18.07.2025
KI-TELEFONASSISTENT

MiraAi: Wiener Startup entwickelt KI-Lösung für überlastete Arztpraxen

Ein junges Wiener Startup will mit künstlicher Intelligenz die Organisation in Arztpraxen verbessern. Wie MiraAi dabei vorgeht und welche Ziele das Team verfolgt, schildert Co-Gründer Yoav Rabaev gegenüber brutkasten.
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Das Gründerduo von © MiraAi: Ilan Minasian und Yoav Rabaev.

Der Gesundheitsbereich gilt seit Langem als spannendes Feld für technologische Innovation. Fachkräftemangel, hoher Zeitdruck und eine schleppende Digitalisierung schaffen Herausforderungen – und damit auch Raum für neue Lösungen. Österreichische Startups wie Xund, Daphos oder ImageBiopsy Lab zeigen, wie der Einsatz von KI im Gesundheitsbereich funktionieren kann. Auch MiraAi möchte in diesem Markt seinen Platz finden. Das frisch gegründete Unternehmen aus Wien hat ein KI-basiertes Sprachsystem entwickelt, das die menschliche Telefonassistenz in Arztpraxen ersetzen soll.

„Digitale Rezeptionistin mit Persönlichkeit“

MiraAi soll eine “digitale Rezeptionistin mit Persönlichkeit” für Arztpraxen sein, erklärt Rabaev. Die KI erkenne, was Menschen am Telefon sagen, verstehe ihre Anliegen, könne Entscheidungen treffen und Abläufe koordinieren. Durch automatisierte Terminplanung und Kommunikation mit Patient:innen soll der organisatorische Aufwand in Praxen sinken. Die Software ist laut Unternehmen rund um die Uhr verfügbar – und das in mehreren Sprachen.

„Wir wollen medizinisches Personal entlasten und gleichzeitig Patientenzufriedenheit steigern – ohne zusätzliche Personalkosten oder komplizierte Systemwechsel“, sagt das Gründerduo Yoav Rabaev und Ilan Minasian.

MiraAi soll Effizienz steigern

Die Lösung soll vor allem dort ansetzen, wo Zeit und Personalressourcen knapp sind: bei der Anrufannahme. MiraAi übernimmt diese Aufgabe automatisiert und kann gleichzeitig Termine vergeben oder an bevorstehende Behandlungen erinnern. Damit soll nicht nur das Personal entlastet, sondern auch eine höhere Auslastung ermöglicht werden. Ein weiterer Vorteil aus Sicht des Startups: geringere Kosten durch reduzierten Personalbedarf. Beim Thema Datenschutz verweist MiraAi auf die Einhaltung der geltenden EU-Verordnungen.

„Es geht uns nicht darum, Menschen zu ersetzen. Es geht darum, sie zu unterstützen – und dafür zu sorgen, dass niemand mehr 20 Minuten in der Warteschleife hängt, während am Empfang das Telefon nicht stillsteht“, so das Startup.

Erster Investor aus der Schweiz

Noch ist MiraAi ein junges Unternehmen: Erst seit wenigen Wochen ist die Software offiziell am Markt. Die Idee sei aus einem Interesse an Gesundheitssystemen entstanden, erzählt Rabaev: „Uns hat das Thema Gesundheit immer beschäftigt. Wie Menschen betreut werden, wie Systeme funktionieren – und wie man sie besser machen kann.“ Der Wunsch, etwas zur Verbesserung beizutragen, sei ebenso treibend gewesen wie die Begeisterung für intelligente technische Lösungen. Nach eigenen Angaben wird MiraAi bereits in mehreren österreichischen Arztpraxen eingesetzt. Neben den Geschäftsführern Rabaev und Minasian gehören zwei Entwickler aus Wien und ein weiterer aus Australien zum Team.

Finanziell wurde das Startup in der frühen Phase von einem privaten Investor aus der Schweiz unterstützt, der namentlich nicht genannt werden möchte. Laut Rabaev hat dieser bereits in internationale Technologieunternehmen investiert. Im Fall von MiraAi stellte er 80.000 Euro zur Verfügung. Das Kapital wurde nach Angaben des Teams gezielt in die Weiterentwicklung der Software und die Optimierung der Benutzeroberfläche investiert. Langfristig denken die Gründer über weitere Anwendungsbereiche nach, wie etwa in der Hotellerie oder Gastronomie.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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