04.07.2019

Millioneninvestment für Kosmetik-Startup aus Oberösterreich

Das oberösterreichische Kosmetik-Startup andmetics rund um die Gründer Margot Helm und Hannes Freudenthaler hat Enthaarungsstreifen für Augenbrauen aus Kaltwachs entwickelt. Das Unternehmen wurde 2014 gegründet und ist mittlerweile in 40 Ländern aktiv. Wie nun bekannt wurde, beteiligt sich die Raiffeisen KMU Beteilungs AG mit einer Million Euro an andmetics.
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andmetics
(c) Margot Helm (andmetics)

Seit der Markteinführung im Jahr 2015 hat das oberösterreichische Startup andmetics mehr als zehn Millionen Augenbrauen-Enthaarungsstreifen aus Kaltwachs verkauft. Der Erfolg spricht für sich: Das Startup rund um die Gründer Margot Helm und Hannes Freudenthaler ist mittlerweile in 40 Ländern aktiv. Zudem konnten die Gründer in der Startup-TV-Show „2 Minuten 2 Millionen“ ein Investment von Business Angel Heinrich Prokop erfolgreich an Land ziehen (der brutkasten berichtete). Wie andmetics nun bekannt gegeben hat, konnte eine weitere Investment-Runde erfolgreich abgeschlossen werden. Diesmal mit der Raiffeisen KMU Beteiligungs AG, die sich mit einer Million Euro beteiligt.

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andmetics im Video-Interview zum Investment

Mit 20 Prozent eingestiegen

Die Raiffeisen KMU Beteiligungs AG hat laut Firmenbuch 20 Prozent der Unternehmensanteile erworben. Freudenthaler hält nun 17,6 Prozent, die HMG Invest GmbH 62,4 Prozent der Anteile.

Wie es in einer Aussendung von andmetics heißt, sollen mit dem frischen Kapital die Wachstumsbestrebungen weiter unterstützt und zusätzliche Kosmetik-Innovationen ermöglicht werden. „Die Raiffeisen KMU Beteiligungs AG bringt neben dem Investment selbst vor allem ausgeprägte Finanzkenntnisse ein und hilft uns beim internationalen Vertriebsaufbau, sowie strategischen Themen“, so Freudenthaler.

Raifeissen KMU Beteiligungs AG

Die Raiffeisen KMU Beteiligungs AG ist ein Fonds der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG und unterstützt mit Fokus auf die langfristige Finanzierung KMU in Oberösterreich. Die operative Führung bleibt trotz der Beteiligungen bei den jeweiligen Unternehmen selbst – so auch bei andmetics.

Daniel Haider, Vorstand der Raiffeisen KMU Beteiligungs AG, erläutert: „Wir freuen uns andmetics beim weiteren Wachstum unterstützen zu können und dass sie sich trotz attraktiver Angebote internationaler Investoren für die Zusammenarbeit mit einem regionalen verlässlichen Partner entschieden haben.“ Bis dato hat sich die Beteiligungs AG seit der Gründung im Jahr 2007 an insgesamt 35 oberösterreichischen Unternehmen beteiligt.

Internationalisierung als weiterer Schritt

Als nächste Schritte nennt andmetics die Vorbereitung der Markteintritte in Australien, Südafrika und Südamerika. Heuer wollen sich die Gründer vor allem auf Marketing und Vertrieb konzentrieren. „Es ist jetzt enorm wichtig, die Marke noch bekannter zu machen. So werden wir einen großen Teil des Investments für die Teilnahme an internationalen Messen einsetzen“, so CMO Margot Helm. Für Herbst sei zudem eine neue Produkteinführung geplant, die allerdings noch geheim bleibt.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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