18.10.2023

Mindestgehalt nach Kollektivvertrag hält hochqualifizierte Kräfte von Bewerbung ab

Zudem würden laut einer Befragung neun von zehn Mitarbeiter:innen ihren aktuellen Job für mehr Gehalt verlassen, ein Teil jedoch auf höheres Gehalt verzichten, wenn andere Faktoren stimmen.
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Gehalt, Hokify, Edlbauer
(c) hokify - Karl Edlbauer, Co-Gründer und Geschäftsführer von hokify, untersuchte aktuelle Gehaltstendenzen.

Viele Employer-Branding-Ratschläge drehen sich nicht bloß darum, sich als moderne Firma in einer neuen Arbeitswelt zu positionieren, um Fachkräfte anzulocken und essentielle Mitarbeiter:innen zu halten, sondern auch darum, klar zu kommunizieren, was Bewerber:innen erwartet. Vor allem, wenn es um Stellenanzeigen und Gehalt geht.

Studie: Mehr als die Hälfte möchte 2024 höheres Gehalt

Wie die Job-Plattform hokify.at nun mittels Befragung von 1.050 Teilnehmenden herausgefunden hat, ist jede:r Zweite unzufrieden mit dem eigenen Gehalt; nur ein knappes Drittel der Befragten hat im letzten Jahr eine Gehaltsanpassung bekommen. Knapp 60 Prozent streben im nächsten Jahr eine Gehaltsverhandlung an.

Auch bei der Jobwahl spielt das Gehalt eine Rolle: Neun von Zehn würden sich nur für einen Job bewerben, der ein höheres Gehalt bietet als die letzte Stelle, wie die Umfrage zeigt. Während 22 Prozent der Befragten mit ihrem derzeitigen Gehalt sehr zufrieden sind, ist knapp die Hälfte der Befragten unzufrieden. 23 Prozent aller Befragten geben zudem an, sehr unzufrieden mit ihrer Entlohnung zu sein.

Dies kommt wenig überraschend. Auch nicht, dass der Faktor „anhaltende Teuerung“ diese Einschätzung beeinflusst: Hohe Lebenshaltungskosten führen zu einer stärkeren finanziellen Belastung für Arbeitnehmer:innen. Die Gehälter bleiben aber größtenteils auf demselben Niveau: Laut Bericht haben nur 31 Prozent der Befragten 2023 eine Gehaltserhöhung bekommen, 69 Prozent gingen dieses Jahr leer aus.

Geschlechter-Unterschiede bei Gehalt

Hierbei zeigt sich auch ein Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während nur 29 Prozent der befragten Frauen eine Gehaltserhöhung erhielten, war das für 34 Prozent der befragten Männer der Fall.

Um die eigene finanzielle Situation zu verbessern, streben demnach konkret 58 Prozent der Befragten im nächsten Jahr Gehaltsverhandlungen an, obwohl 38 Prozent angeben, dass sie sich bei Gehaltsverhandlungen unsicher fühlen.

Die Alternative dazu ist meistens die Suche nach einem neuen Job. Neun von zehn Teilnehmer:innen der Studie bewerben sich nur auf offene Stellen, die ein höheres Gehalt bieten, als ihr derzeitiger Job.

Problem Gehaltsklassen

Das Problem dabei: Oft werden besonders in großen Unternehmen Gehaltsklassen festgesetzt, in denen es wenig Spielraum für individuelle Verhandlungen gibt. Klassische Gehaltsverhandlungen sind dann weder beim Einstieg noch während des Arbeitsverhältnisses möglich. Gerade deswegen seien, hokify nach, Abschlüsse der KV-Verhandlungen so wichtig für viele Arbeitnehmer:innen.

„Ob man im nächsten Jahr mit einer Gehaltsanpassung rechnen kann und wie hoch diese sein wird, kann für viele Arbeitnehmer:innen den entscheidenden Anstoß zum Jobwechsel geben. Gibt es keinen Verhandlungsspielraum und ist keine Gehaltserhöhung in Sicht, kann die Konsequenz sein, sich einen besser bezahlten Job zu suchen, um die erhöhten Kosten zu decken“ kommentiert Karl Edlbauer, Co-Gründer und Geschäftsführer von hokify.

Reale Gehälter essentiell

Gehalt ist zwar der wichtigste Aspekt bei der Jobsuche, trotzdem nur einer von vielen Faktoren, die einen Einfluss auf die Jobwahl haben. Bemerkenswerte zehn Prozent der Befragten können sich vorstellen, einen Job mit niedrigerem Gehalt anzunehmen, wenn dafür andere Faktoren, wie ein erfüllender Tätigkeitsbereich, eine gute Arbeitsatmosphäre und gute Work-Life-Balance gegeben sind.

Fest steht jedoch: Gehalt bleibt der ausschlaggebende Faktor, wenn es um die Frage geht, ob der Job gewechselt wird oder nicht.

„Unzufriedenheit mit dem Gehalt kann die Jobwechselbereitschaft, besonders in Zeiten der Teuerung, anfeuern und dazu führen, dass Jobsuchende noch stärker auf die Gehaltsangaben achten“, erklärt Edlbauer. „Für Unternehmen ist es dementsprechend wichtig, klare und reale Gehälter in den Stelleninseraten zu nennen. Das Mindestgehalt laut Kollektivvertrag kann einen falschen Eindruck vermitteln und hält hochqualifizierte Kandidat:innen oft von der Bewerbung ab.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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