21.09.2022

Millionen-Investment für hello again: PlanRadar- & Adverity-Gründer steigen ein

Das Kundenbindungs-Scaleup aus Leonding trotzt den Rezessionsängsten und holt eine Reihe namhafter Investoren ins Boot.
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Das neue B2B-Board (v.l.n.r. Ibrahim Imam, Franz Tretter, Florian Gschwandtner)
Das neue B2B-Board (v.l.n.r. Ibrahim Imam, Franz Tretter, Florian Gschwandtner) | (c) hello again
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Co-Founder Franz Tretter verrät im brutkasten Talk, wieso die Bindung von Kund:innen relevanter denn je ist und wie er neben den Bestandsinvestoren auch Adverity-CEO Alexander Igelsböck und PlanRadar-Mitgründer Ibrahim Imam ins Boot holen konnte.

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Wofür braucht man eigentlich den Kassenbeleg? Auf den ersten Blick ist er für Einkaufende – bis auf eventuelle Garantiefälle – wenig attraktiv. Seit 2016 sind Verkäufer:innen und Gastronom:innen zwar verpflichtet, eine Rechnung auszugeben, die Kund:innen müssen ihn aber nicht nehmen. Gedruckte Belege sind auch in Zeiten mobilen Bezahlens nicht mehr zeitgemäß: sie zerknittern, verblassen oder verstopfen die Geldbörse.

Zunehmend steigen Händler:innen auf digitale Kassenbelege als nachhaltige, smarte Alternative um. Hier kommt hello again ins Spiel: Durch die gesetzliche Verpflichtung, den QR-Code auf den Rechnungen abzudrucken, schafft es das Oberösterreichische Scaleup – ohne große technische Anbindungen an Kassensystemen oder ähnliches – eine umfangreiche Kundenbindungs-Lösung anzubieten.

Die vor fünf Jahren gestartete Loyalty-App-Whitelabel-Lösung macht den Kassenbeleg wieder nutzbar und zählt mittlerweile über 600 Kund:innen, darunter Unternehmen aus Branchen wie Handel und Gastronomie, aber auch Friseure oder Bäckereien. Darüber hinaus machen regionale Verbände, Städte oder Einkaufszentren gemeinsam mit zahlreichen Betrieben von der Möglichkeit Gebrauch, maßgeschneiderte Loyalty-Apps mit automatisierter Kundenkommunikation einzusetzen.

Transaktion, Loyalty und Rechnung verschmelzen miteinander.

Kundenbindungsexperte Franz Tretter im brutkasten Talk

Kundenbindung als Gebot der Stunde – hello again denkt den Kassenbeleg weiter

Die Inflation hat in diesem Jahr Rekordhöhen erreicht und viele Betriebe sind mit einer preissensiblen Kundschaft konfrontiert. Als logische Konsequenz sind viele Unternehmer:innen dazu gezwungen, den Preis ihrer Produkte und Dienstleistungen entsprechend anzupassen. Auch im “Kampf” um Kund:innen möchte hello again Abhilfe schaffen: “Unternehmen, die näher am Kunden sind, tun sich einfacher, Preiserhöhungen durchzubringen”, erklärt Mitgründer Franz Tretter im brutkasten Interview.

Damit trotzt hello again den Rezessionsängsten vieler Investor:innen und schließt eine Finanzierungsrunde im mittleren siebenstelligen Bereich ab. “Wir glauben, dass der Zeitpunkt perfekt für uns ist”, zeigt sich Tretter enthusiastisch. Davon sind auch zwei Soonicorn-Gründer überzeugt: Alexander Igelsböck von Adverity und Ibrahim Imam von PlanRadar investieren nicht nur finanziell in das Scaleup, sondern unterstützen hello again, neben runtastic-Gründer Florian Gschwandtner und Hubert Tretter, auch als neue Board-Member. Aufgrund ihrer Erfahrung im Bereich B2B SaaS Marketing sei der hello again-Mitgründer aktiv auf Igelsböck und Imam zugegangen, verrät er.

“Unternehmen sitzen auf vielen Daten, die sie im Moment nicht optimal verwerten. Der Markt um den Kunden wird immer kompetitiver. Hello again liefert hier den missing link zwischen Unternehmen und Kunden, um wirklich erfolgreich zu wachsen”, erklärt Imam seine Investmententscheidung. Auch die Bestandsinvestoren sind wieder mit von der Partie: Neben Hansi Hansmann, der 2020 einstieg, haben auch die Runtastic-Gründer “kräftig nachgeschossen”, erklärt Tretter, der einst als Product-Manager bei Runtastic an der Seite von Florian Gschwandtner im Einsatz war.

Wie hello again vom Startup zum Scaleup wurde

Es ist eine Erfolgsgeschichte, die 2017 mit Tretter und seinen drei Co-Foundern Michael Schöndorfer, Sebastian Auberger und Mario Pecile seinen Lauf nahm. Bis Jahresende soll auf 100 Mitarbeiter:innen aufgestockt werden (brutkasten berichtete). Im vergangenen Jahr startete das Scaleup mit der Expansion nach Deutschland und ist bereits in München, Hamburg, Frankfurt sowie Berlin vertreten.

Mit dem frischen Kapital erweitert hello again nicht nur das Board, sondern auch das Management-Team. Als Spezialist für Geschäftsentwicklung bringt Nermin Adzamija seine Expertise für den Aufbau der europaweiten Sales-Struktur ein. Für die internationale Markterschließung wurde der Marketing- und Growth-Experte Raphael Horvath engagiert.

Gegenüber brutkasten gibt Tretter den Aufbau eines eigenen Marketplaces als nächsten Meilenstein aus, um die mittlerweile 600 Kund:innen aus 25 Ländern untereinander zu vernetzen. Außerdem soll das Abo-Modell weiter ausgebaut werden.

Wie bereits 2021, konnte der Subscription-Umsatz in diesem Jahr verdoppelt werden, erklärt Tretter. “Neben der Markterweiterung kümmern wir uns tagtäglich um unser Credo: unser Produkt so einfach wie möglich zu bauen. Denn wir möchten vor allem Klein- und Mittelbetrieben helfen, indem wir die Kommunikation mit ihren Kunden so einfach wie möglich gestalten”, fasst Tretter die Produktentwicklung zusammen.

Video: So überzeugte hello again-Gründer Franz Tretter die PlanRadar- & Adverity-Chefs

Co-Founder Franz Tretter verrät im brutkasten Talk mit Dejan Jovicevic, wieso die Bindung von Kund:innen relevanter denn je ist und wie er neben den Bestandsinvestoren auch Adverity-CEO Alexander Igelsböck und PlanRadar-Mitgründer Ibrahim Imam ins Boot holen konnte.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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