10.09.2024
AUSZEICHNUNG

Milestone: Wiener Scale-Up refurbed wird B Corp-Unternehmen

Refurbed, der Online-Marktplatz für refurbished Produkte im deutschsprachigen Raum, hat einen weiteren Meilenstein im Ausbau seines Wirkungsportfolios erreicht und sich als B-Corp-Unternehmen zertifizieren lassen.
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refurbed-Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | (c) refurbed
refurbed-Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | (c) refurbed

Das österreichische Scale-Up refurbed rund um das Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski setzt seinen Erfolgslauf fort. Hat man im Vorjahr noch die Firmenbewertung durch ein 54-Millionen Euro-Investment verdoppelt, so vermeldet man aktuell einen weiteren Milestone. Das Unternehmen holte sich die B Corp-Zertifizierung.

B Corp: Über 9.000 Firmen weltweit

B Corp-zertifizierte Unternehmen gelten als neuer Typus von Firmen. Sie haben sich weiterentwickelt und achten laut Definition nicht mehr nur auf Gewinn, sondern auf die Balance zwischen Gewinn und positiver Wirkung auf Gesellschaft und Umwelt. Die Zertifizierung wird von dem gemeinnützigen Unternehmensnetzwerk B Lab vergeben, das Unternehmen auf Basis ihrer sozialen und ökologischen Leistung, ihrer Verantwortlichkeit und Transparenz nach strengen Bewertungskriterien zertifiziert. Aktuell gibt es weltweit 9.145 B Corp Unternehmen aus 162 Industrien.

Bisher haben nur sieben Unternehmen in Österreich die strengen 375 Kriterien in Sachen Transparenz, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit erfüllt, die für die renommierte B-Corp-Zertifizierung notwendig sind. Refurbed gehört nun seit September dazu.

“Die B-Corp-Zertifizierung ist ein wesentlicher Schritt in unserer langfristigen Strategie, die bisherigen Wirtschaftsstandards zu hinterfragen und die Art unseres Konsums auf breiter Basis zu verändern. Wir sind ein Unternehmen, das von unserem Engagement für den Planeten angetrieben wird, und diese Zertifizierung bestätigt unser Bestreben nach kontinuierlicher Verbesserung – für die Gesellschaft und unsere Umwelt”, sagt Windischhofer, CEO von refurbed.

Auszeichnung Teil der neuen Nachhaltigkeitsstrategie

Für das Scale-Up ist die Auszeichnung als B-Corp-Unternehmen Teil der neuen Nachhaltigkeitsstrategie und ein “international einfach zu verstehendes Label für die vielen Maßnahmen”, die das Unternehmen seit Jahren ergreift, um seine Mission umzusetzen: “Die Etablierung der dritten Konsumkategorie ‘Refurbished’, die damit einhergehende nachhaltige Veränderung von Konsum im Generellen und das Erreichen der Kreislaufwirtschaft.”

Bereits im Februar 2024 startete refurbed im Rahmen seiner neuen Nachhaltigkeitsstrategie Partnerschaften mit international agierenden Umweltprojekten, um den globalen ökologischen Herausforderungen mit innovativen und diversen Lösungen zu begegnen.

Die refurbed-Nachhaltigkeitsstrategie umfasst dabei etwa die Finanzierung wirkungsvoller Projekte in den Feldern ‘Landscape Restoration’, ordnungsgemäßes Elektroschrott-Recycling sowie CO₂-Reduktion aus der Atmosphäre und den Weltmeeren mittels innovativer Methoden.

Umweltimpact-Rechenmodell

Zudem stellte refurbed im April 2024 mit dem weltweit ersten Umweltimpact-Rechenmodell Kennzahlen zum ökologischen Fußabdruck von mehr als 10.000 elektronischen Produkten für seine Konsument:innen zur Verfügung.

Das von Fraunhofer Austria im Auftrag von refurbed entwickelte und nach ISO 14040/44 verifizierte Rechenmodell generiert konkret auf wissenschaftlich fundierter Basis neutral ermittelte Kennzahlen, die erstmals Konsument:innen genau aufzeigen, wie viel Wasser und CO₂ verbraucht werden und wie viel Elektroschrott bei Neuprodukten im Vergleich zu refurbished Produkten anfällt. Und welche Einsparpotentiale sich beim Kauf von refurbished Produkten ohne Abstriche bei der Qualität ergeben.

Das Scale-up unterstützt zudem auch die Ökodesign-Verordnung der EU, die eine einfachere Reparatur von Produkten fördert, und setzt sich aktiv für fairen Wettbewerb im Rahmen der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur ein.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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