17.12.2017

Startups im Regierungsprogramm

Sneak-Peak. Wir haben für euch einen ersten Blick ins neue Regierungsprogramm geworfen und jene Passagen herausgeschrieben, die explizit Startups betreffen.
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Regierungsprogramm: Startups kommen acht Mal vor
Quelle: fpoe.at: HC Strache und Sebastian Kurz

Acht Mal kommt das Wort Startup (in der Schreibweise “Start-Up”) im nun vorgestellten rund 180 Seiten langen Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ vor. (Anm.: Das Wort “Jungunternehmen”, als häufig synonym genutzter Bergriff, kommt gar nicht vor). Fünf Erwähnungen und einen eigenen Unterpunkt bekommen Startups im Unterkapitel “Innovation und Digitalisierung” des Großthemas “Zukunft und Gesellschaft”. Im gleichen Großkapitel werden Startups ein weiteres Mal im Unterpunkt “Medien” erwähnt. Zwei weitere Nennungen gibt es im Unterpunkt “Energie” des Kapitels “Standort und Nachhaltigkeit”. In den Abschnitt “Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung haben es Startups nicht explizit geschafft.

Im folgenden haben wir die explizit Startups betreffenden Passagen herausgeschrieben. Fraglos sind Startups in vielfältiger Weise auch von nun geplanten Maßnahmen betroffen, die nicht direkt für sie geplant sind. Das sind einerseits Regierungsvorhaben, die Unternehmen im Allgemeinen betreffen. Andererseits sind das branchenspezifische Implikationen bestimmter Maßnahmen. Eine entsprechende Analyse liefern wir nach.

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Forschung durch Unternehmen

Ihre erste Nennung bekommen Startups auf Seite 75 des Regierungsprogramms. Im dritten Absatz des Unterkapitels “Innovation und Digitalisierung” geht es um Forschung durch Großunternehmen und KMU. Sie sei das “Rückgrat des Innovationssystems”, heißt es dort.

“Es gilt daher, die Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen – jeweils spezifisch für Startups, KMU oder große Industrieunternehmen – bestmöglich auszugestalten: durch ein Bekenntnis zur Forschungsprämie, die Stärkung der nachfrageseitigen Innovationsförderung und durch direkte wettbewerbliche Förderungen. Ziel ist es, Unternehmen bei der Entscheidung zu stärken, auf Investitionen in Forschung und Entwicklung zu setzen und als Headquarter attraktiv zu sein.”

Bei den darunter genannten Maßnahmen werden Startups nicht mehr explizit erwähnt. Mit der Anpassung der Forschungsstrategie auf Themen wie Blockchain (insgesamt sieben Mal erwähnt) und künstliche Intelligenz werden aber einige stark Startup-relevante Punkte im Forschungsbereich hervorgebracht.

Bildung: Arbeitskräfte für Startups heranziehen

Eine zweite Nennung im selben Unterkapitel gibt es unter der Headline “Digitalisierung der Bildung, der Wirtschaft und des Sicherheitsbereiches”.

“Um die Chancen der Digitalisierung im internationalen Wettbewerb optimal nutzen zu können, muss Österreichs Wirtschaft zur Speerspitze der digitalen Transformation gemacht werden. Entscheidend dafür sind eine forschungs- und innovationsfreundliche Umgebung sowie optimale Rahmenbedingungen, die Industrie, KMU und Startups ihr innovatives Potenzial voll entfalten lassen. Unser wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Erfolg wird daran hängen, dass unsere Bürger in ausreichendem Maß digitale Kompetenzen besitzen. Dafür ist eine Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich erforderlich: die Überarbeitung der Lehrpläne in Richtung Digital- und Medienkompetenzen ebenso wie die verpflichtende Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer sowie ein breites Angebot an digitalen Lehrberufen. In diesem Zusammenhang soll der Einsatz moderner Technologien im Unterricht massiv forciert werden.”

Fünf Konkrete Maßnahmen

Noch immer unter der zuvor genannten Headline “Digitalisierung der Bildung, der Wirtschaft und des Sicherheitsbereiches” gibt es dann die einzige Passage mit Maßnahmen, die konkret Startups gewidmet ist, im Regierungsprogramm. Das meiste davon ist nicht neu.

Gründungen, Startups sowie Scaleups insbesondere von technologieintensiven Unternehmen erleichtern:

  • Ausbau der alternativen Finanzierungsmethoden (Ausbau von Fund-of-Fund-Modellen sowie eine einfachere steuerliche Abwicklung privater Investitionen in riskantere Projekte)
  • Erhöhung des Garantievolumens (durch die aws)
  • Internationale Top-Acceleratoren nach Österreich bringen, um innovative Startups im Bereich Digitalisierung zu fördern – GIN-Programm weiter ausbauen
  • Verstärkung der Kooperation zwischen Gründern, Startups sowie Scaleups und der Industrie
  • Einrichtung von regulatorischen “Sandboxes” für innovative Unternehmen mit neuen Technologien (Blockchain, künstliche Intelligenz etc.) als geschützter Entwicklungsrahmen.

Medien sollen Startups “zielgenau unterstützen”

Eine weitere explizite Erwähnung im Regierungsprogramm bekommen Startups im Unterkapitel Medien. Genauer unter der Headline “Aktive Standortpolitik für österreichische Inhalte”. Der Republik liege die Förderung des journalistischen Nachwuchses am Herzen, heißt es dort zuvor. Dann folgt eine Reihe von Punkten, v.a. zur Digitalisierung in den Medien. Der letzte davon:

“Forcierung neuer Technologien ‘Made in Austria’ über zielgenaue Unterstützung relevanter innovativer Unternehmen und Startups; Aufbau von technologischem Know-how”

Anm.: Der Brutkasten hat diese Maßnahme bereits umgesetzt 😉

Wettbewerbsfähige GreenTech-Startups im Regierungsprogramm

Die letzten zwei Erwähnungen bekommen Startups im letzten Unterkapitel des Regierungsprogramms zu Energie. Die erste Nennung ist eher floskelhaft:

“Bei modernen Energietechnologien, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zählen innovative heimische Unternehmen – von GreenTech-Startups bis zu international erfolgreichen Industriebetrieben – zur absoluten Weltspitze. Jedoch sichert uns nur ein wettbewerbsfähiger Heimmarkt internationalen Erfolg und forciert gleichzeitig regionale Wertschöpfung und Green Jobs. Diese Innovationskraft gilt es, auf allen Ebenen weiter zu forcieren.”

Bei den Maßnahmen wird es dann aber doch ein wenig konkreter, wenn man es auch bei Stichworten belässt:

“Innovation – von Startups bis Industrie. Neu: Energie-Cluster & Open Energy Innovation”

+++ 5 österreichische GreenTech-Startups, die man kennen sollte +++


⇒ Das gesamte Programm als pdf (Quelle: WZ)

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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