09.11.2021

Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung: Das bringt die Steuerreform im Detail

Die Steuerreform bringt eine Art der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung, die für Startups kaum funktionieren wird.
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Der Entwurf zur ökosozialen Steuerreform der türkis-grünen Regierung liegt am Tisch und ist nun bis 6. Dezember in der Begutachtungsphase. Darin enthalten ist auch ein Modell, dass eine Mitarbeitergewinnbeteiligung am Unternehmenserfolg ermöglichen soll. Unternehmen sollen Mitarbeitern steuerfrei bis zu 3.000 Euro im Jahr ausbezahlen können.

Dass das kommt, ist bereits länger klar, doch nun sind auch die Details bekannt: Der steuerfreie Bonus ist an den Gewinn des Vorjahres gekoppelt und kann nicht einzelnen Mitarbeiter:innen gewährt werden, sondern nur allen oder bestimmten Gruppen. Eine echte Mitarbeiterbeteiligung ist das zwar nicht, hat im Vergleich zu einem herkömmlichen Bonus allerdings den Vorteil der Steuerfreiheit.

Kein starker Hebel im „War for Talents“

Für Startups ist die neue Regelung allerdings kaum brauchbar, wie Christoph Puchner von Ecovis im Gespräch mit dem brutkasten erklärt. Einerseits machen Startups in jener Phase, in der eine Mitarbeiterbeteiligung ein starker Hebel im „War for Talents“ sein kann, sehr oft (noch) keinen Gewinn. Selbst wenn, ist die Deckelung mit 3.000 Euro relativ niedrig angesetzt und „sicher nicht kriegsentscheidend“, wie Puchner anmerkt.

Keine Beteiligung einzelner Mitarbeiter:innen

Eine weitere Hürde ist, dass die Gewinnbeteiligung einer bestimmten Gruppe von Mitarbeiter:innen gewährt werden muss. Rechtlich sei das nicht so leicht zu definieren, erklärt Puchner und verweist darauf, dass nach Ansicht der Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien (Rz 76) leitende Angestellte keine eigene Gruppe bilden, während die jüngere Rechtssprechung die Gruppeneigenschaft weniger eng auslegt und auf eine sachliche und betriebliche Begründung abstellt. Startups würden eine solche Gewinnbeteiligung regelmäßig nur sehr ausgewählten Mitarbeiter:innen gewähren wollen.

FlexKap: Eigene Rechtsform für Startups?

Die Regierung arbeitet derzeit auch an einer möglichen neuen Rechtsform, die eine Mitarbeiterbeteiligung im Sinne von Startups erleichtern soll. Zuletzt stand eine „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) im Raum, die eine relativ formlose und stimmrechtslose Beteiligung ermöglichen soll. Konkret geht es dabei um eine Unternehmenswertbeteiligung in Form von Substanzgenussrechten. Die hätte für Startups den Vorteil, dass Mitarbeiter:innen keine Stimmrechte und Formpflichten haben und nicht im Firmenbuch aufscheinen. Zudem wären Ausschüttungen aufgrund einer solchen Beteiligung nicht lohnsteuer- sondern kapitalsteuerpflichtig. Ob und in welcher Form eine neue Gesellschaftsform für Startups tatsächlich kommt, ist jedoch noch nicht entschieden.

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© Phil Lihotzky - (vorne v.r.n.l.): Niklas Lorber CTO, Moritz Hiebl CEO Hinten v.r.n.l.: Wolfgang Bartelme Designer, Gunther Marktl Ideengeber.

Das im vergangenen Jahr gegründete EdTech-Startup Digidoo digitalisiert Kompetenzen, Lernfortschritte und Leistungen von Schüler:innen und ermöglicht es Lehrer:innen, daraus transparente und rechtssichere Notenempfehlungen abzuleiten (brutkasten berichtete). Mittlerweile nutzen über 10.000 Lehrer:innen im DACH-Raum die Plattform, die Leistungen von mehr als 150.000 Schüler:innen werden so dokumentiert, heißt es zum Schulstart vom Startup. Laut Digidoo sparen Lehrer:innen dadurch Zeit, die sie vor der Klasse nutzen können.

„Wir sehen, wie dringend Lehrpersonen gerade in Zeiten des Lehrermangels nach digitalen Werkzeugen suchen, die sie im Schulalltag tatsächlich entlasten“, sagt Digidoo-Geschäftsführer Moritz Hiebl.

„Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt“

Die Anwendungen seien seit dem Launch intuitiver und einfacher geworden. Mit einer Notiz-Funktion können allgemeine Beobachtungen und Lernfortschritte während des Unterrichts unkompliziert erfasst werden. „Unser Ziel ist, dass die Dokumentation so schnell und unkompliziert wie möglich gelingt. Mit dem neuen Tool bleibt mehr Zeit für das, worum es eigentlich geht: das Unterrichten“, erklärt Hiebl.

Fokus auf individuelle Förderung

Noch in diesem Schuljahr soll es möglich sein, über die Plattform zu dokumentieren, welches Kind in welchem Bereich mit welcher konkreten Maßnahme gefördert wurde. Besonders in Bezug auf Nachhilfe ist diese Dokumentation laut Digidoo wichtig. Durch diese neue Erfassung wird es einfacher, Leistungen und Kompetenzen der Schüler:innen im Schulalltag festzustellen. Damit möchte das EdTech-Startup einen Schwerpunkt auf die individuelle Förderung setzen.

Die Weiterentwicklung der Plattform erfolgt in Abstimmung mit Lehrer:innen. „Wir hören sehr genau hin, was Lehrpersonen im Schulalltag brauchen, und entwickeln Digidoo laufend weiter“, sagt Hiebl. 

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