05.03.2020

Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Was die Regierung nun ändern sollte

Wie wird Mitarbeiterbeteiligung in Österreich gestaltet, und was sollte sich ändern? Bernhard Rieder und Lukas Schmidt von DORDA Rechtsanwälte GmbH beleuchten den Status-quo und zeigen mögliche Verbesserungen für Startups.
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´Mitarbeiterbeteiligung in Startups
(c) Adobe Stock / ASDF

Das Regierungsprogramm der türkis-grünen Regierung, das am 2.1.2020 vorgestellt wurde, enthält einige für das Startup-Ecosystem Österreichs vielversprechende Vorhaben. Zentrales Anliegen der neuen Regierung im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts ist dessen Flexibilisierung, insbesondere im Hinblick auf Startups und Familienunternehmen. Dieses noch wenig konkrete Vorhaben der Bundesregierung lässt viel Spielraum für die Umsetzung und es bleibt abzuwarten, ob es merkbare Modernisierungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts geben wird. Wie könnte oder sollte sich nun eine Modernisierung des zum Teil über 100 Jahre alten Kapitalgesellschaftsrechts auf Startup-Teams auswirken?[1]

Mitarbeiterbeteiligung – der Status Quo

In der Praxis finden sich verschiedene Ausgestaltungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die von der unentgeltlichen oder verbilligten Gewährung von Geschäftsanteilen über die Begebung von Optionen oder der Beteiligung der Mitarbeiter über Treuhandlösungen bis hin zu schuldrechtlichen Partizipationsrechten (sog. Phantom Shares) an einem allfälligen Gewinn und/oder – meist relevanter – Exiterlös reichen.

+++Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups+++

Aus Sicht eines Mitarbeiters im Startup-Team können die unterschiedlichen Strukturierungsvarianten einer Mitarbeiterbeteiligung unterschiedliche psychologische Effekte mit sich bringen. Erhält ein Mitarbeiter echte Geschäftsanteile am Startup, wird der durch eine Mitarbeiterbeteiligung gewünschte Effekt am größten sein, weil der Mitarbeiter wirklich Gesellschafter des Startups mit allen damit zusammenhängenden Rechten, insbesondere Mitspracherechten, wird und nicht nur einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Betrags im Exitfall hat.

Gerade solche mit echten Geschäftsanteilen an einer GmbH zwingend verbundenen Mitspracherechte stoßen aber oftmals auf Ablehnung bei Investoren, weil diese oft keine Mitsprache der Mitarbeiter auf Gesellschafterebene wünschen. Dazu kommt, dass die Ausgabe echter Geschäftsanteile an Mitarbeiter im Einzelfall zu prüfende sozial- und steuerrechtliche Risiken mit sich bringt und vor allem die Ausgabe solcher Geschäftsanteile bei der GmbH mit einem zum Teil aufwändigen Prozedere verbunden ist.

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

Sollen echte Geschäftsanteile an einer GmbH im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgegeben werden, kann dies entweder durch die Übertragung von bestehenden Geschäftsanteilen aus dem Gesellschafterkreis (Secondary Purchase) oder durch die Schaffung neuer Geschäftsanteile durch Kapitalerhöhung erfolgen. Aus steuerlicher Sicht birgt die Mitarbeiterbeteiligung durch einen Secondary Purchase erhöhte steuerliche Risiken, und diese Strukturvariante wird praktisch selten gewählt.

Soll das Kapital einer österreichischen GmbH erhöht werden, ist ein Generalversammlungsbeschluss der bestehenden Gesellschafter in Form eines notariellen Protokolls und eine Übernahmeerklärung des Mitarbeiters in Notariatsaktsform erforderlich. Wirksam wird die Kapitalerhöhung mit Eintragung im Firmenbuch.

+++So reagiert die Startup-Szene auf das Regierungsprogramm+++

Hier wird die Schwerfälligkeit unseres Kapitalgesellschaftsrechts deutlich, weil – anders als beispielsweise im angloamerkianischen Raum – nicht einfach die Geschäftsführung der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführen und Anteile im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgeben kann. Auch sieht das österreichische GmbH-Recht keine Möglichkeit für die Schaffung von unterschiedlichen Klassen von Anteilen (Share Classes) vor. Und damit ist es aktuell nicht möglich, stimmrechtslose Anteile für Mitarbeiter zu schaffen. Die vorstehenden Probleme stellen sich, zeitlich verschoben, auch bei Mitarbeitern eingeräumten Optionen im Rahmen bsp. eines ESOPs (Employee Stock Ownership Plan)

Was sollte sich ändern?

Sucht man nach Anregungen für die Modernisierung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, genügt schon ein Blick über die Grenze nach Deutschland. Dort besteht bei der GmbH die Möglichkeit der Schaffung von genehmigtem Kapital. Nach § 55a dGmbHG können die Geschäftsführer (für höchstens fünf Jahre) von den Gesellschaftern ermächtigt werden, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile bis zur Hälfte des eingetragenen Stammkapitals zu erhöhen. Mit einer vergleichbaren Regelung für die österreichische GmbH würde man im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eine deutliche Flexbilisierung und Vereinfachung der aus unternehmerischer und gesamtwirtschaftlichen Sicht wünschenswerten Mitarbeiterbeteiligung erreichen.

Darüber hinaus sollte bei der GmbH die Möglichkeit zur Schaffung von verschiedenen Klassen von Geschäftsanteilen eingeführt werden (zB nach dem Vorbild der sog. Alphabet Shares in der UK oder angelehnt an die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der AG), um die Ausgabe von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen an Mitarbeiter nach dem Vorbild internationaler Best Practice zu ermöglichen.


[1] Im Startup Bereich ist die GmbH die mit Abstand beliebteste Rechtsform und dieser Beitrag behandelt daher aus Gründen der praktischen Relevanz nur mögliche Ansatzpunkte für eine Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts im Hinblick auf die GmbH.

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Georg Kopetz, CEO und Mitgründer von TTTECH und Gernot Hofer CEO von der Invest AG | © Schütze Public Results, Ines Strohmayer

TTech zählt zu den wenigen europäischen Anbietern, die sicherheitskritische Steuerungs- und Vernetzungslösungen für hochsensible Einsatzbereiche entwickeln: von Raumfahrtelektronik über den autonomen Betrieb von Fahrzeugen und Maschinen bis zu industriellen Echtzeitsystemen und kritischer Infrastruktur. Mit dem Einstieg der Invest AG, hinter der als Leadinvestor die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich steht, bekommt das Unternehmen nun einen österreichischen Kapitalgeber an Bord. Zum Kaufpreis und zur Bewertung machen die Beteiligten in der Aussendung keine Angaben.

„Wir sehen es als unsere Verantwortung, dass Spitzentechnologie aus Österreich auch in österreichischer Hand bleibt. Mit TTTech investieren wir in ein Unternehmen, das beweist, dass heimisches Know-how international gefragt ist, und wir wollen sicherstellen, dass diese Kompetenz auch langfristig hier verankert bleibt“, sagt Gernot Hofer, CEO der Invest AG.

Souveränität als gemeinsames Ziel

Auch TTTech-CEO und Mitgründer Georg Kopetz stellt die Beteiligung in den Kontext der technologischen Souveränität Europas: „Innovative Technologie aus Österreich, die in marktfähigen Produkten weltweit zum Einsatz kommt, leistet einen wichtigen Beitrag zu Europas technologischer Souveränität sowie zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, gerade in einer Zeit, in der diese Frage politisch wie wirtschaftlich immer wichtiger wird.“ Mit der Invest AG habe man einen Partner, der dieses Ziel teile, das Geschäftsmodell verstehe und den weiteren Ausbau der globalen Marktposition unterstütze.

Gerald Aichhorn, Aufsichtsrat der Invest AG und Beteiligungsvorstand der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, nennt TTTech „ein Paradebeispiel dafür, welche technologische Substanz in Österreich vorhanden ist“. Gerade bei sicherheitskritischen Technologien zähle Kontinuität mehr als kurzfristiger Erfolg.

Von der Mondmission bis zum Energiemarkt

Zuletzt sorgte TTTech mit der NASA-Mondmission Artemis II für Schlagzeilen: Im April 2026 flog erstmals seit 53 Jahren wieder eine Crew um den Mond, mit Technologie von TTTech an Bord der Orion-Kapsel. Seit über 20 Jahren bringt das Unternehmen österreichische Technologie ins All. Mit der gemeinsam mit der NASA und internationalen Unternehmen erprobten Netzwerktechnologie TTEthernet hat TTTech einen internationalen Standard für hochzuverlässige Datennetzwerke geprägt, der heute unter anderem in der europäischen Trägerrakete Ariane 6 und im Artemis-Programm zum Einsatz kommt.

Zu den zentralen Wachstumsfeldern zählt neben Luft- und Raumfahrt auch der Energiesektor: Mit TTTech Zyne, dem 2025 gemeinsam mit Verbund gegründeten Joint Venture, adressiert das Unternehmen den dezentralen Energiemarkt und dessen Herausforderungen durch volatile Preise und erneuerbare Energien. Im KI-Bereich konzentriert sich TTTech auf die sichere Einbindung in kritische autonome Systeme.

Für Aufsehen sorgte Anfang 2025 zudem der Verkauf der Tochter TTTech Auto an den niederländischen Chiphersteller NXP um 625 Millionen US-Dollar. brutkasten berichtete damals auch über die Hintergründe des Deals.

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