteiligung von Mitarbeiter:innen ist in dem Zusammenhang bereits aus steuerrechtlichen Gründen oftmals nicht zielführend, denn sie kann bereits bei Übertragung der Beteiligung zu einer Steuerbelastung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin führen, ohne dass dieser oder diese bereits einen Zufluss aus seiner Beteiligung erhält – Stichwort: ‚Dry Income‘. Zudem schreckt eine große Anzahl an Gesellschafter:innen oftmals Investor:innen ab, welche aufgrund des Verhandlungs- und Abstimmungsaufwandes schlanke Cap-Tables bevorzugen“, erklärt Krikovits den Sinn, eine virtuelle Mitarbeiter:innenbeteiligung (VSOP) zu erwägen.

Zur Erklärung: Eine virtuelle Beteiligung stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, bei dem Mitarbeiter:innen zum Teil wie Gesellschafter eines Unternehmens gestellt werden. Dadurch wird die (partielle) Rechtsposition als Anteilseigner quasi vertraglich fingiert (virtuell).

Einig waren sich die Experten jedenfalls, dass es abseits von monetären Anreizen vor allem auch auf die inhaltliche Bindung zum Unternehmen ankomme. Dominik Semmler von GoStudent erklärt: „Wichtig ist, eine gute, moderne Firmenkultur zu leben. Das ist oft viel mehr wert als ein paar Euro mehr am Konto. Mitarbeiter:innenevents und ein gutes Klima im Unternehmen tragen dazu viel bei.“

Modell: Stimmrechtslose Geschäftsanteile

Laut Beck herrsche in Österreich zwecks Mitarbeiter:innenbeteiligung großer Bedarf an einer Gesetzesänderung hin zur Möglichkeit der Einräumung stimmrechtsloser Geschäftsanteile.

Diesen Punkt unterstreicht auch Kirkovits, wenn er sagt: „Die Möglichkeit der Einräumung stimmrechtsloser Geschäftsanteile ist im internationalen Vergleich durchaus üblich und führt dazu, dass sich internationale Investor:innen beim Verständnis der österreichischen Gesetzeslage oftmals schwertun. Im aktuellen Regierungsprogramm wurde die Schaffung solcher stimmrechtsloser Geschäftsanteile zwar angekündigt, eine dahingehende Umsetzung lässt aber noch auf sich warten.“

Zudem müsse eine solche Umsetzung zwingend mit einer steuerrechtlichen Reform Hand in Hand gehen, damit auch bei der Einräumung von echten stimmrechtslosen Beteiligungen die Steuerlast erst schlagend wird, wenn Mitarbeiter:innen tatsächlich Erlöse aus der Beteiligung zufließen. „Auch die Senkung des Steuersatzes wäre in diesem Zusammenhang wohl noch zu diskutieren“, meint er.

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© zVg - Raphael Suchomel in Harvard.

Manche Wege sind direkt und vorgezeichnet – Schule, Bildung, Ausbildung und ein Job in dem Bereich, den man beherrscht. Andere sind von Umwegen gezeichnet, Mühsal und Zeiten, in denen man nicht weiß, wie es genau weitergehen soll. Raphael Suchomels Vita ist eine von den nicht-linearen.

„Plötzlich Mitternacht“

Er hat mit 18 die Schule zum ersten Mal abgebrochen und sich eine Vollzeitstelle gesucht. Der gebürtige Wiener schrieb sich fortan in eine Abendschule ein, brach jene aber – ein mal mit 19 und einmal mit 21 Jahren – wiederholt ab. Doch der Gedanke des endgültigen Aufgebens war keiner und im jungen Mann schlicht nicht vorhanden. So war es dann mit 22 soweit: der vierte Versuch, die Matura nachzuholen, gelang.

„Ich war in einer Abendschule im 21. Bezirk“, erinnert sich der 27-Jährige. „Von neun bis 17 Uhr Vollzeitjob, dann Unterricht bis halb zehn und anschließend noch Training. Und plötzlich war es Mitternacht.“

Zwei Jahre lang bestimmte dieser straffe Rhythmus seinen Alltag. Trotz der Doppelbelastung hielt der heutige Wahl-Hagenberger durch – und schloss die Abendschule schließlich mit ausgezeichnetem Erfolg ab.

Studium in Hagenberg

Es folgte ein Umzug von Wien nach Oberösterreich und der Start des ersten Jahrgangs des damals neu geschaffenen Bachelorstudiums „Artificial Intelligence Solutions“ an der University of Applied Sciences Upper Austria in Hagenberg.

Suchomel gehörte zudem zu den Mitgründern der Young AI Leaders Linz, einer lokalen Community innerhalb der AI-for-Good-Initiative der International Telecommunication Union der Vereinten Nationen. Die Gruppe bringt junge Menschen aus Forschung und Technologie zusammen und organisiert unter anderem Hackathons und Diskussionsveranstaltungen rund um Künstliche Intelligenz.

© Harvard/zVg – Eine 3D-Simulation eines schwach elektrischen Fisches.

Nach rund 100 verschickten Mails – die meisten davon blieben unbeantwortet – gelang es Suchomel schließlich, einen Forschungsaufenthalt als Praktikant an der Harvard Medical School zu ergattern. Dort befindet er sich auch heute und forscht an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz und Neurowissenschaften.

Im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen biologisch fundierte künstliche Agenten. Vereinfacht gesagt, bauen die Forschenden in Harvard virtuelle Tiere im Computer. Diese Tiere bekommen künstliche neuronale Netze und bestimmte Sinneswahrnehmungen und Bewegungsmöglichkeiten, die sich an echten Tieren orientieren. Anschließend lernen sie mit einer Methode namens „Reinforcement Learning“. Dabei wird ihnen nicht jede Handlung vorgegeben. Sie probieren unterschiedliche Verhaltensweisen aus und lernen über Belohnungen und Nachteile selbst, welche Strategien erfolgreich sind.

„Schauen wie sich Agent verhält“

„Wir kennen aus der Biologie die körperlichen Einschränkungen von Fischen“, erklärt Suchomel. „Wir wissen, wie sich Augen im Winkel bewegen, wie schnell sie sind und welche anderen biologischen Einschränkungen es gibt. Und wir statten einen ‚Reinforcement-Learning‘-Agenten mit diesem Wissen aus: Wir simulieren den Körper eines Fisches, sodass er über diesen Körper mit der Umwelt und mit anderen Fischen kommuniziert. Das schicken wir durch eine ‚Reinforcement-Learning‘-Umgebung, simulieren Trajektorien und schauen, wie sich der Agent verhält.“

Die Simulation funktioniert wie ein virtuelles Labor. Forscher können einzelne Sinneskanäle ausschalten, Kommunikationssignale verändern oder die Umwelt der Agenten manipulieren und beobachten, wie sich ihr Verhalten verändert. Damit sollen Hypothesen darüber entwickelt werden, warum bestimmte Verhaltensweisen entstehen und welche Mechanismen dahinterstecken. Solche Hypothesen sollen anschließend gezielter in Experimenten mit echten Tieren überprüft werden können.

Der Vorteil hierbei sei, dass man nicht jedes Verhalten explizit programmieren müsse, sondern durch die Kombination aus Körper, biologischen Einschränkungen, Umwelt und „Reinforcement Learning“ Verhalten entstehen lassen könne, das möglicherweise dem Verhalten echter Fische ähnelt. So soll — und das ist das Ziel — Forschung günstiger und schneller werden, sagt Suchomel. Man könne zudem Variablen besser isolieren und kontrollieren und neuronale Netze viel genauer analysieren. Das wäre bei echten Fischen teilweise sogar viel schwieriger, vor allem wenn man ihr Zusammenspiel mit anderen Fischen untersuchen möchte.

Künstliche und natürliche Intelligenz

Die Harvard Medical School und andere Institute verfolgen seit Längerem das Ziel, KI zu nutzen, um natürliche Intelligenz besser zu verstehen – und umgekehrt auch natürliche Intelligenz für die Entwicklung von KI zu nutzen.

„Dafür gibt es im KI-Bereich viele verschiedene Methoden und Ansätze, die sich an Beobachtungen aus der Natur orientieren. Gleichzeitig gibt es immer mehr Forschung an der Schnittstelle von KI und Biologie, bei der KI-Forscher und Biologen zusammenarbeiten“, sagt Suchomel. „Wenn man beispielsweise genau weiß, wie die Umgebung aussieht, und gleichzeitig die Kommunikation eines Fisches beobachtet, könnte man künftig elektrische Signale interpretieren. So lässt sich etwa erkennen, dass ein bestimmtes Signal ausgesendet wird, weil sich der Fisch bedroht fühlt. Dadurch könnte man nicht nur einzelne Fische, sondern auch die Gruppendynamik analysieren – und besser verstehen, wie sich die Tiere untereinander und in ihrer Umwelt verhalten.“

Suchomels Praktikum in Harvard reicht noch bis Februar, danach führt ihn den Weg nach Belgien an die KU Leuven – eine, wie er sagt „der besten Unis in Europa wenn es um KI geht“. Anschließend möchte er in einen „starken Master“ reinkommen und weiter an KI forschen. Wo das sein wird, sei erstmal zweitrangig: „Hauptsache starke Labs.“

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