01.08.2022

Mitarbeiterbeteiligung: EU will einheitliche Regelung – das könnte aber schwer werden

Die EU-Kommission will sich mit der Innovation Agenda auch dem Problem der Stock Options widmen. Für Startups einer der wichtigsten Punkte.
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EU, Union, Kommission
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Fast alle Unternehmen haben mittlerweile Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Besonders schwierig wird es bei höher qualifizierten Positionen. Startups locken Talent oft mit der Option, sich direkt am Unternehmen zu beteiligen, doch dafür sind in Europa oft umständliche Konstruktionen notwendig, um eine hohe Besteuerung eines real zu dem Zeitpunkt nicht vorhandenen Einkommens („Dry Income“) zu vermeiden. Besteuert wird nämlich in der Regel der Wert der gewährten Anteile, der bei Startups nach Finanzierungsrunden hoch ausfallen kann. Die EU-Kommission will sich in ihrer „Innovation Agenda“ des Problems annehmen, doch das dürfte schwierig werden.

Steuerliche Fragen national geregelt

„Das Fehlen innovationsfreundlicher Regelungen für Mitarbeiterbeteiligung schränkt die Chancen von Startups in der EU ein, im Wettbewerb um Talente mit großen Technologieunternehmen zu bestehen“, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Das Problem ist also identifiziert, der Handlungsspielraum der EU jedoch eingeschränkt. Man plane eine Arbeitsgruppe, die Empfehlungen für Mitgliedsländer ausarbeiten soll, heißt es in der Innovation Agenda lediglich: „Das Forum wird in erster Linie der Kommission und den Mitgliedstaaten einen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren ermöglichen, um einen EU-weit koordinierten Ansatz zu erleichtern“.

Viel mehr Spielraum habe die EU eben nicht, bedauert auch Markus Raunig von Austrian Startups auf Nachfrage des brutkastens: „Die unklare und unattraktive steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligung ist dabei aktuell eines der wichtigsten Themen. Ich würde mir wünschen, dass es generell mehr einheitliche Regelungen in der gesamten EU gibt, aber leider werden steuerliche Themen national geregelt. Die Kommission kann daher das Problem nur möglichst laut thematisieren und einen Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten anregen. In jedem Fall ist es wichtig, dass es möglichst bald in Österreich zu einer Verbesserung kommt – besonders auch weil wir im EU-Vergleich beim Thema Mitarbeiterbeteiligung aktuell sehr unattraktiv sind“.

Vorschlag Passporting

Richtig kompliziert kann es werden, wenn Startups in Europa expandieren. „Das Ziel der EU ist es, einen einheitlichen Markt zu bieten“, sagt Martin Mignot von Index Ventures zu Politico. „Das ist eindeutig nicht der Fall, wenn es um Talent geht“. Er schlägt alternativ zu einer Vereinheitlichung der Regelungen ein Passporting-System vor, bei dem steuerliche Regelungen aus anderen Ländern anerkannt werden. Index Ventures hat sich dem Thema Mitarbeiterbeteiligung in Europa ausführlich in einem eigenen Handbuch zu den unterschiedlichen nationalen Regelungen gewidmet und kommt in einer offiziellen Stellungnahme zur Innovation Agenda zum Schluss: „Der durch den Austausch optimaler Lösungen entstehende Gruppendruck ist eine starke Triebkraft für Veränderungen, doch nur ein gesetzlicher Rahmen würde zu nationalen Reformen in dem erforderlichen Tempo führen“.

„Verbitterung gegenüber Startups“

Ein wichtiger Punkt sei die doppelte Besteuerung und vor allem die Besteuerung des „Dry Income“ bei Gewährung der Anteile. Ein Problem sieht Index Ventures aber auch beim Vesting und beim Verlassen des beteiligten Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin eines Startups. Diese müssten häufig auf ihre durch Vesting „zusammengesparten“ Anteilsoptionen verzichten, da zu diesem Zeitpunkt der Gewährung der Anteile (also vor dem Exit oder IPO, wenn auch tatsächlich Geld fließen würde) eine hohe Steuerlast anfallen würde. „Das Gefühl der Frustration, das damit einhergeht, schlägt oft in Verbitterung gegenüber Startups um. Diese Psychologie kann dem Ökosystem der Startups und ihrem Talentpool erheblich schaden. Menschen, die das Unternehmen verlassen, haben nichts vorzuweisen und keine Motivation, in das Ökosystem zurückzukehren“, schreibt Index Ventures in der Stellungnahme.

Österreich und Deutschland zögerlich bei Reform

In Österreich greifen aufgrund der derzeitigen steuerlichen Regelungen die meisten Startups auf Phantom Shares, also virtuelle Anteile, zurück. Christoph Puchner von Ecovis erklärte kürzlich in einem Talk mit dem brutkasten, wie kompliziert die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich werden kann. Die Regierung nimmt sich des Themas sehr zögerlich an und die Pläne, die Beteiligung über eine neue Gesellschaftsform für Startups zu erleichtern, sind ins Stocken geraten.

In Deutschland sind die Regelungen für eine Beteiligung von Mitarbeiter:innen ähnlich ungünstig wie in Österreich, wobei hier bereits eine mehrjährige Phase eingeführt wurde, in der die Besteuerung gewährter Anteile nicht fällig wird. Die jüngst vorgelegte Startup-Strategie birgt in dieser Hinsicht jedenfalls erneut Zündstoff und hat in diesem Punkt auch zu viel Kritik geführt. Bei der Mitarbeiterbeteiligung soll „bei der Besteuerung so weit wie möglich auf den faktischen Liquiditätsfluss“ abgestellt werden. Wie genau das aussehen könnte, ist aber noch offen. Hier sind noch schwierige Diskussionen zu erwarten – von einer einheitlichen Regelung ist die EU folglich sehr weit entfernt.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Das Doppel-Budget für 2027 und 2028 wurde gestern vom Ministerrat vorgelegt und mit ihm gab es auch Neuigkeiten zum geplanten Dachfonds. Dieser scheint als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ in den Bundesfinanzgesetzen 2027 und 2028 auf, bei einem nicht unwesentlichen Detail schaffen die Gesetzestexte und ihre Beilagen aber keine Klarheit, wie brutkasten berichtete.

Begleitend zum Budget-Entwurf erneuerte Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner nämlich die Ansage, dass „bis zu 100 Millionen Euro“ Ankerinvestment durch den Bund für den Fonds vorgesehen sind. Als Budget-Posten scheinen diese aber nicht auf. Auch der Zusatz „bis zu“ schafft einen gewissen Spielraum.

„Aus Rückflüssen aus aws-Mitteln finanziert“

Wo also kommen die geplanten 100 Millionen Euro her und wovon hängt es ab, ob der gesamte Betrag zustande kommt? Brutkasten fragte im Rahmen einer Presseveranstaltung bei Staatssekretärin Zehetner und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nach.

Die Antwort: „Das Ankerinvestment wird aus Rückflüssen aus aws-Mitteln über die nächsten vier Jahre finanziert“, so Zehetner. Die Mittel für die aws werden im aktuellen Doppel-Budget auch erhöht, ergänzt Hattmannsdorfer.

Höhe des Ankerinvestments von aufgestelltem Kapital abhängig

100 Millionen Euro Ankerinvestment werden es nur dann, wenn das noch zu ermittelnde Fondsmanagement, mit dessen Ausschreibung die aws aktuell betraut ist, ausreichend Mittel für den Dachfonds aufstellt, erklärt Zehetner weiter: „Wir haben immer gesagt, dass wir nicht mehr als 20 Prozent hineinstecken.“ Sprich: Je mehr Kapital von Limited Partners in den Fonds fließt, umso mehr legt der Bund nach. Werden die gesamten anvisierten 400 externen Millionen aufgestellt, wächst auch das Ankerinvestment auf die vollen 100 Millionen Euro – so der Plan.

In Sachen Zeithorizont ist bislang klar: Bis Ende 2027 soll das erste Closing des „Start-up & Scale-up Dachfonds“ abgeschlossen sein, sodass dieser zu investieren beginnen kann. Mit der Aufteilung der Bundesmittel auf geplante vier Jahre scheint auch die anvisierte Deadline für das finale Closing zu stehen.

„Auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“

Ein weiteres spannendes Detail im Gesetzestext, über das brutkasten gestern berichtete: Als quantitatives Ziel wurde auch die Steigerung der Unicorn-Zahl in Österreich gesetzlich festgeschrieben. 2027 und 2028 soll jeweils eines hinzukommen. Doch wie kann der Dachfonds bereits kommendes Jahr für ein weiteres Einhorn sorgen, wenn er erst an dessen Ende zu investieren beginnt? „Wir sind auch so auf einem guten Weg zu einem weiteren Einhorn“, so die Staatssekretärin. Der Dachfonds soll diese Entwicklung später beschleunigen.

Öbag-Strategie: OMV und Co sollen Startup-Ökosysteme aufbauen

Doch dieser sei nicht die einzige Maßnahme, hakt Hattmannsdorfer ein. Er verweist auf die Industriestrategie. „Hier sind auch eigene Förderungen zur Entstehung von Startups und Scaleups im Umfeld von Leitbetrieben vorgesehen“, so der Minister. Auch in der Öbag-Strategie (brutkasten berichtete) habe man entsprechende Zielsetzungen verankert: „Die Öbag-Betriebe haben den Auftrag, Ökosysteme für Startups und Scaleups zu schaffen“, so Hattmannsdorfer. So wie es Verbund mit Verbund X bereits umgesetzt habe, sollen zukünftig etwa auch die OMV und andere entsprechende Programme umsetzen.

Und Zehetner führt noch weitere Punkte an. Auch in der öffentlichen Beschaffung setze man Maßnahmen, von denen Startups und Scaleups profitieren sollen. „Und das schon im Regierungsprogramm verankerte Commitment zur Gleichstellung immaterieller Vermögensgüter in der Bilanz ist ebenfalls ein wichtiger Schritt“, so die Staatssekretärin. Das wiederum soll auch beim Erlangen höherer Unternehmensbewertungen helfen.

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