01.08.2022

Mitarbeiterbeteiligung: EU will einheitliche Regelung – das könnte aber schwer werden

Die EU-Kommission will sich mit der Innovation Agenda auch dem Problem der Stock Options widmen. Für Startups einer der wichtigsten Punkte.
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EU, Union, Kommission
© Unsplash

Fast alle Unternehmen haben mittlerweile Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Besonders schwierig wird es bei höher qualifizierten Positionen. Startups locken Talent oft mit der Option, sich direkt am Unternehmen zu beteiligen, doch dafür sind in Europa oft umständliche Konstruktionen notwendig, um eine hohe Besteuerung eines real zu dem Zeitpunkt nicht vorhandenen Einkommens („Dry Income“) zu vermeiden. Besteuert wird nämlich in der Regel der Wert der gewährten Anteile, der bei Startups nach Finanzierungsrunden hoch ausfallen kann. Die EU-Kommission will sich in ihrer „Innovation Agenda“ des Problems annehmen, doch das dürfte schwierig werden.

Steuerliche Fragen national geregelt

„Das Fehlen innovationsfreundlicher Regelungen für Mitarbeiterbeteiligung schränkt die Chancen von Startups in der EU ein, im Wettbewerb um Talente mit großen Technologieunternehmen zu bestehen“, schreibt die Kommission in einer Mitteilung. Das Problem ist also identifiziert, der Handlungsspielraum der EU jedoch eingeschränkt. Man plane eine Arbeitsgruppe, die Empfehlungen für Mitgliedsländer ausarbeiten soll, heißt es in der Innovation Agenda lediglich: „Das Forum wird in erster Linie der Kommission und den Mitgliedstaaten einen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren ermöglichen, um einen EU-weit koordinierten Ansatz zu erleichtern“.

Viel mehr Spielraum habe die EU eben nicht, bedauert auch Markus Raunig von Austrian Startups auf Nachfrage des brutkastens: „Die unklare und unattraktive steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligung ist dabei aktuell eines der wichtigsten Themen. Ich würde mir wünschen, dass es generell mehr einheitliche Regelungen in der gesamten EU gibt, aber leider werden steuerliche Themen national geregelt. Die Kommission kann daher das Problem nur möglichst laut thematisieren und einen Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten anregen. In jedem Fall ist es wichtig, dass es möglichst bald in Österreich zu einer Verbesserung kommt – besonders auch weil wir im EU-Vergleich beim Thema Mitarbeiterbeteiligung aktuell sehr unattraktiv sind“.

Vorschlag Passporting

Richtig kompliziert kann es werden, wenn Startups in Europa expandieren. „Das Ziel der EU ist es, einen einheitlichen Markt zu bieten“, sagt Martin Mignot von Index Ventures zu Politico. „Das ist eindeutig nicht der Fall, wenn es um Talent geht“. Er schlägt alternativ zu einer Vereinheitlichung der Regelungen ein Passporting-System vor, bei dem steuerliche Regelungen aus anderen Ländern anerkannt werden. Index Ventures hat sich dem Thema Mitarbeiterbeteiligung in Europa ausführlich in einem eigenen Handbuch zu den unterschiedlichen nationalen Regelungen gewidmet und kommt in einer offiziellen Stellungnahme zur Innovation Agenda zum Schluss: „Der durch den Austausch optimaler Lösungen entstehende Gruppendruck ist eine starke Triebkraft für Veränderungen, doch nur ein gesetzlicher Rahmen würde zu nationalen Reformen in dem erforderlichen Tempo führen“.

„Verbitterung gegenüber Startups“

Ein wichtiger Punkt sei die doppelte Besteuerung und vor allem die Besteuerung des „Dry Income“ bei Gewährung der Anteile. Ein Problem sieht Index Ventures aber auch beim Vesting und beim Verlassen des beteiligten Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin eines Startups. Diese müssten häufig auf ihre durch Vesting „zusammengesparten“ Anteilsoptionen verzichten, da zu diesem Zeitpunkt der Gewährung der Anteile (also vor dem Exit oder IPO, wenn auch tatsächlich Geld fließen würde) eine hohe Steuerlast anfallen würde. „Das Gefühl der Frustration, das damit einhergeht, schlägt oft in Verbitterung gegenüber Startups um. Diese Psychologie kann dem Ökosystem der Startups und ihrem Talentpool erheblich schaden. Menschen, die das Unternehmen verlassen, haben nichts vorzuweisen und keine Motivation, in das Ökosystem zurückzukehren“, schreibt Index Ventures in der Stellungnahme.

Österreich und Deutschland zögerlich bei Reform

In Österreich greifen aufgrund der derzeitigen steuerlichen Regelungen die meisten Startups auf Phantom Shares, also virtuelle Anteile, zurück. Christoph Puchner von Ecovis erklärte kürzlich in einem Talk mit dem brutkasten, wie kompliziert die Mitarbeiterbeteiligung in Österreich werden kann. Die Regierung nimmt sich des Themas sehr zögerlich an und die Pläne, die Beteiligung über eine neue Gesellschaftsform für Startups zu erleichtern, sind ins Stocken geraten.

In Deutschland sind die Regelungen für eine Beteiligung von Mitarbeiter:innen ähnlich ungünstig wie in Österreich, wobei hier bereits eine mehrjährige Phase eingeführt wurde, in der die Besteuerung gewährter Anteile nicht fällig wird. Die jüngst vorgelegte Startup-Strategie birgt in dieser Hinsicht jedenfalls erneut Zündstoff und hat in diesem Punkt auch zu viel Kritik geführt. Bei der Mitarbeiterbeteiligung soll „bei der Besteuerung so weit wie möglich auf den faktischen Liquiditätsfluss“ abgestellt werden. Wie genau das aussehen könnte, ist aber noch offen. Hier sind noch schwierige Diskussionen zu erwarten – von einer einheitlichen Regelung ist die EU folglich sehr weit entfernt.

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„…, weil ich glaube, dass es unsere Welt besser macht“

Im Gespräch mit brutkasten nannte Hansmann seine Motivation für den Besuch: „Ich habe zwei kleine Töchter und ich möchte gerne, dass meine Töchter später im Leben irgendwann alles das machen können, was sie machen wollen, ohne dass ihr Geschlecht sie daran hindert.“ „Ich bin ein ganz, ganz großer Fan davon, dass es mehr Unternehmerinnen und mehr Investorinnen gibt. Überhaupt mehr Frauen an der Macht, weil ich glaube, dass es unsere Welt besser macht“, ergänzt er zu seinen Beweggründen.

Was seine Beteiligungen angeht, sieht der Investor und ehemalige Manager in Sachen Geschlechterverteilung ein klares Muster: „Ich habe in alles investiert: in rein männliche Teams natürlich viel mehr, aber auch rein weibliche und gemischte Teams. Am besten performen gemischte Teams aus meiner Erfahrung.“

Der Hebel gemischter Teams

Den Vorteil gemischter Teams sieht Hansmann im Zusammenspiel unterschiedlicher Stärken: Es gebe „unterschiedliche Eigenschaften und Skills zwischen Frauen und Männern, und die Mischung macht’s aus“.

Als Beispiel nennt er den Markteintritt: „Ein reines Männerteam geht mit dem Produkt raus, wenn es fertig ist. Nach dem Motto ’das können wir mal rausschieben in den Markt, probieren wir mal, schauen wir mal, ob es ankommt.’ Beim reinen Frauenteam, da muss das Produkt perfekt sein. Und das dauert natürlich fünf Monate länger, bis die auf den Markt gehen, und damit vergeht Zeit.“ Für ihn gilt: „Das gemischte Team, wo sozusagen alle Stimmen zu Wort kommen, ist das Ideale.“

Deutlicher Finanzierungs-Gap in H1/2026

Doch obwohl die Teamkonstellation am besten zu performen scheint, bestehen nach wie vor große Ungleichheiten in Sachen Startup-Finanzierung. Erst kürzlich zeigte der Female Start-up Funding Index H1/2026 von EY Österreich, Female Founders und Fund F das Ausmaß. Im ersten Halbjahr flossen 472 Mio. Euro Risikokapital in österreichische Startups, ein Plus von 329 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Rein männliche Teams erhielten davon 94,9 Prozent, gemischte Teams 4,8 Prozent und rein weibliche Teams 0,3 Prozent. Der Frauenanteil unter den analysierten Gründer:innen lag bei rund 13 Prozent. „Frauen dürfen gründen. Finanziert werden Männer“, brachte es Lisa-Marie Fassl, Managing Partner von Fund F, in der damaligen Aussendung auf den Punkt.

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