21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
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© unsplash

Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

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Nemja Klincov und seine Frau stehen in einem Frühstücksraum, beide halten ein Kind auf dem Arm.
Familienvater Nemanja Klincov entwickelt Plappi aus familiären Gründen. (c) Nemanja Klincov

Die Idee für Plappi, die KI-gestützte Sprachhilfe für Kinder, kommt dem Wiener Nemanja Klincov im Alltag. „Ich habe zwei Kinder und möchte ihnen meine Muttersprache Serbisch beibringen, meine Frau spricht Deutsch mit ihnen. Als Vater, Ehemann und Unternehmer kommt die Zeit allerdings oft zu kurz und ich merke, wie die Sprachbildung bei den Kindern leidet. Plappi entstand aus genau dieser Frustration. Nicht um mich zu ersetzen, sondern um die Zeit dazwischen zu nutzen. Damit mein Kind auch dann meine Sprache hört und übt, wenn ich gerade nicht kann.“

Klincov ist in der Gründerszene nicht neu. Durch sein erstes Startup BReact (brutkasten berichtete) erhält der Founder die KI-Expertise, die er für Plappi benötigt: „Wir haben diese ganze Expertise, zur KI und auch zur Datensicherheit, in den letzten fünf Jahren aufgebaut. Alles, was wir über BReact lernen, ist ein Grundbaustein für Plappi.  Für uns ist es extrem wichtig, dass keine Daten abfließen können und kein KI-Training betrieben wird.“

Eltern legen die Themen selbst fest

Wenn man ein Plappi-Gerät bekommt, kann man als Elternteil über eine App Lehrpläne und Themen festlegen. „Man kann beispielsweise den Namen des Lieblingstiers angeben, den Namen der besten Freunde, was im Alltag passiert, und man kann Plappi auch auf Themen sensibilisieren oder Wörter eingeben, die gelernt werden sollen. Das Gerät orientiert sich dann an dem, was die Eltern vorgegeben haben, und fordert die Kinder auch aktiv auf, zu antworten. Wir haben kein anderes Spielzeug gefunden, das Kinder proaktiv auffordert zu kommunizieren“, so Klincov.

„100 Prozent Made in Europe“

Für den Vater steht vor allem eines im Vordergrund: Der Datenschutz der Kinder. „Unser oberstes Gebot ist, ausschließlich Offline-KI-Modelle zu benutzen. Was die Kinder sagen, wird nicht für Werbung oder KI-Training genutzt. Wir haben uns auch angesehen, welches Rechenzentrum in Europa keinen amerikanischen oder chinesischen Gesellschafter dabeihat, damit alles 100 Prozent Made in Europe ist. Ich will als Vater auch nicht, dass die Daten meiner Kinder an amerikanische Konzerne abfließen“, erklärt der Founder.

Welches KI-Modell am geeignetsten ist, will Klincov gemeinsam mit 100 Eltern noch testen. Warum der Founder sich sicher ist, dass Kinder überhaupt mit KI-Spielzeugen interagieren sollten, erzählt er im Interview: „An Silvester waren wir bei Freunden. Als ich gesehen habe, wie sechs kleine Kinder von zwei bis fünf Jahren mit einer Alexa gesprochen und interagiert haben, war für mich klar: Das wird funktionieren, auch ohne Display oder Screen.“

Plappi soll es in dieser Ausführung für Kinder und ein anderes Modell für Jugendliche geben. (c) Plappi

Bereits 120 Menschen auf der Warteliste

Wenn Plappi auf den Markt kommt, soll es 90 Euro kosten und auf einem Abomodell für 9,90 Euro pro Monat basieren. Die Lernenden bekommen dann jeden Monat neue Lehrpläne erstellt, „denn Plappi versteht ja, welche Vokabeln die Kinder schon können und welche Wörter gut gelernt worden sind. Und deshalb ist es notwendig, dass es ein Abomodell ist, weil diese Lehrpläne angepasst werden. Und je nach Alter und Kind wird es dann mitwachsen“.

Klincov wartet zurzeit auf Förderungsgenehmigungen, für 2027 sei der Markteintritt geplant. Auf der Warteliste stehen derzeit 120 Menschen. Eine Crowdfunding-Kampagne auf der Plattform Kickstarter wird am 24. Juni gelauncht.

Zukunftspläne

„Mein Wunsch ist wirklich, dass meine Kinder fließend meine Sprache sprechen können. Ich hoffe, dass Plappi eines Tages ein Must-have in jedem Haushalt mit Kindern ist. Wir sehen einfach ein Riesenmarktpotenzial, wenn allein schon wegen des Unterrichtsfachs Englisch 95 Prozent der Kinder zur Zielgruppe werden“, blickt der Founder in die Zukunft. Das Ziel sei, dass auf lange Sicht nicht nur Kinder mit Migrationsbiografie Plappi nutzen. 

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