19.01.2018

Schramböck: „Once Only“-Prinzip soll Unternehmen helfen

Kürzlich präsentierte die neue Bundesregierung ihr Vorhaben, mit der Plattform oesterreich.gv.at Behördenwege zu digitalisieren. Dazu und zu anderen Digitalsierungs-Maßnahmen für Unternehmen haben wir Statements von Digitalisierungsministerin Schramböck eingeholt.
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Bundesministerin Margarete Schramböck, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Bundesminister Norbert Hofer (v.l.n.r.) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 16. Jänner 2018.
(c) Regina Aigner/BKA: Bundesministerin Margarete Schramböck, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Bundesminister Norbert Hofer (v.l.n.r.) beim Pressefoyer nach dem Ministerrat am 16. Jänner 2018.

Einen Reisepass oder eine Änderung im zentralen Melderegister über das Smartphone beantragen – das soll künftig, geht es nach der neuen Bundesregierung, dank eines zentralen Portals möglich sein. Zwar können viele Behördenwege bereits online erledigt werden. Das ist aber teilweise nicht, oder nur schwer über Mobilgeräte möglich. Vor einigen Tagen wurden daher Pläne für die neue Seite oesterreich.gv.at. vorgestellt. Man wolle eine einheitliche Online-Plattform schaffen, die einen zentralen Zugriff auf die gängigsten bereits bestehenden Verwaltungsapplikationen wie das Bürgerserviceportal help.gv.at, das Unternehmensserviceportal usp.gv.at oder das Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at biete, kündigte Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck dazu an. Zum Start sollen die „zehn wichtigsten“, also die am häufigsten genutzten Behördenwege integriert werden.

+++ Die neue Wirtschaftsministerin zu Startups, Blockchain und AI +++

Schramböck: „Vorgänge aus dem Unternehmensportal werden on the way identifiziert“

Ganz konkret wurde man dabei bislang nicht. Genannt wurden, wie teilweise bereits erwähnt, die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises und Änderungen im Melderegister oder im Kraftfahrzeugregister. Welche Services aus dem Unternehmensserviceportal integriert werden, ist etwa noch nicht klar. „Die genauen Vorgänge aus dem Unternehmensportal werden on the way identifiziert“, sagt Schramböck dazu auf Anfrage des Brutkasten. Durchaus klar ist dagegen, dass es auf Dauer nicht bei den „zehn wichtigsten“ Behördenwegen bleiben soll. „Das langfristige Ziel ist, das Service kontinuierlich weiterzuentwickeln“, kommentiert Schramböck knapp. Im Fokus stehe, die vorhandenen Services auf einer zentralen Plattform zu bündeln und für mobile Applikationen nutzbar zu machen.

„Once Only“-Prinzip als Schwerpunkt

Unternehmerinnen und Unternehmern soll aber nicht nur über oesterreich.gv.at die Arbeit erleichtert werden. Auf die Frage nach konkreten Digitalisierungs-Maßnahmen antwortet Schramböck: „Das ‚Once Only‘-Prinzip ist ein großer Schwerpunkt im Digitalisierungsprogramm. Dies beinhaltet eine Maßnahme, um die Informationsverpflichtungsweitergabe von Unternehmen zu lindern. Daten sollen von Unternehmen nur mehr einmal zur Verfügung gestellt werden. Die Behörde, wo die Eingabe zuerst erfolgt, soll die Daten dann an die weiteren Behörden weitergeben – wenn die Unternehmen das wollen. Beispiel: KfZ-Meldungen: Hier werden für die Meldung eines Firmenwagens die Daten mehrmals eingegeben, obwohl diese bei der Anmeldung bereits verfügbar sind.“

Bei Digitalgründung von GmbH „in der Endphase“

Auch die Digitalisierung der Unternehmensgründung soll vorangetrieben werden. Im Regierungsprogramm heißt es dazu: „Weiterer Ausbau der Online-Unternehmensgründung: Digitalgründung von GmbH mit dem Notar; Evaluierung der Möglichkeit der Direkteintragung im Firmenbuch durch Notare“. Darauf angesprochen antwortet Schramböck knapp: „Wir sind hier in der Endphase“. Einen genauen Zeitpunkt der Umsetzung nennt sie aber noch nicht.

GovTech: Startups könnten eine Rolle spielen

Bei den weiteren Digitalisierungs Maßnahmen im öffentlichen Bereich, Stichwort: GovTech, könnten übrigens auch Startups eine Rolle spielen. „Mit oesterreich.gv.at wollen wir im GovTech-Bereich zur Spitze aufschließen und Vorreiter werden. Dazu braucht es ein Ecosystem, in dem Startups ein wichtiger Partner sind“, sagt Schramböck.

+++ Startups im Regierungsprogramm +++


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Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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