14.03.2023

Tipps von Ruschin, Kohansal und GoStudent: Das sollte man bei der Mitarbeiterbeteiligung beachten

Im Rahmen der Startup-Eventreihe "Richtig Gründen" der Kanzlei "FSM Rechtsanwälte" diskutierten Felix Augustus Kirkovits sowie Antonia Beck (Startup Expert:innen bei FSM Rechtsanwälte) gemeinsam mit Ben Ruschin (Big Cheese Ventures), Dominik Semmler (GoStudent) und Kambis Kohansal Vajargah (WKÖ) das Thema Mitarbeiterbeteiligung und deren rechtliche Rahmenbedingungen. Hier die Erkenntnisse.
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Mitarbeiterbeteiligung
(c) Christina Maria Stowasser - Felix Augustus Kirkovits und Antonia Beck, von FSM Rechtsanwälte; Dominik Semmler, Head of Customer Success bei GoStudent; Astrid Valek, Head of Marketing, FSM Rechtsanwälte, Ben Ruschin, Managing Partner of Big Cheese Ventures und Kambis Kohansal Vajargah, WKÖ Head of Startup-Services.

Mitarbeiterbeteiligung ist in der Startup-Szene seit geraumer Zeit ein großes Thema und bietet sowohl für Unternehmen Vorteile, als auch Anreize für Mitarbeiter:innen am Erfolg der Arbeitgeber zu partizipieren, so die Idee.

Mitarbeiterbeteiligung: Chance Talente zu finden

Dieses Thema beschäftigt auch Rechtsanwalt Felix Augustus Kirkovits von „FSM Rechtsanwälte“ neuerdings stärker, wie er erklärt: „Aufgrund laufender Anfragen unserer Mandant:innen und Startups haben wir uns entschlossen, den Punkt Mitarbeiter:innenbeteiligungen in den Fokus zu rücken. Sie sind eine sehr gute Möglichkeit für Startups, Talente zu akquirieren und diese auch langfristig zu binden. Gerade im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe können solche ‚IncentiveProgramme‘ einen großen Wettbewerbsvorteil darstellen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Startups oftmals nicht über das nötige Kapital verfügen, von Gründung an wettbewerbsfähige Gehälter zu bezahlen.“

Ben Ruschin von Big Cheese Ventures weist bei dieser Thematik darauf hin, dass man „ESOP Pools“ (Employee Stock Option Plan) möglichst frühzeitig im Unternehmen einrichten sollte. „Später tut es oft mehr weh, Anteile abzugeben“, sagt er.

Mindestverweildauer im Unternehmen

Kambis Kohonsal-Vajargah von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstreicht diese Aussage, denn Investor:innen würden häufig Mitarbeiter:innenbeteiligungen auch offensiv einfordern. Nichtsdestotrotz empfiehlt Ruschin hierbei selektiv zu sein: „Besser auf Schlüsselpersonen fokussieren und Ziele definieren, z.B. eine Mindestverweildauer im Unternehmen von drei Jahren ansetzen und Meilensteine definieren, um die Performance evaluieren zu können“, sagt er.

Good und Bad Leavers und High Performers

Da sich Unternehmen nicht immer im Guten von Mitarbeiter:innen trennen, sei so eine „Zeitklausel“ von besonderer Relevanz, meint die Rechtsanwaltsanwärterin Antonia Beck von FSM Rechtsanwälte.

„Wichtig ist es, sogenannte ‚Good and Bad Leaver‘-Bestimmungen klar zu definieren, damit geregelt ist, unter welchen Umständen ein:e Mitarbeiter:in im Falle des Ausscheidens die bis dato erworbene Beteiligung behält oder rückzuübertragen hat. Eine weitere gängige Möglichkeit ist es auch, ein ‚Cliff Date‘ zu definieren, sodass die Anteile erst ab einem bestimmten Zeitpunkt als übertragen gelten“, rät sie.

Ruschin mahnt jedoch, nicht zu übereilt zu reagieren: „Es ist besser abzuwarten, bis sich die High-Performer im Unternehmen herauskristallisieren. Werden Mitarbeiter:innenbeteiligungen zu früh und unstrukturiert vergeben, kann das unter den Mitarbeiter:innen zu Unmut führen.“ Hier schlägt Kohansal-Vajargah die Einräumung eines zukünftigen Optionsrechts vor, um Mitarbeiter:innen an ein Startup zu binden.

Mitarbeiterbeteiligung und das Steuerproblem

„Die klassische (echte) Gesellschafterbeteiligung von Mitarbeiter:innen ist in dem Zusammenhang bereits aus steuerrechtlichen Gründen oftmals nicht zielführend, denn sie kann bereits bei Übertragung der Beteiligung zu einer Steuerbelastung des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin führen, ohne dass dieser oder diese bereits einen Zufluss aus seiner Beteiligung erhält – Stichwort: ‚Dry Income‘. Zudem schreckt eine große Anzahl an Gesellschafter:innen oftmals Investor:innen ab, welche aufgrund des Verhandlungs- und Abstimmungsaufwandes schlanke Cap-Tables bevorzugen“, erklärt Krikovits den Sinn, eine virtuelle Mitarbeiter:innenbeteiligung (VSOP) zu erwägen.

Zur Erklärung: Eine virtuelle Beteiligung stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar, bei dem Mitarbeiter:innen zum Teil wie Gesellschafter eines Unternehmens gestellt werden. Dadurch wird die (partielle) Rechtsposition als Anteilseigner quasi vertraglich fingiert (virtuell).

Einig waren sich die Experten jedenfalls, dass es abseits von monetären Anreizen vor allem auch auf die inhaltliche Bindung zum Unternehmen ankomme. Dominik Semmler von GoStudent erklärt: „Wichtig ist, eine gute, moderne Firmenkultur zu leben. Das ist oft viel mehr wert als ein paar Euro mehr am Konto. Mitarbeiter:innenevents und ein gutes Klima im Unternehmen tragen dazu viel bei.“

Modell: Stimmrechtslose Geschäftsanteile

Laut Beck herrsche in Österreich zwecks Mitarbeiter:innenbeteiligung großer Bedarf an einer Gesetzesänderung hin zur Möglichkeit der Einräumung stimmrechtsloser Geschäftsanteile.

Diesen Punkt unterstreicht auch Kirkovits, wenn er sagt: „Die Möglichkeit der Einräumung stimmrechtsloser Geschäftsanteile ist im internationalen Vergleich durchaus üblich und führt dazu, dass sich internationale Investor:innen beim Verständnis der österreichischen Gesetzeslage oftmals schwertun. Im aktuellen Regierungsprogramm wurde die Schaffung solcher stimmrechtsloser Geschäftsanteile zwar angekündigt, eine dahingehende Umsetzung lässt aber noch auf sich warten.“

Zudem müsse eine solche Umsetzung zwingend mit einer steuerrechtlichen Reform Hand in Hand gehen, damit auch bei der Einräumung von echten stimmrechtslosen Beteiligungen die Steuerlast erst schlagend wird, wenn Mitarbeiter:innen tatsächlich Erlöse aus der Beteiligung zufließen. „Auch die Senkung des Steuersatzes wäre in diesem Zusammenhang wohl noch zu diskutieren“, meint er.

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easy-connect, mamdani, Metropolitan Opera, Met, NY
© Laura Böhler - Gerald Stockinger (l.)(Co-Founder & CTO) und Wolfgang Graf (Co-Founder & CEO).

Die Metropolitan Opera und New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani kündigten Ende September eine Initiative an: In der Saison 2026/27 gibt die Met jeden Monat 10.000 Karten an New Yorker:innen frei, die seit 2019 kein Met-Ticket gekauft haben. Das sind rund zehn Prozent aller Tickets der Saison. Das Unternehmen easy-connect aus Wien liefert dafür die Technologie, wie dieses heute bekanntgab.

easy-connect in New York

Die Tickets werden über die bestehende digitale Lotterie in der App vergeben: Dazu müssen Nutzer:innen ihren Ausweis für die Berechtigungsprüfung in der App hochladen und sich für eine Vorstellung zur Lotterie anmelden. Von einem möglichen Gewinn erfahren sie per Push-Nachricht – und erhalten das Ticket direkt am Handy. Das Besondere daran: So kann die Met auch jene Teilnehmer:innen erneut ansprechen, die bei der Lotterie nicht gewinnen.

„Mit Opera for All wollten wir es New Yorker:innen in allen fünf Stadtbezirken leicht machen, die Met zu entdecken – und sie persönlich bei uns willkommen heißen. Weil Lotterie und Ausweisprüfung bereits in der App, die wir auch für unsere Rush-Tickets nutzen, verfügbar waren, ging es bemerkenswert schnell von der Idee zum Start – und das in der Größenordnung, die diese ambitionierte Initiative gebraucht hat. Möglich war das dank unserer Zusammenarbeit mit dem innovativen und flexiblen Team von easy-connect, das uns bei jedem Schritt begleitet hat, vom Design bis zur Umsetzung“, sagt Gillian Brierley, Chief Audiences, Marketing, and Communications Officer der Metropolitan Opera.

Bürgermeister Mamdani über „Opera for All“

Das Modell lässt sich auf viele Kulturbetriebe übertragen. Seit 2024 vergibt die Met über eine Lotterie in der App vergünstigte Tickets für 25 Dollar. Mehr als 550.000-mal haben Menschen seither bei der Verlosung mitgemacht, mehr als die Hälfte der App-Nutzer:innen ist unter 40 Jahren alt – und trotzdem sind rund vier von fünf Tickets, die in der App gekauft werden, ganz reguläre (Vollpreis-)Karten. Für viele Menschen stelle die Lotterie den ersten Schritt ins Haus dar.

Denn wer sich in der App anmeldet, sei für die Met kein:e Unbekannte:r mehr. Wer bei der Lotterie nicht gewinnt, bekommt automatisch ein passendes Angebot für ein reguläres Ticket. Im deutschsprachigen Raum gibt es ebenfalls solche Modelle und Initiativen, um kulturelle Teilhabe über alle Besuchergruppen hinweg zu ermöglichen, unabhängig von Herkunft oder finanziellen Möglichkeiten. Zum Beispiel am Opernhaus Zürich mit einer Ticket-Lotterie und der digitalen Prüfung der „KulturLegi-Berechtigung“ für Menschen mit geringem Einkommen, direkt in der App.

„Stammpublikum entwickeln“

„Kultur einfacher zugänglich zu machen, war von Anfang an unser Anspruch. Nun macht es uns besonders stolz, dass die Technologie hinter einem Programm dieser Größenordnung aus Wien kommt“, sagt Wolfgang Graf, Co-Founder & CEO von easy-connect, der das Unternehmen gemeinsam mit Gerald Stockinger gegründet hat. „Drei von vier Erstbesucher:innen kommen nie wieder. Mit einer eigenen App können Häuser das ändern: Menschen zum ersten Mal hereinholen, sie persönlich ansprechen und daraus Stammpublikum entwickeln. Am Ende des Tages geht es darum, möglichst viele Menschen für Kunst und Kultur zu begeistern. Und was in New York funktioniert, funktioniert genauso in Wien, Zürich oder Berlin.“

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