08.08.2017

Mit Crowdinvesting den E-Bikesharing-Markt erobern

Das Wiener Startup Sycube hat ein vollautomatisches Verleih- und Ladesystem für Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb auf den Markt gebracht. Um weiter zu wachsen, startet Sycube am Dienstag eine Kampagne auf der Crowdinvesting-Plattform CONDA.
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Weizbike verwendet die Software von Sycube.

Sycube aus Wien hat zwar das Rad nicht neu erfunden, dafür aber ein innovatives und vollautomatisches Verleih- und Ladesystem für Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb entwickelt. Gemeinden, Verkehrsbetriebe und andere Unternehmen aus dem In- und Ausland sind Teil des Kundenkreises. Nun möchte Sycube weiterwachsen und die Zukunftspläne auch mittels Crowdinvesting in die Tat umsetzen. Seit Dienstag kann man daher über die Crowdinvesting-Plattform Conda in Sycube investieren.

Ein Knubbel als Erfolgsrezept

Dank seiner innovativen Bauweise ist das von Sycube entwickelte System für Fahrräder sämtlicher Hersteller geeignet. Rein mit Muskelkraft betriebene Modelle und jene, mit elektrischer Unterstützung, können in einem System parallel verwendet werden. Fixer Bestandteil des Systems ist ein faustgroßer Knubbel, der mit einer Zugkraft von 10.000 Newton das Fahrrad im Bike-Holder sichert und dabei über Ladepunkten elektrisch betriebene Fahrräder auflädt. Das System sei hochgradig diebstahl- und vandalismussicher sowie wetterbeständig, heißt es von den Entwicklern. Die Entlehnung kann mittels Code oder Karte am Terminal oder auch mit einer App erfolgen. Ist das Fahrrad entsperrt, kann man dieses aus dem Bike-Holder schieben und sofort losfahren.

Redaktionstipps

Zukunftspläne

„Alleinstellungsmerkmale sind die automatische Ladefähigkeit im öffentlichen Raum, die vollständigen Softwarelösungen inklusive Abrechnung und Verwaltung sowie die Skalierbarkeit des Systems“, sagt Geschäftsführer Klaus Ziegler. Jedes bestehende System kann durch eine beliebige Anzahl weiterer Einheiten erweitert werden. Auch die Software des Citybike Wien-Systems stammt von Sycube. Bisher ist Sycube vor allem als Hersteller in Erscheinung getreten, in Zukunft überlegt das Unternehmen aber auch, selbst Fahrradverleihsysteme zu betreiben: „Heute sagen wir sehr wohl, dass wir auch selbst Betreiber sein können wie etwa die Deutsche Bahn“, erklärt Geschäftsführer Klaus Ziegler.

Early Bird Bonus

Um an Marktmacht zu gewinnen, startet Sycube am Dienstag auf der Crowdinvesting-Plattform CONDA eine Kampagne. Eine Beteiligung am Investment ist schon ab 100 Euro möglich. Die Fundingschwelle liegt bei 50.000 Euro, das Fundingziel bei 500.000 Euro. Wer bis 27. August investiert, erhält dank Early-Bird-Bonus 5,5 Prozent Zinsen anstatt der Mindestverzinsung in der Höhe von 4,5 Prozent. Das gilt auch für Großinvestoren ab 5.000 Euro. Für alle Crowdinvestoren gibt es auch eine Unternehmenswertbeteiligung. „Es handelt sich um eine Investition in Wachstum. Wir brauchen mehr Schlagkraft am Markt und möchten mit dem Geld aus Crowdinvesting die Marktbearbeitung beschleunigen“, sagt Ziegler. In einer ersten Phase der Offensive sollen Vertrieb und Marketing gestärkt und in der zweiten Phase auch noch ein Softwareprogrammierer an Bord geholt werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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