14.03.2023

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

Im Rahmen der Startup-Eventreihe "Richtig Gründen" der Kanzlei "FSM Rechtsanwälte" diskutierten Felix Augustus Kirkovits sowie Antonia Beck (Startup Expert:innen bei FSM Rechtsanwälte) gemeinsam mit Ben Ruschin (Big Cheese Ventures), Dominik Semmler (GoStudent) und Kambis Kohansal Vajargah (WKÖ) das Thema Mitarbeiterbeteiligung und deren rechtliche Rahmenbedingungen. Hier die Erkenntnisse.
/artikel/mitarbeiterbeteiligung-tipps
Mitarbeiterbeteiligung
(c) Christina Maria Stowasser - Felix Augustus Kirkovits und Antonia Beck, von FSM Rechtsanwälte; Dominik Semmler, Head of Customer Success bei GoStudent; Astrid Valek, Head of Marketing, FSM Rechtsanwälte, Ben Ruschin, Managing Partner of Big Cheese Ventures und Kambis Kohansal Vajargah, WKÖ Head of Startup-Services.

Mitarbeiterbeteiligung ist in der Startup-Szene seit geraumer Zeit ein großes Thema und bietet sowohl für Unternehmen Vorteile, als auch Anreize für Mitarbeiter:innen am Erfolg der Arbeitgeber zu partizipieren, so die Idee.

Mitarbeiterbeteiligung: Chance Talente zu finden

Dieses Thema beschäftigt auch Rechtsanwalt Felix Augustus Kirkovits von „FSM Rechtsanwälte“ neuerdings stärker, wie er erklärt: „Aufgrund laufender Anfragen unserer Mandant:innen und Startups haben wir uns entschlossen, den Punkt Mitarbeiter:innenbeteiligungen in den Fokus zu rücken. Sie sind eine sehr gute Möglichkeit für Startups, Talente zu akquirieren und diese auch langfristig zu binden. Gerade im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe können solche ‚IncentiveProgramme‘ einen großen Wettbewerbsvorteil darstellen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Startups oftmals nicht über das nötige Kapital verfügen, von Gründung an wettbewerbsfähige Gehälter zu bezahlen.“

Ben Ruschin von Big Cheese Ventures weist bei dieser Thematik darauf hin, dass man „ESOP Pools“ (Employee Stock Option Plan) möglichst frühzeitig im Unternehmen einrichten sollte. „Später tut es oft mehr weh, Anteile abzugeben“, sagt er.

Mindestverweildauer im Unternehmen

Kambis Kohonsal-Vajargah von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstreicht diese Aussage, denn Investor:innen würden häufig Mitarbeiter:innenbeteiligungen auch offensiv einfordern. Nichtsdestotrotz empfiehlt Ruschin hierbei selektiv zu sein: „Besser auf Schlüsselpersonen fokussieren und Ziele definieren, z.B. eine Mindestverweildauer im Unternehmen von drei Jahren ansetzen und Meilensteine definieren, um die Performance evaluieren zu können“, sagt er.

Good und Bad Leavers und High Performers

Da sich Unternehmen nicht immer im Guten von Mitarbeiter:innen trennen, sei so eine „Zeitklausel“ von besonderer Relevanz, meint die Rechtsanwaltsanwärterin Antonia Beck von FSM Rechtsanwälte.

„Wichtig ist es, sogenannte ‚Good and Bad Leaver‘-Bestimmungen klar zu definieren, damit geregelt ist, unter welchen Umständen ein:e Mitarbeiter:in im Falle des Ausscheidens die bis dato erworbene Beteiligung behält oder rückzuübertragen hat. Eine weitere gängige Möglichkeit ist es auch, ein ‚Cliff Date‘ zu definieren, sodass die Anteile erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als übertragen gelten“, rät sie.

Ruschin mahnt jedoch, nicht zu übereilt zu reagieren: „Es ist besser abzuwarten, bis sich die High-Performer im Unternehmen herauskristallisieren. Werden Mitarbeiter:innenbeteiligungen zu früh und unstrukturiert vergeben, kann das unter den Mitarbeiter:innen zu Unmut führen.“ Hier schlägt Kohansal-Vajargah die Einräumung eines zukünftigen Optionsrechts vor, um Mitarbeiter:innen an ein Startup zu binden.

Mitarbeiterbeteiligung und das Steuerproblem

„Die klassische (echte) Gesellschafterbeteiligung von Mitarbeiter:innen ist in dem Zusammenhang bereits aus steuerrechtlichen Gründen oftmals nicht zielführend, denn sie kann bereits bei Übertragung der Beteiligung zu einer Steuerbelastung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin führen, ohne dass dieser oder diese bereits einen Zufluss aus seiner Beteiligung erhält – Stichwort: ‚Dry Income‘. Zudem schreckt eine große Anzahl an Gesellschafter:innen oftmals Investor:innen ab, welche aufgrund des Verhandlungs- und Abstimmungsaufwandes schlanke Cap-Tables bevorzugen“, erklärt Krikovits den Sinn, eine virtuelle Mitarbeiter:innenbeteiligung (VSOP) zu erwägen.

Zur Erklärung: Eine virtuelle Beteiligung stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, bei dem Mitarbeiter:innen zum Teil wie Gesellschafter eines Unternehmens gestellt werden. Dadurch wird die (partielle) Rechtsposition als Anteilseigner quasi vertraglich fingiert (virtuell).

Einig waren sich die Experten jedenfalls, dass es abseits von monetären Anreizen vor allem auch auf die inhaltliche Bindung zum Unternehmen ankomme. Dominik Semmler von GoStudent erklärt: „Wichtig ist, eine gute, moderne Firmenkultur zu leben. Das ist oft viel mehr wert als ein paar Euro mehr am Konto. Mitarbeiter:innenevents und ein gutes Klima im Unternehmen tragen dazu viel bei.“

Modell: Stimmrechtslose Geschäftsanteile

Laut Beck herrsche in Österreich zwecks Mitarbeiter:innenbeteiligung großer Bedarf an einer Gesetzesänderung hin zur Möglichkeit der Einräumung stimmrechtsloser Geschäftsanteile.

Diesen Punkt unterstreicht auch Kirkovits, wenn er sagt: „Die Möglichkeit der Einräumung stimmrechtsloser Geschäftsanteile ist im internationalen Vergleich durchaus üblich und führt dazu, dass sich internationale Investor:innen beim Verständnis der österreichischen Gesetzeslage oftmals schwertun. Im aktuellen Regierungsprogramm wurde die Schaffung solcher stimmrechtsloser Geschäftsanteile zwar angekündigt, eine dahingehende Umsetzung lässt aber noch auf sich warten.“

Zudem müsse eine solche Umsetzung zwingend mit einer steuerrechtlichen Reform Hand in Hand gehen, damit auch bei der Einräumung von echten stimmrechtslosen Beteiligungen die Steuerlast erst schlagend wird, wenn Mitarbeiter:innen tatsächlich Erlöse aus der Beteiligung zufließen. „Auch die Senkung des Steuersatzes wäre in diesem Zusammenhang wohl noch zu diskutieren“, meint er.

Deine ungelesenen Artikel:
03.09.2026

fonio.ai: Wiener KI-Startup eröffnet neues Office in Barcelona – auch Büros in Übersee geplant

Das Wiener KI-Startup fonio.ai setzt seinen internationalen Wachstumskurs fort: Nach einer 14,6-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde und dem Sprung über 10 Millionen Dollar ARR eröffnet das Unternehmen nun sein erstes Büro in Barcelona. Weitere Standorte sind bereits in Planung.
/artikel/fonio-ai-wiener-ki-startup-eroeffnet-neues-office-in-barcelona-auch-bueros-in-uebersee-geplant
03.09.2026

fonio.ai: Wiener KI-Startup eröffnet neues Office in Barcelona – auch Büros in Übersee geplant

Das Wiener KI-Startup fonio.ai setzt seinen internationalen Wachstumskurs fort: Nach einer 14,6-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde und dem Sprung über 10 Millionen Dollar ARR eröffnet das Unternehmen nun sein erstes Büro in Barcelona. Weitere Standorte sind bereits in Planung.
/artikel/fonio-ai-wiener-ki-startup-eroeffnet-neues-office-in-barcelona-auch-bueros-in-uebersee-geplant
fonio.ai-Co-Founder Daniel Keinrath (CEO, l.) und Matthias Gruber (CTO) | (c) fonio.ai

Es ist bisher ein geschäftiges Jahr für das Wiener Startup fonio.ai. Im Juni schloss man eine Seed-Runde über 14,6 Millionen Euro ab – angeführt von 20VC, bei einer Bewertung von 120 Millionen Euro. Es folgte die Verkündung, die 10-Millionen-Dollar-ARR-Marke (Annual Recurring Revenue) geknackt zu haben – siehe hier – und dass man Pläne verfolge, neue Standorte zu eröffnen.

fonio-CEO: „Emotionaler Schritt“

Das Startup, das von Daniel Keinrath (CEO) und Matthias Gruber (CTO) gegründet wurde, entwickelt KI-Agenten für KMU, für die telefonische Erreichbarkeit geschäftskritisch ist. Kern ist ein Orchestration-Layer, der verschiedene KI-Modelle in Echtzeit mit der Unternehmenssoftware koordiniert. Nun tut man das auch aus Barcelona heraus.

Gründer Keinrath beschreibt die Eröffnung gegenüber brutkasten wie folgt: „Das ist ein sehr emotionaler Schritt für uns. Dieser Monat wird der erste, in dem voraussichtlich über 50 Prozent von unserem Umsatz bereits aus Non-DACH-Märkten kommt. Das Büro in Barcelona wird unser Hub für Italien, Frankreich und Spanien. Das Team für diese Märkte besteht schon aus über 15 Personen und wird wahrscheinlich bis Ende des Jahres auf 30 anwachsen. Wir suchen tatsächlich schon nach dem nächsten Büro“, sagt er.

Polen, Brasilien und England

Zusätzlich zu Barcelona sind auch Ausweitungen nach u.a. London, Warschau, München, Berlin, Amsterdam, New York und sogar nach Brasilien geplant: „Grundsätzlich expandieren wir unabhängig von Büros in Länder. Wir starten damit, dass wir top Leute aus den Ländern nach Wien (teils temporär) relocaten. Und wenn das Team dann groß genug wird, machen wir ein Büro auf“, erklärt Keinrath.

Das Warschau-Office soll bereits innerhalb der nächsten beiden Wochen eröffnet werden, gefolgt von Campinas (rund 100 Kilometer nordwestlich von São Paulo) Anfang November. London wird mit Dezember-Beginn anvisiert und New York wahrscheinlich in ersten Quartal 2027. „Für München, Berlin und Amsterdam“, so Keinrath weiter, „haben wir noch keine genauen Pläne, weil wir da den Headcount zuerst aufbauen. Aber wir haben bereits aus allen Städten Hires.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten