21.07.2022

Mitarbeiterbeteiligung: Steuer-Tipps für Startups in Österreich

Mitarbeiterbeteiligung ist für Startups ein wichtiges Mittel im Hiring. Steuerrechtlich gilt es dabei aber einiges zu beachten.
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Startups brauchen besonders in starken Wachstumsphasen erfahrene Schlüsselarbeitskräfte – haben aber nicht immer die Möglichkeit, marktübliche Gehälter zu bezahlen. Das Wundermittel sind in diesen Fällen häufig Mitarbeiterbeteiligungen. Ein dadurch in Aussicht gestellter finanzieller Vorteil im Falle eines Exits ist für viele Mitarbeiter:innen eine attraktive Option. Allerdings muss bei der Gestaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in Österreich auf vieles geachtet werden, damit sie steuerlich nicht zum Fallstrick werden.

Welche Formen der Mitarbeiterbeteiligung gibt es?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen am Erfolg eines Startups zu beteiligen. Beide haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligungsprogramme

„Bei Equity Share Programmen erhalten Mitarbeiter:innen tatsächlich echte Anteile am Unternehmen“, erklärt Christoph Puchner, Partner bei Ecovis Austria, der bereits zahlreiche Startups steuerrechtlich bei Mitarbeiterbeteiligungen begleitet hat. Damit einher gehen üblicherweise insbesondere Stimmrechte und ein Dividendenbezugsrecht. Bei gesellschaftsrechtlichen Programmen hebe man Mitarbeiter:innen in den „Driver Seat“ und statte sie mit entsprechenden Rechten aus, so Puchner. Anteile können in diesem Fall auch über eine Vesting-Periode angesammelt werden. Aus steuerlicher Sicht ist dann bei unterpreisiger oder unentgeltlicher Gewährung wichtig, zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Zufluss stattfindet.

2. Schuldrechtliche Beteiligungsprogramme

Schuldrechtliche Beteiligungen sind besser bekannt als Phantom Shares oder virtuelle Beteiligungen und gehören in Österreich zur von Startups am häufigsten gewählten Form. „Im Vergleich zu echten Anteilen haben Mitarbeiter:innen in dem Fall keine Gesellschafterstellung“, erklärt Puchner. „Der Zahlungsanspruch entsteht, wenn gewisse Liquidity Events getriggert werden“. Sofern das Programm wirtschaftlich von den Gesellschafter:innen getragen wird, kann das abhängig vom Gesellschafter unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben, wie der Experte anmerkt.

Bei natürlichen Personen bestehe die Gefahr einer Scheingewinnbesteuerung. Bei einem Exit müssen sie für den gesamten Veräußerungsgewinn 27,5 Prozent Steuern bezahlen und können die Kosten aus der Tragung des Beteiligungsprogrammes dabei steuerlich nicht absetzen. In diesem Zusammenhang müsste daher überlegt werden, wie eine nachteilige Scheingewinnbesteuerung vermieden werden könnte (zB durch sachmäßige Bedienung des Beteiligungsprogrammes). Kapitalgesellschaften hingegen sind in diesem Fall abzugsberechtigt, sodass sich dort kein nachteiliger steuerlicher Effekt ergibt.

Was sind Trigger Events bei Phantom Share Programmen?

Bei Trigger Events wird festgelegt, welche Parameter ausgelöst werden müssen, damit Mitarbeiter:innen an einer virtuellen Beteiligung partizipieren. „In der Regel ist das die Veräusserung der Anteile durch die Gründer“, sagt der Steuerexperte – also der Startup-Exit. Weiters sind auch Ausschüttungen von Dividenden umfasst, damit Mitarbeiter:innen auch im Fall eines „Asset-Deals“ durch Verkauf des Betriebes des Startups und anschließender Ausschüttung des Veräußerungsgewinns beteiligt werden.

Welche Steuern werden bei Gewährung einer „echten“ Beteiligung fällig?

Werden Mitarbeiter:innen direkt mit Unternehmensanteilen incentiviert, gibt es zwei Momente, in denen das steuerlich schlagend wird:

1. Wenn Mitarbeiter:innen die Anteile gewährt werden

Das passiert in der Regel unentgeltlich oder unterpreisig. In der Differenz auf den tatsächlichen Marktwert dieser Anteile liege steuerlich ein geldwerter Vorteil, erklärt Puchner. Dieser gelte als Sachbezug und ist dementsprechend zu versteuern. Es wird also in dem Moment, in dem Mitarbeiter:innen die Anteile erhalten der progressive Steuersatz der Einkommenssteuer schlagend – also bis zu 50 Prozent. Steuerlich spricht man hier von Dry Income: Man bezahlt Steuer, ohne einen Cash-Zufluss zu haben.

Ein Beispiel: Ein Startup incentiviert eine Managerin mit 5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit der jüngsten Investmentrunde liegt die Bewertung des Startups bei 10 Millionen Euro. Die Managerin bezahlt zwar nichts für die Anteile, wertmäßig sind ihr aber 500.000 Euro zugeflossen, die sie im selben Jahr versteuern muss, obwohl sie aus den gewährten Anteilen noch keine Cash-Zufluss generieren konnte. Verschärft wird die Situation durch den ungewissen Ausblick. „Es stellt sich die Frage, ob sich die Wertsteigerung überhaupt realisieren lässt – bei Startups kann der wirtschaftliche Durchbruch mit enormen Steigerungen des Unternehmenswertes einhergehen, aber im worst case kann es auch bergab gehen“, sagt der Steuerexperte. Die Differenz auf die bezahlte Steuer erhält die Managerin freilich nicht zurück, wenn ihre Anteile später weniger Wert sind.

2. Im Moment des Exits

Bei einem Verkauf der Anteile wird die Einkommensteuer von derzeit in Österreich 27,5 Prozent für einen Veräußerungsgewinn fällig.

Wie kann man das Problem des Dry Income umgehen?

In der Praxis wird versucht, das Problem mit dem Dry Income im Fall der Gewährung von Unternehmensanteilen an Mitarbeiter:innen (s.o.) zu vermeiden, wie Puchner erklärt. Neben der Vereinbarung einer Darlehenskonstruktion, kann auch eine negative Liquidationspräferenz angedacht werden. Bei einer Darlehenskonstruktion erwirbt ein:e Mitarbeiter:in die Anteile zum tatsächlichen Wert, bezahlt aber nicht sofort, sondern erhält ein Darlehen von dem Unternehmen. Das Darlehen wird erst zum Zeitpunkt des Exits zurückbezahlt. Der darlehensbedingte Liquiditätsabfluss findet somit erst dann statt, wenn es im Zuge eines Exits zu einem Cash-Zufluss kommt. Die Steuer für die Anteilsveräußerung wird auch erst im Zeitpunkt des Exits fällig.

Eine andere Möglichkeit sind sogenannte „negative Liquitationspräferenzen“. Das Ziel einer negativen Liquidationspräferenz ist, die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu übertragenden Geschäftsanteile wirtschaftlich wertlos zu stellen. Die Geschäftsanteile partizipieren aufgrund der vereinbarten negativen Liquidationspräferenz nicht an der vergangenen Unternehmensentwicklung, sondern nehmen nur an zukünftigen Unternehmenswertsteigerungen teil. Puchner gibt ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält einen Anteil, der derzeit 500.000 Euro wert ist, bezahlt aber nichts dafür. Über eine negative Liquidationspräferenz wird die Mitarbeiterin erst ab einem Wert von 500.000 Euro beteiligt, wodurch zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile kein Sachbezug anfällt. Eine negative Liquidationspräferenz deckt idR nicht die Chance der künftigen Wertsteigerung ab, weshalb dieser Aspekt noch gesondert zu analysieren ist. Zur Absicherung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung (zB im Rahmen einer Lohnsteuerauskunft).

Christoph Puchner von Ecovis im brutkasten-Talk

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v.l.: Ronald Pranz (COO & CFO), Nikolaus Weber (CEO) und Alexander Ortner (CTO) © 36Agency

Jede Firma sucht nach ihr: Effizienz. Keyvero hilft dabei, diese in Unternehmen zu verbessern. Mit seiner AI Office Solution dokumentiert das Unternehmen, was im Unternehmen passiert und wo Zeit und Qualität verloren gehen. Im vergangenen September beteiligte sich Ronald Pranz mit einem Investment an dem Wiener Startup. Über die Höhe wollte der Investmentbanker aus strategischen Gründen nichts sagen. Nächste Woche stünden Kooperationsverhandlungen mit einem asiatischen Unternehmen an. Nun verlautbarte Keyvero, dass Pranz als COO und CFO bei dem Unternehmen einsteigt.

„Definitiv gut, auch operativ mitzuwirken“

„Bei unserem ersten Auftritt bei Austrian Advantage ist das Produkt sehr gut angekommen und es hat gleich Fahrt aufgenommen. Deshalb habe ich mir gedacht, dass es definitiv sinnvoll ist, auch operativ mitzuwirken“, sagt Pranz gegenüber brutkasten, der auch Inhaber der runprosale GmbH ist, die sich auf Vertriebs- und Finanzstrategien spezialisiert hat. Bei Keyvero lege er seinen Fokus auf die Ausweitung der Marktposition im DACH-Raum und darauf, die nächsten internationalen Wachstumsschritte einzuleiten.

„Eine wesentliche Basis für den gemeinsamen Erfolg bieten die langjährigen Erfahrungswerte seines
Unternehmens, auf die wir in unserer Zusammenarbeit setzen“, sagt Nikolaus Weber, Co-Founder von Keyvero.

Gegründet, um Unternehmen zu entlasten

Keyvero wurde 2026 von Weber und Alexander Ortner gegründet. „Jedes Unternehmen hat Abteilungen, in denen KI heute schon spürbar entlasten könnte. Den meisten Betrieben fehlt jedoch das notwendige Know-how oder die Motivation, um KI in ihre Prozesse zu integrieren. Um diesen Firmen zu helfen, haben wir Keyvero gegründet“, sagt Weber.

Aus den unterschiedlichen Abteilungen in Unternehmen würden unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche an KI-Assistenzlösungen resultieren. Die Module von Keyvero arbeiten vernetzt innerhalb des Unternehmens und lernen aus den Informationen der Mitarbeitenden, um diese gezielt zu entlasten. Dabei helfe Keyvero jungen Unternehmen, schneller zu wachsen und etablierten, ihre Marktposition zu stärken.

„Der KI-analytische Ansatz soll unseren Kunden zeigen, wo ein KI-Modul in der Firma überhaupt
Sinn ergibt, um Qualität und Quantität zu optimieren“, heißt es von Keyvero. Pranz ergänzt: „Für die Unternehmen ist es wichtig, sich mit unseren KI-Assistenz-Modulen zu befassen und sie Schritt für Schritt in ihren täglichen Arbeitsablauf einzubauen.“

Keyvero biete auch das Modul Telefonassistenz an, das Wissen über Kundenverhalten strukturiert liefere. Für viele Unternehmen sei das der Einstieg in die Zusammenarbeit mit dem Wiener Startup.

Implizites Wissen nutzbar machen

Ende des Jahres soll der nächste Entwicklungsschritt folgen: Keyvero möchte einen KI-Assistenten auf den Markt bringen, der undokumentierte Arbeitsabläufe und implizites Wissen der Mitarbeitenden nutzbar macht. Dabei würden unterschiedliche unstrukturierte Datenquellen, beispielsweise E-Mails, Gesprächsnotizen oder Dokumente, analysiert werden. Das soll unentdeckte Potentiale sichtbar machen. Ein weiteres Keyvero-KI-Modul könne daraufhin selbstständig Lösungen umsetzen.

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